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Verfasst am: 13.09.05, 09:37 Titel: wann ist man in Verzug ?
Wer weiß Rat? Wenn ich in einer Rechnung ein Zahlungsziel von 14 Tage ausweisen, wann ist der Empfänger in Verzug?
Muss man diesen bei Nichtbezahlung dann gesetzlich noch anmahnen oder dürfte man ohne weitere Aufforderung sofort einen gerichtlichen Mahnbescheid bewirken?
Wann muss der Empfänger ggf. Widerspruch einlegen, wenn Bestandteile der Rechnung nicht korrekt sind?
Kennt jemand zu o. g. Problem jeweils die Paragrafen?
Wenn beide Seiten Kaufmann sind, ist die Rechnung sofort nach erhalt fällig, es sei den ein anderes Zahlungsziel ist vereinbart.
Ebenso brauchst du in diesem Fall keine Mahnung schicken, du kannst es musst aber nicht, nach der Verzugszeit kannst du theoretisch sofort zum Anwalt und das einklagen...
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