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wann ist man in Verzug ?

 
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flori999
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 148

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 09:37    Titel: wann ist man in Verzug ? Antworten mit Zitat

Wer weiß Rat? Wenn ich in einer Rechnung ein Zahlungsziel von 14 Tage ausweisen, wann ist der Empfänger in Verzug?
Muss man diesen bei Nichtbezahlung dann gesetzlich noch anmahnen oder dürfte man ohne weitere Aufforderung sofort einen gerichtlichen Mahnbescheid bewirken?
Wann muss der Empfänger ggf. Widerspruch einlegen, wenn Bestandteile der Rechnung nicht korrekt sind?

Kennt jemand zu o. g. Problem jeweils die Paragrafen?

Danke
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PatB.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 162
Wohnort: Kölle a. Rh.

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

schau mal in die §§ 286 BGB ... dort stehen die antworten zu deinen fragen


ciao
Pat
_________________
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Soeren_coe
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2005
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

es kommt ebenso drauf an:

privat person -> Kaufmann

Kaufmann -> privat Person

privat Person --> privat Person

Kaufmann --> Kaufmann

Wenn beide Seiten Kaufmann sind, ist die Rechnung sofort nach erhalt fällig, es sei den ein anderes Zahlungsziel ist vereinbart.
Ebenso brauchst du in diesem Fall keine Mahnung schicken, du kannst es musst aber nicht, nach der Verzugszeit kannst du theoretisch sofort zum Anwalt und das einklagen...
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