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Verfasst am: 13.09.05, 08:18 Titel: keine Miete zahlen nach wasserschaden?
Hallo
Ich habe das in Forum Mietrecht gestellt aber ich glaube es gehört doch hier her:
Meine Mieter wollen seit 5 Monate keine Miete zahlen nachdem ein Wasserrohr im Keller nach 4 Monate Wohnzeit undichtgeworden ist.
Begründung: Ihnen sind Sachen kaput gegangen für 2000 EUR und da ich keine gesetzliche Versicherung für das Haus habe die den Schaden ersetzt, zahlen sie so lange nicht bis sie die 2000 EUR durch die Miete gespart haben.
Bin ich als Vermieter verpflichtet eine Hausratversicherung (oder eine andere Versicherung) abzuschliessen?
Ich habe nur eien normal Feuerversicherung für das Haus. Muß nicht jeder seine Sachen selber versichern?
Ausserdem ich war da als es passiert ist und ich habe mit eienm Freund das wasser rausgepumpt. Es war nichts teures dabei was haput gegangen ist.
Wir hatten uns geiniggt daß die den Schaden reparieren und ich bezahle die Reparaturkosten für die Leitung.
Nachdem ich Monate lang von dennen weder eine Antwort bekomen habe noch sie getroffen habe obwohl ich mind. 10 mal da war, habe heute ein schreiben von denen bekommen mit der Begründung warum sie keine Miete zahlen.
Komisch daß sie weder auf meine Telefonate noch auf meine SMS reagieren.
Was tun jetzt? Hafte ich wirklich für die Sachen die angeblich kaputgegangen sind?
Konstantin
Zuletzt bearbeitet von kKos am 13.09.05, 08:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
der Vermieter kann gar keine Versicherung abschließen, in der die eigenen (beweglichen) Sachen der Mieter mitversichert sind. Für ihre eigenen Sachen müssen die Mieter schon selbst eine Hausratversicherung abschließen.
Der Vermieter kann (und sollte unbedingt) eine Gebäude-Leitungswasser-Versicherng abschließen. Diese deckt Bruchschäden an den Rohren und Durchnässungsschäden am Gebäude, die durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser entstanden sind. Die Prämie dafür kann er als Nebenkosten auf die Mieter umlegen, er hat also keinen finanziellen Aufwand dafür.
Zur Frage der Mietminderung: Das gehört ins Forum für Mietrecht. Hier nur soviel: Die Mieter haben Anspruch auf Schadenersatz vom Vermieter für ihre eigenen Sachen nur dann, wenn der Vermieter am Schaden schuld ist (z.B. ein schadhaftes Rohr nicht rechtzeitig ersatzt hat). Wenn der Vermieter den Schaden nicht schuldhaft verursacht hat, entfällt auch der Schadenersatzanspruch für die Sachen der Mieter.
Mietmiderung ist eine andere Geschichte: sofern die Wohnung ganz oder teilweise unbenutzbar ist, darf der Mieter die Miete anteilig kürzen, solange dieser Zustand anhält. Aber das gehört, wie gesagt, ins Forum für Mietrecht. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
hoppla, sry, doppelt :-/ _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Zuletzt bearbeitet von talla am 13.09.05, 09:10, insgesamt 2-mal bearbeitet
...und hier 100% zu kürzen ist eindeutig übetrieben, wenn die wohnung ansich noch nutzbar ist.
für die schäden am hausrat der mieter müssten sie aufkommen,w enn sie ein verschulden am schadenfall trifft (sie also z.b. damit rechnen mussten dass an dem rohr ein leck auftritt...und nichts dagegen unternommen haben. in diesem fall würde die haus- und grundstückshaftpflicht-versicherung den schadenfall abwickeln).
ansonsten kann so ein schaden nur durch eine hausratversicherung des mieters abgewickelt werden. hat er keine, ist das sein problem...
inwieweit eine mietminderung gerechtfertigt ist, und in welcher höhe, ist dann wieder frage des mietrechtes...eine mietminderung gilt auch nur solange, wie der anteilige keller des mieters (teilweise) nicht nutzbar ist. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Der Schaden war im Keller und ich habe das Wasser selber mit einem Freund 10 Min später abgepumpt. Angeblich ist die Leitung noch mal geplatzt nachdem sie sie selber repariert haben und da ist noch mehr kaput gegangen.
Wie bekomme ich meine Miete für die 5 Monate und wie mahne ich sie erforglreich an. Die antworten nicht, gehen nicht ans Telefon und machen auch nicht auf.
Ich bin langsam müde hinterher zu laufen.
Reicht ein Einschreiben per Rüchschein? Wie kann ich später beweisen was in dem Schreiben drin war.
mahnung mit fristsetzung per einschreiben und rückschein (unter -möglichts unabhängigen- zeugen eintüten, schriftlich bestätigen lassen, dann kann nix passieren),
wenn dann nicht gezahlt wird, mahnbescheid, und dann je nachdem, klagen...
oder direkt zum anwalt und dem die sache machen lassen... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Zuletzt bearbeitet von talla am 13.09.05, 09:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
Sofern tatsächlich ein Verschulden des Vermieters vorliegt und deswegen Schadenersatz von den Mietern verlangt werden kann, wird natürlich nur der Zeitwert der beschädigten/zerstörten Sachen ersetzt. Der könnte bei Sachen, die im Keller gelagert sind, ziemlich niedrig sein. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
ja, kommt aber halt drauf an wie alt die dinge sind.
manchmal stellt man ja auch relativ neue sachen in den keller, weil man sie nur gelegentlich braucht...wenn es sich aber nur um alten krempel handelt, bleibt vom zeitwert natürlich auch nicht allzuviel übrig. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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