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vermieterpfandrecht

 
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Kuddel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.10.2004
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 22:59    Titel: vermieterpfandrecht Antworten mit Zitat

Hallo,
ich laufe bei meinem Mieter meinem Geld hinterher. Glücklicherweise zieht er jetzt aus.
Wie ist das mit dem Vermieterpfandrecht. Was und welche Gegenstände sind pfändbar.
Ich sehe so die einzige Chance wenigstens etwas noch herauszuholen. Ich wäre für eine Aufzählung dankbar, oder wo kann ich das nachlesen.
Besten dankim Vorraus
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wherrmann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 00:04    Titel: Antworten mit Zitat

In meinen Augen ein völlig sinnloser Paragraf, denn das meiste ist aufgrund der Gesetzgebung sowieso unpfändbar. Der hilft höchstens die Kosten einer Spedition bei einer Zwangsräumung zu ersparen, indem man vorher das Pfandrecht geltend macht.

Wenn Dein Mieter also nicht gerade Goldbarren aus der Wohnung trägt bringt es Dir überhaupt nichts. Du kannst genausowenig pfänden wie der Gerichtsvollzieher den Du die ganze Zeit davor hättest schicken können.
Der Gerichtsvollzieher darf dann sogar alles zu durchsuchen.
Ich wage zu bezweifeln das Du das Recht hast das Umzugsgut des Mieters zu inspizieren und das Pfandrecht auch durch sofortige Wegnahme durchzusetzen.

Es ist daher nicht verwunderlich, dass alternative Inkassomethoden wie Russisch Inkasso, der schwarze Mann o.ä. immer mehr anzutreffen ist da bei vielen Schuldnern weit erfolgsversprechender.
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Max77
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 02:24    Titel: Antworten mit Zitat

Alternative Inkassobüros, nicht schlecht. Wer läßt sich denn von denen beeindrucken? Da habe ich vor einem herkömmlichen Mahnbescheid deutlich mehr Angst.
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Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 02:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz toll neben dem Argument das man natürlich recht schnell Kontakt mit dem STGB
bekommen kann,sollte man eine Möglichkeit nicht vergessen,die andere Seite könnte ja
auch mal schwarzer Mann spielen...ach das Russeninkasso kassiert immer, im Fall der
Fälle beim Auftraggeber.
Wünsche viel Vergnügen.
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Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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