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Verfasst am: 12.09.05, 07:30 Titel: Hilfe! Wer haftet für einen Schaden durch kranken Baum????
Hallo zusammen,
ich hoffe das mir jemand weiter helfen kann.
Auf einem Nachbargrundstück (nicht direkter Nachbar, eine 3m breite Zufahrt trennt unsere Grundstücke) steht ein sichtbar kranker Nadelbaum. Dieser Nadelbaum sowie 5 ander Nadelbäume auf diesem Grundstück haben seit über einem Jahr keine Nadeln mehr. Ein bekannter von mir meinte das da sicher der Borkenkäfer drin ist.
Dieser Baum ist also mit seinen ca 15m Höhe nur ca.4m von unserem Haus entfernt.
Mein Versicherungsmakler meinte das meine Gebäude Versicherung nur zahlt wenn der Baum bei einem Sturm ab Windstärke 6 umfliegt.
Wer zahlt für den schaden den dieser Baum anrichten könnte, wenn nicht eine Windstärke von 6 erreicht wird. Oder kann ich den Eigentümer dazu zwingen, den Baum zu fällen?
Die Gmeinde fühlt sich in dem Fall nicht zuständig, und der Eigentümer sieht kein Handlungsbedarf, da sein Grundstück nicht bewohnt ist und nur verwildert (mitten im Wohngebiet).
Ich hoffe das mir jemand einen Tipp oder einen Rat geben kann
Natürlich ist der Eigentümer für seinen Baum auf seinem Grundstück verantwortlich. Ob er das Grundstück bewohnt oder nicht tut nichts zur Sache.
Hoffentlich hat er eine Haftpflichtversicherung.
Im aller größten Notfall könnte man den Baum in einer Sturmnacht von der Feuerwehr fällen lassen um größeren Schaden abzuwenden. Den Einsatz zahlt dann der Baumeigentümer. _________________ Gruß Nöle
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
Der Eigentümer ist dafür verantwortlich, dass von seinem Grundstück keine Gefahren für Dritte oder deren Eigentum ausgehen. Obwohl er es eigentlich selbst sehen könnte, den Eigentümer des/ der kranken Bäume (bzw. des Grundstücks auf dem sie stehen) auf das von den Bäumen ausgehende Gefährdungspotential aufmerksam machen (z. B. per Einwurfeinschreiben). Dadurch ist er über den gefährlichen Zustand der Bäume informiert und handelt zumindest fahrlässig, wenn er eigene Untersuchungen bzw. Maßnahmen zum Fällen der Bäume unterlässt. Angesichts der Personen- und Sachschäden, die je nach Örtlichkeit und Lage von Gebäuden entstehen können, wirkt das Schreiben eines Rechtsanwaltes vielleicht nachdrücklicher.
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