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Kredit für Eigentum - Bürgschaft??

 
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albanet
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 25
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 13:55    Titel: Kredit für Eigentum - Bürgschaft?? Antworten mit Zitat

Hallo,
Habe mal eine speziele Frage:

Herr A und Herr B enscheiden sich eine Wohnung zu kaufen.
Herr B verdient 1400 Netto und ist Bau. Ingineur. Hat aber nur 1 Jahres Vertrag.

Herr A hat gerade zu ende studiert und hat voraussichtlich erst am 1.11 einen Job.

Der Kaufvertrag müsste aber in den nächsten 2 Wochen erfolgen.

Die Schwester von Herrn A erklärt sich bereit die Bankbürgschaft zu übernehmen udn verdiennt ca. 2200 netto.
Wurde das reichen um einen Kredit zu beantragen?? Eigenkapital deckt 40 % der Gesamtsumme.



Wenn alle 3 in die Wohnung einziehen bezahlt ja keiner mehr Miete.

Müssen dann auch alle 3 als Eigentümer eingetragen werden oder ist das egal. Wie sieht es aus mit der Eigenheimzulage. Könnte jemand auf der Idde kommen und sagen das die Schwester so betrachtet werden muss als wäre Sie Mieterin weil sie eben die Raten von Herr A bezahlt, und demnach die Eigenheimzulage verweigert wird????

Vielen Dank für eure Antworten
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 14:28    Titel: Re: Kredit für Eigentum - Bürgschaft?? Antworten mit Zitat

Hallo,

klingt alles in den Ohren eines Bänkers nicht so überzeugend.

albanet hat folgendes geschrieben::

Eigenkapital deckt 40 % der Gesamtsumme.


Das ist sicher i.O.

albanet hat folgendes geschrieben::

Herr A und Herr B enscheiden sich eine Wohnung zu kaufen.


In welchen Verhältnis stehen A und B zueinander? Banken tun sich sehr schwer damit, wenn die Eigentümer/Kreditnehmer getrennte Haushalte bilden.

albanet hat folgendes geschrieben::

Herr B verdient 1400 Netto und ist Bau. Ingineur. Hat aber nur 1 Jahres Vertrag.


Bei einem befristeten Vertrag würde ich dringend von einer Kreditaufnahme absehen. Was ist, wenn kein Folgevertrag kommt? Das sehen auch die Banken so.

albanet hat folgendes geschrieben::

Herr A hat gerade zu ende studiert und hat voraussichtlich erst am 1.11 einen Job.


Kein Einkommen ist nicht wirklich gut. Wenn der Arbeitsvertrag schon unterschrieben ist, kann das u.U. die Bank überzeugen. Die meisten Banken wünschen sich aber, dass zumindest die Probezeit beendet ist.

albanet hat folgendes geschrieben::

Die Schwester von Herrn A erklärt sich bereit die Bankbürgschaft zu übernehmen udn verdiennt ca. 2200 netto.


Die Bank macht eine Einnahmen/Ausgaben-Rechnung. Das freie Einkommen der Kreditnehmer muss dazu reichen, dass die Raten bezahlt werden können. Wenn A und B zusammen den Kredit nicht bezahlen können, so hilft auch die Bürgschaft nicht. Denn die Bank müsste ja mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, die Bürgschaft in Anspruch zu nehmen.


albanet hat folgendes geschrieben::

Wenn alle 3 in die Wohnung einziehen bezahlt ja keiner mehr Miete.

Müssen dann auch alle 3 als Eigentümer eingetragen werden oder ist das egal.


Wenn natürlich alle 3 Eigentümer sind und dort wohnen, so könnte die Bank evtl. die EInkommen berücksichtigen. Für mich sieht das aber eher so aus, als ob hier 3 Einkommen, die jeweils für sich nicht reichen, künstlich zusammengerechnet werden, um die Kapitaldienstfähigkeit zu simulieren.

albanet hat folgendes geschrieben::

Wurde das reichen um einen Kredit zu beantragen?


Da nicht bekannt ist, wie hoch die Kreditsumme ist und welche Ausgaben A, B und C haben ist dies nicht zu beantworten.

albanet hat folgendes geschrieben::

Der Kaufvertrag müsste aber in den nächsten 2 Wochen erfolgen.


a) nicht unter Zeitdruck setzen lassen
b) erst Notarvertrag unterzeichnen, wenn die Finanzierung steht!!!!!!

albanet hat folgendes geschrieben::

Wie sieht es aus mit der Eigenheimzulage. Könnte jemand auf der Idde kommen und sagen das die Schwester so betrachtet werden muss als wäre Sie Mieterin weil sie eben die Raten von Herr A bezahlt, und demnach die Eigenheimzulage verweigert wird????


Entweder Schwester ist Eigentümerin. Dann kann man das Thema Eigenheimzulage diskutieren. Oder A vermietet einen Teil der Wohnung an die Schwester. Dann kann er anteilig Schuldzinsen und Kosten steuerlich geltend machen. Oder A überlässt Schwester unentgeltlich Wohnung. Dann kann A Eigenheimzulage geltend machen.
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albanet
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 25
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

DANKE FÜR DIE ANTWORT.

Schwester würde auch den Kredit auf Ihren namen nehmen, nur ist dann die Frage ob Sie dann unbedingt als Eigentümerin eingetragen werden müsste.???
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 08:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

warum sollte die Schwester die Haftung für den Kredit übernehmen und (anteilig) Raten bezahlen, ohne am Ende Eigentümer zu werden?

Wird zumindest die Bank fragen.

Ein Gesetz, dass dies verbietet gibt es nicht. Banken reagieren nur allergisch auf alle Modelle, die
a) ungewöhnlich sind
b) darauf schliessen lassen, dass die tatsächliche Umsetzung anders ist, als auf dem Papier beschrieben und
c) das Risiko besteht, dass irgendein Richter die Vereinbarungen später als sittenwidrig einkassiert.

Ich würde als Bank die Finanzierung nicht machen.
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Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten11 hat folgendes geschrieben::

Ich würde als Bank die Finanzierung nicht machen.

und als Schwester schon gar nicht.
_________________
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Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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