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Verfasst am: 12.09.05, 13:39 Titel: Meldung von Besuchen in meiner Wohnung
Hallo,
ich wohne nun seit über 1 Jahr in meiner ersten Wohnung hab deshalb keine Ahnung was ein Vermieter mit mir machen kann.
1. Problem
Ich bewohnen diese Wohung mit einem Arbeitskollege und wir beide stehen auch im Mietvertrag. Nun da wir beide Freundinnen habe und die uns natürlich besuchen kommen bzw. bei uns Übernachten sind Sie gelegendlich bei uns. Beide habe natürlich selber eine Wohnung und wohnen deshalb nicht bei uns zur Untermiete oder ähnliches ...
Nun hat hat mir mein vermieter gesagt das er von beiden die Namen, Adressen und Geburtsdaten haben will da er angeblich das Recht hat zu wissen wer in diesem Haus ein- und ausgeht. Beide haben auch kein Schlüssel zur Wohnung ausser Sie bekommen unseren wenn wir beide später von der Arbeit kommen.
Frage: Muss ich meinen Vermieterdiese Daten geben?
Nein.
Der Mieter darf für mehrere (6-8 ) Wochen auch ohne Einwilligung des Vermieters Besucher in seiner Wohnung aufnehmen, wenn darin keine Untermiete oder unerlaubte Daueraufnahme in seinen Haushalt zu sehen und damit keine Überbelegung verbunden ist. (LG Mannheim WM 73, 5 ) Einen Zeitraum von 3 Monaten oder mehr überschreitet die normale Besuchsdauer meinte das AG Frankfurt WM 95, 396. Fair wäre aber wenn man sich auf eine erhöhte NK-Abgabe einigen könnte? (Z.B. für Mehrverbrauch von Wasser)
Als auch wenn mich meine Freundin weiter besuchen sollte hat der Vermieter kein Recht für die Herausgabe der Daten? Beziehen sich die 6-8 Wochen auf die maximale Besuchsdauer am Stück oder Gesamt? Den es liegt bei mir so vor das Sie unregelmäßig und nicht länger als 1 - 2 Tage da ist. Die Regelung bezüglich der Nebenkosten müsste sich doch erübrigen da wir doch in unserer Wohnung eine separate Wasseruhr und Stromzähler haben und deshalb diese Kosten doch bei uns Verrechnet werden oder sehe ich das falsch? Und bei der Kostenverrechnung des Hauslichtes dürfte es bei einer normalen Nutzung des Treppenhaus auch nicht zu einer Mehrbelastung kommen.
Als auch wenn mich meine Freundin weiter besuchen sollte hat der Vermieter kein Recht für die Herausgabe der Daten? Beziehen sich die 6-8 Wochen auf die maximale Besuchsdauer am Stück oder Gesamt? Den es liegt bei mir so vor das Sie unregelmäßig und nicht länger als 1 - 2 Tage da ist. Die Regelung bezüglich der Nebenkosten müsste sich doch erübrigen da wir doch in unserer Wohnung eine separate Wasseruhr und Stromzähler haben und deshalb diese Kosten doch bei uns Verrechnet werden oder sehe ich das falsch? Und bei der Kostenverrechnung des Hauslichtes dürfte es bei einer normalen Nutzung des Treppenhaus auch nicht zu einer Mehrbelastung kommen.
Gruß Maik
ja, vermutlich ist das so. Persönliche Daten der Besucher des Mieters gehen den VM nichts an. Der VM kann nicht vorschreiben wann und wie oft man unregelmäßig Besuch haben darf.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 496 Wohnort: gleich um die Ecke
Verfasst am: 12.09.05, 17:59 Titel:
@fedesign:
Was glauben Sie denn, dass Sie so einfach tun und lassen können, was Ihnen gerade einfällt?
Selbstverständlich ist der Vermieter im Recht.
Damenbesuch bei Junggesellen nach 22 Uhr abends ist unsittlich und daher vom Vermieter zu verbieten.
So oder so ähnlich soll das 1895 mal das Königlich Bayrische Amtsgericht entschieden haben.
Im Ernst:
Ich würde das ziemlich relaxed angehen.
Das gleiche Problem hatte ich zu Studentenzeiten mit meinem damaligen Vermieter auch, übrigens ein Rechtsanwalt.
Der hatte mir in den Vertrag doch glatt reingeschrieben, die Wohnung dürfe nur von 1 Person bewohnt werden.
Als dann jedes Wochenende meine Freundin zu Besuch war, drohte er mit Kündigung und Wassergelderhöhung.
Ich habe ihm freundlich erklärt, ich sei Mitglied im Mieterverein.
Schließlich war sie weder bei mir eingezogen, noch dauerhaft zu Besuch, da sie zwischendurch ja immer wieder 5 Tage weg war.
Danach war Funkstille, es schien der Herr Rechtsanwalt wohl am Ende mit seinem Latein.
_________________ Auch wenn der vorstehende Beitrag vielleicht andere Rückschlüsse zu suggerieren vermag. Die einzig richtige Antwort in dieser Sache lautet: "Kommt drauf an!" Jede andere Antwort ist grundsätzlich falsch.
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