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Wohnungsbegehung - Warmwasseruhr

 
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Claudinchen
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Anmeldungsdatum: 12.09.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 16:12    Titel: Wohnungsbegehung - Warmwasseruhr Antworten mit Zitat

Hallo,

hier zwei neue Fragen, die gewiss von Allgemeininteresse sind.

1. Wenn einem Mieter mit Aushang im Flur und Nachricht im Briefkasten in Kenntnis gesetzt wurde, dass die ista kommt, um alle Heizkörperröhrchen und eine veraltete Wasseruhr auszutauschen und seine Anwesenheit dringend erforderlich ist, und der Mieter ist nicht anwesend bzw. verweigert die Wohnungsbegehung, welche Handhabe hat der Vermieter? Kann er im Falle der Abwesenheit mit dem eigenen Schlüssel die Wohnung betreten, oder muss er mit der ista einen neuen Termin vereinbaren, der ja kostenpflichtig ist bzw. ggf. wieder boykottiert wird?

2. In einer Mietwohnung befindet sich eine Warmwasseruhr, deren Eichfrist seit langem abgelaufen ist. Der Vermieter hat die Wohnung bereits mit abgelaufener Uhr gekauft, was er nicht wusste und der Verkäufer ihm nicht mitteilte. Auch die ista, die der Hersteller der Uhr ist, hat bei den jährlichen Ableseterminen nicht auf den Zustand der Uhr aufmerksam gemacht, genau so wenig wie der langjährige Hausverwalter. Die Mieterin will nun die NK-Abrechnung für 2004 nicht bezahlen. Sie verbraucht sehr viel Kalt- und Warmwasser sowie Heizung. Die Kaltwasseruhren sind noch einige Jahre geeicht. Außerdem droht sie mit einer Anzeige beim Eichamt. Was kann dem Vermieter, der ja einfach nur unwissend und unaufgeklärt war, schlimmstenfalls passieren und was muss er tun, um nicht auf der gesamten NK-Rechnung sitzen zu bleiben bzw. vom Eichamt zur Kasse gebeten zu werden. Würde ggf. ein Gutachten der ista über die präzise (oder eben ungenaue) Lauffähigkeit der Uhr ausreichen?

Vielen Dank für die Infos...

Claudine
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