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Hallo,
ich suche einen Auszug (Gebührentabelle) aus dem neuen RVG, ich habe hier im Forum noch nichts gefunden. Gibt es so etwas?
Ist im RVG eine Pauschale für eine einfache Beratung festgelegt oder wird hier auch nach Gegenstandswert abgerechnet?
Ich hoffe, es kann mir jemand helfen.
MfG gisje
Sofern der Mandant Verbraucher ist, gibt es eine Begrenzung auf 190 €... ansonsten wird die Gebühr immer am Gegenstandswert festgesetzt (Zivilrecht) oder in den Rahmengebühren gesucht (z.B. Verwaltungsrecht).
Im außergerichtlichen Verfahren hat der Anwalt einen gewissen Spielraum nach unten...
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