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Wohnung zu 2.

 
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janob79
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.09.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 12:49    Titel: Wohnung zu 2. Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe mit meiner damaligen Freundin zusammen eine Wohnung gemietet.

Die Beziehung ist in die Brüche gegangen und nun habe ich folgendes Problem.

Sie ist einfach ausgezogen und zahlt Ihren Mietanteil nicht mehr.

2. Wir haben eine relativ hohe Nebenkostenabrechnung bekommen, aber auch daran will Sie sich nicht beteiligen. Desweiteren will Sie mich auch nicht bei den fälligen Schönheitsreperaturen unterstüzen.

3. Sie hat die Bude fast Leergeräumt soll heißen nicht nur Ihre Sachen sondern auch alles was wir zusammen gekauft haben.

Ich möchte

- min für 3 Monate noch Ihren Mietanteil
-das Sie sich an der Nebenkostenabrechnung beteiligt
-die Sachen die wir zusammen gekauft haben gerecht aufgteilt wissen.

Wie kann ich das erreichen ? Was muß ich machen ?

Vielen vielen Dank
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt auf die Vereinbarung an die zwischen Ihnen und Ihrer Ex an. Anhand dessen können Sie alles aus der Vereinbarung einfordern auf dem Klageweg. Sollte es keine Vereinbarung gegeben haben oder diese nicht beweisbar weil mündlich. Dann wird die Sache schon schwieriger.
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janob79
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.09.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

schriftlich haben wir nur den Mietvertrag zusammen unterschrieben und Sie hat eben jeden Monat mir überwiesen.

Mehr hab ich nicht... würde das reichen ?
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist zumindestens ein Indiz für Mietzahlungen der Ex. Ob das ausreicht wird ein Gericht entscheiden müssen.
Sie sollten einen Anwalt aufsuchen und sich von dem beraten lassen.
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janob79
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.09.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

bezahlt in solchen Fällen die Rechtschutz ?
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Kann sein... einfach mal die Rechtschutz anrufen und nachfragen. Die werden entweder ne Nummer rausrücken oder sagen nee ist nicht versichert.
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