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Verfasst am: 12.09.05, 11:39 Titel: Wie funktioniert PKH/Beratungsschein?
Guten Tag,
A bekommt Post von einem gegnerischen Anwalt, in dem Dinge gefordert werden, die er so nicht hinnehmen kann, bzw. die schlicht falsch sind. Desweiteren wird A in einem komplett anderen Fall, aber im gleichen Zeitraum, wegen einer, in seinen Augen, unberechtigten Zahlungsaufforderung auch mit einem Anwalt gedroht.
A verfügt nicht über die nötigen mittel sich selbst einen Anwalt leisten zu können, um auf die Forderrungen angemessen zu antworten.
Gibt es für A schon jetzt einen Weg um über PKH an einen Anwalt zu kommen, oder muss er erst einen möglichen, gegen ihn gerichteten, Prozessbegin abwarten?
Oder sollte er lieber erst versuchen sich persönlich an die gegnerischen Anwälte zu wenden?
Fussmarsch zum örtlichen Amtsgericht. Dort unter Vorlage von Verdienstbescheinigung, Mietvertrag u.ä. (am Besten vorher kurz anrufen und fragen, was man braucht) einen Beratungshilfeschein holen. (bzw. 2 für zwei Fälle).
Mit diesen Scheinen und 10 € Selbtbehalt je Schein zum Anwalt und sich beraten lassen. Wenn Anwalt eine Chance sieht, dann wird er einen PKH-Antrag übergeben, den man gewissenhaft ausfüllt. Bei entsprechender Voraussetzung gibts dann PKH mit oder ohne Ratenzahlung.
Aber Vorsicht: PKH trägt nur Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten. Wenn man verliert, gibt es die gegnerischen Anwaltskosten auf die Forderung obendrauf. Außerdem kann die Staatskasse 4 Jahre lang schauen, ob sich die Vermögensverhältnisse positiv ändern und den Bescheid abändern.
Im Übrigen besteht die Gefahr, dass der eigene Anwalt (aus Fristgründen oder zur Begründung der Erfolgsaussichten) schon tätig werden muss, bevor die Bewilligung kommt. Bei einer Ablehnung muss man den eigenen Anwalt dann trotzdem zahlen.
Merke: Unser Staat hat einen anderen Armutsbegriff als man selbst....
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