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Zufahrt an Wohnhaus gepflastert

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.10.04, 07:53    Titel: Zufahrt an Wohnhaus gepflastert Antworten mit Zitat

Traurig Bei mir ist folgender Fall aufgetreten:

Im hinteren Grundstücksbereich eines Mehrfamilienwohnhauses hat der Sohn des Grundstückseigentümers ein Einfamilienhaus errichtet. Das Grundstück wurde daraufhin geteilt. Die Zufahrt zum EFH wurde entlang der Aussenwand des besthenden MFH mit Betonpflaster auf Splittbett direkt an die Aussenwand verlegt. Das MFH ist ein Bau aus den 70er Jahren und dementsprechend schlecht schallisoliert.

An dieser Aussenwand liegt das Wohnzimmer meiner Wohung und durch das Befahren der Zufahrt überträgt sich der Schall in die Aussenwand und führt zu einer nicht geringen Lärmbelästigung (auch durch Müllkübel, spielende Kinder mit Rollerblades, Rasenmäher, welche mit Ihrem harten Reifen einen Lärm fast wie ein vorbeifahrender Zug verursachen).

Die Zufahrt wurde zudem über die Grundstücksgrenze gebaut (allerdings mit Zustimmung des Grundstückeigentümers!).

Meiner Meinung nach müsste hierbei ein Anschluss mittels eines Kiesstreifen erfolgen, um eine wirksame Schallunterbrechung zu gewährleisten. Nach Rücksprache mit dem Grundstückeigentümer wurde mir jedoch zu verstehen gegeben, dass es dazu nicht kommen wird. Mir wurde angeboten, dass sie möglichst langsam die Zufahrt entlangfahren.

Dies brachte jedoch nur eine unwesentliche Besserung. Die vielen Gäste, die diese Zufahrt ebenfalls - vor allem am Wochenende - befahren, halten sich ja auch nicht daran. Ganz abgesehen von den spielenden Kindern.

Welche Möglichkeiten bleiben mir um für Besserung zu sorgen. Aber bitte keine so gut gemeinten Ratschläge wie "ausziehen".
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.10.04, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Sie könnten Mietminderung machen!
Ist es ein Zweifamilienhaus kann der VM Sie jedoch ohne Grund kündigen.
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Ulli
Gast





BeitragVerfasst am: 27.10.04, 08:19    Titel: Baulast vorhanden? Antworten mit Zitat

Die Erschließung des EFH erfolgt über ein anderes Grundstück. Dieses ist nur rechtens, wenn zuvor eine entsprechende Baulast eingetragen wurde. Diese baulast ist von allen Eigentümern zu unterschreiben. Sie als Mieter haben somit keine Einflussmöglichkiet. Sie können lediglich die Miete mindern. Es besteht übrigens keine Rechtsvorschrift wonach ein Abstand zur Hauswand einzuhalten ist.
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