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Person A besitzt mehrere Kleintiere und einen jungen Kater (ca. 6 Monate alt). Wochenlang musste der Kater auf dem Hausdach leben und durfte wenn überhaupt nur kurz in die Wohnung. Das Futter stellte A ihm auf das Fensterbrett. Der Kleine saß Tag und Nacht vor dem Fenster und heulte sich die Augen aus. Daraufhin hat sie min. 1 x das Fenster aufgerissen und ihn angeschrien "verpiss dich".
Nachdem sich die Nachbarn beschwert haben, weil der Kleine einem durch sein unaufhörliches Jammern rund um die Uhr den Schlaf raubt und der Hausbesitzer Radau gemacht hat, weil der Kleine das Dach vollkackt, hat sie ihn in die Wohnung geholt.
Dort ist er wechselweise in einem Zimmer oder im Gang an einer 1.5m langen Leine angekettet.
Das ist doch nicht normal oder? Ohne ihr Böses zu wollen (außerdem mische ich mich ungern in die Katzenhaltung anderer ein, habe selber 2 und weiß dass es manchmal auch Probleme gibt, aber DAS tut mir in der Seele weh) ... mich würd schon interessieren, was man dagegen tun kann.
Am besten dem kommunalen Veterinäramt mitteilen, natürlich mit Name und Adresse des Halters, am besten noch mit Unterschrift anderer, die zumindest einiges bestätigen können. Man sollte bei solchen Anzeigen immer bedenken, es gibt sehr viele unbegründete Anzeigen, durch die Leute ihr Querulantentum oder Nachbarschaftsfeindlichkeiten austragen wollen. Aus diesem Grund sollte man sich bei berechtigten Anzeigen ein bisschen Mühe machen, um sie, was die Glaubwürdigkeit betrifft, aus dem Wust der blödsinnigen heraus zu heben.
Das ist nämlich eindeutig keine artgerechte Haltung, widerspricht dem Tierschutzgesetz, dem Halter wird die Katzenhaltung wahrscheinlich untersagt werden.
Allerdings nur, wenn das, was du sagst, tatsächlich stimmt.
Ansonsten empfehle ich in solchen Fällen (vor allem, wenn die Katze aus dem Haus kann): Katzenschutzbund oder privaten Katzenschutzverein. Schnell und unbürokratisch.
Dass das keine artgerechte Katzenhaltung ist, weiß ich - wie gesagt, ich hab selber zwei und da tuts mir schon weh wenn ich sie für ne halbe stunde einsperren muss weil meine schwester allergisch auf Katzenhaare reagiert.
Ich war mir nur nicht sicher, inwieweit ich ein Recht habe, mich da einzumischen - einerseits würde ich ihr am liebsten den kater einfach wegnehmen weil ich jedesmal wenn ich den Kleinen jammern höre, denke, das wars jetzt, schluss damit, sie soll ihn endlich in Ruhe lassen; andererseits ist er eben IHR Kater, geht mich eigentlich überhaupt nichts an und natürlich steh ich auch nicht 24h vor ihrer Tür und spioniere rum. Aber was ich mitbekomme rollt mir die Zehennägel hoch. Danke für deine Tipps.
Was auch an mir nagt: natürlich will/muss ich erstmal mit ihr selbst reden, bevor ich rechtliche Schritte unternehme. Aber wie stell ich das an OHNE AUSZURASTEN? Okay, das ist jetzt ein wenig OT, aber vielleicht hat jemand mal nen tipp wie man das zur Sprache bringen kann ohne dass es unsachlich wird?
Bei der zuständigen Behörde eine Anzeige wg. Verstoß gegen das Tierschutzgesetz machen, ggf. den Tierschutzverein informieren. Jede Minute, die gewartet wird, ist eine Folter für die Katze.
Wäre es ein Kind, dann würden Sie wohl auch nicht erst lange mit der Nachbarin reden wollen, oder?
Du musst überhaupt nicht mit ihr reden. Ich würde sogar davon abraten. Bewirkt ggf. nur Verschleierung.
Es geht auch nicht darum, ob du weißt, was artgerechte Haltung ist, sondern darum, was das Tierschutzgesetz sagt.
§ 2:
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1. muß das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, daß ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3. muß über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten
verfügen.
So. Und wer das nicht tut, kriegt, je nach Schwere der Misshandlung, Wegnahme, befristetes oder unbefristetes Haltungsverbot, Bußgeld bis hin zu Gefängnis. Steht auch im Tierschutzgesetz.
Und zuständig für die Feststellung tierschutzwidriger Haltung ist das kommunale Veterinäramt.
Reicht das?
Denn fackel nicht lange, wenn du dir sicher bist, dass es so ist, wie du darstellst, und mach mal hinne.
Den kleinen Kater kannste dem Veterinäramt dann immer noch abschwatzen. Nimmste erst mal in Pension, dann kannste ihn normalerweise behalten, wenn du willst. Die sind froh, wenn das Kerlchen nen Platz außerhalb des Tierheimes findet.
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