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goetzibubu Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.09.2005 Beiträge: 5
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Verfasst am: 13.09.05, 12:05 Titel: Anspruch auf Fahrradstellplatz? |
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Wie sieht das aus: Hat Nicht jeder Mieter einen Anspruch, sein Fahrrad gegen Wetter o. vor Diebstahl geschützt abzustellen?
Seit Einzug 1997 konnte ich mich der damaligen, mittlerweile verstorbenen Vermieterin darauf einigen, mein Fahrrad wenigstens im Garten unter einem Balkon abstellen zu dürfen. Obwohl es da dennoch teils der Witterung ausgesetzt ist, willigte ich ein.
Aktuell wurde aber mein Fahrrad seit einem Vierteljahr das Opfer mutwilliger Bestätigung. Mehrstufig und unter 'Aufrüstung' mit verstärkten Reifenmänteln wie gesicherter Unterbringung am Arbeitsplatz konnte der 'Tatort' auf diesen Stellplatz eingegrenzt werden. Marderangriff o.ä. wurde vom extra bemühten Fahrradmechaniker ausgeschlossen. Die Sache wird langsam _richtig_ teuer...
Da der (kleine) Garten abgeschlossen ist (Zaunübersteigen möglich, aber m.E. unwahrscheinlich), schränkt sich m.E. der Täterkreis ein.
Somit bin ich gezwungen, einen sichereren Standort zu suchen und zu finden. Die jetzige Vermieterin (=Tochter d. Verstorbenen) stellt sich quer (scheint aber gesprächsbereit). Wg. der möglichen bis hoch wahrscheinlichen Täterschaft aus dem eigenen Hause sollte der Stellplatz abschließbar sein...
Gibt es einen derartigen Rechtsanspruch (z.B. auf Schutz des Eigentums)? Kann ich mit einem solchen Argument meine Vermieterin unter Druck setzen? _________________ goetzibubu |
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det11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
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Verfasst am: 13.09.05, 12:13 Titel: |
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Hat Nicht jeder Mieter einen Anspruch auf ein Fahrrad ?
Anspruch hat jeder Mieter auf ein Fahrrad, könnte man auch in die Wohnung mitnehmen. _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 13.09.05, 12:51 Titel: Re: Anspruch auf Fahrradstellplatz? |
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goetzibubu hat folgendes geschrieben:: | Wie sieht das aus: Hat Nicht jeder Mieter einen Anspruch, sein Fahrrad gegen Wetter o. vor Diebstahl geschützt abzustellen?
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Sie können Ihr Fahrrad mit in die Wohnung nehmen, dort ist es vor Wetter und Diebstahl geschützt. |
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goetzibubu Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.09.2005 Beiträge: 5
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Verfasst am: 13.09.05, 13:05 Titel: Re: Anspruch auf Fahrradstellplatz? |
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Yvonne hat folgendes geschrieben:: | goetzibubu hat folgendes geschrieben:: | Wie sieht das aus: Hat Nicht jeder Mieter einen Anspruch, sein Fahrrad gegen Wetter o. vor Diebstahl geschützt abzustellen?
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Sie können Ihr Fahrrad mit in die Wohnung nehmen, dort ist es vor Wetter und Diebstahl geschützt. |
Dort gibt es aber keine Platz für sowas...
PS: Iat da nicht auch die Hauratsversicherung mit zuständig? _________________ goetzibubu |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 13.09.05, 13:14 Titel: |
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Ich musste mein Fahrrad extra in die Hausratversicherung "einschließen" lassen - automatisch war es nicht drin.
Und Platz um ein Fahrrad an die Wand zu lehnen, sollte es eigentlich in jeder Wohnung geben. Oder ist sie so klein? |
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Betsy FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 101
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Verfasst am: 13.09.05, 15:27 Titel: |
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Ich kenne nur Fahradkeller, wo aber dann alle Mieter Zutritt haben, das würde Dir ja nicht nützen.
Einen individuellen abschließbaren Raum kannst Du sicher nicht einfordern. Wenn Du kein Kellerabteil hast und das Rad nicht in die Wohnung mitnehmen möchtest, hast Du Pech gehabt. Aber der Vermieter kann nix dafür.
Du kannst natürlich zur Polizei gehen und Anzeige wegen Sachbeschädigung gegen Unbekannt stellen. |
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goetzibubu Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.09.2005 Beiträge: 5
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Verfasst am: 13.09.05, 18:26 Titel: |
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Yvonne hat folgendes geschrieben:: | Ich musste mein Fahrrad extra in die Hausratversicherung "einschließen" lassen - automatisch war es nicht drin. |
Muss mal nachsehen. Aber m.W. ist das bei mir eingeschlossen.
Yvonne hat folgendes geschrieben:: | Und Platz um ein Fahrrad an die Wand zu lehnen, sollte es eigentlich in jeder Wohnung geben. Oder ist sie so klein? |
Jupp. Dachstockwohnung eng... _________________ goetzibubu |
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goetzibubu Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.09.2005 Beiträge: 5
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Verfasst am: 13.09.05, 18:32 Titel: |
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Betsy hat folgendes geschrieben:: | Ich kenne nur Fahradkeller, wo aber dann alle Mieter Zutritt haben, das würde Dir ja nicht nützen. |
Immerhin könnte damit der Täterkreis endgültig eingeschränkt werden. Und dann hätte ich vermutlich auch Unterstützung vonseiten meiner 'Vermieterin zu erwarten...
Betsy hat folgendes geschrieben:: | Einen individuellen abschließbaren Raum kannst Du sicher nicht einfordern. Wenn Du kein Kellerabteil hast und das Rad nicht in die Wohnung mitnehmen möchtest, hast Du Pech gehabt. Aber der Vermieter kann nix dafür. |
Holzkeller (Lattenverschlag) ja, aber zu klein. Kein richtiger Keller. Was mich eben ärgert: Die unteren Parteien (ich Dachstock) haben Garage plus Holzverschlag plus Nutzung von abschließbarem Raum bzw. Garage plus großen abschließbaren Raum. Mir wird aber nur ein kleiner Holzverschlag zuerkannt...
Betsy hat folgendes geschrieben:: | Du kannst natürlich zur Polizei gehen und Anzeige wegen Sachbeschädigung gegen Unbekannt stellen. |
Ob das was bringt? _________________ goetzibubu |
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FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 13.09.05, 18:44 Titel: |
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goetzibubu hat folgendes geschrieben:: | Kein richtiger Keller. Was mich eben ärgert: Die unteren Parteien (ich Dachstock) haben Garage plus Holzverschlag plus Nutzung von abschließbarem Raum bzw. Garage plus großen abschließbaren Raum. Mir wird aber nur ein kleiner Holzverschlag zuerkannt...
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Das wird aber doch wohl schon bei Abschluss des Mietvertrages so bekannt gewesen sein. |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 13.09.05, 19:04 Titel: |
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goetzibubu hat folgendes geschrieben:: | Yvonne hat folgendes geschrieben:: | Ich musste mein Fahrrad extra in die Hausratversicherung "einschließen" lassen - automatisch war es nicht drin. |
Muss mal nachsehen. Aber m.W. ist das bei mir eingeschlossen.
Yvonne hat folgendes geschrieben:: | Und Platz um ein Fahrrad an die Wand zu lehnen, sollte es eigentlich in jeder Wohnung geben. Oder ist sie so klein? |
Jupp. Dachstockwohnung eng... |
Die Hausratversicherung hat übrigens strenge Richtlinien bei Fahrraddiebstahl. Besser mal gut durchlesen.
Wenn die Wohnung zu klein ist, haben Sie schlicht "Pech gehabt". Einen Anspruch auf einen Stellplatz gibt es nicht, wenn es nicht vertraglich vereinbart ist. |
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questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 13.09.05, 19:09 Titel: |
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Ohne ausdrückliche oder schlüssige Vereinbarung gibt es ebenso wenig ein Recht auf einen Fahradstellplatz wie auf einen für Autos oder den persönlichen Helikopter.
Und wenn man die Wohnung so einrichtet, dass kein Fahrrad hineinpasst oder es eben dort als unangenehm empfindet und dies daher nicht möchte - Pech. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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Melanie FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 298 Wohnort: Hessen in de Pampa
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Verfasst am: 14.09.05, 13:55 Titel: |
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Nein es gibt keinen Anspruch!
Und zu den Nachbarn die mehr Kellerraum bzw. Garage zur Verfügung haben: Die werden auch sicher mehr dafür zahlen müssen.
Das Ganze erinnert mich an meine EX-Mieterin.
Die hatte nen auch nen Keller, aber wollte ihre gelben Säcke und das Fahrrad nicht da rein stellen.
Des lieben Friedens willen erlaubte ich ihr das Zeug in eine unserer beiden Privatgaragen reinzustellen (die eine Garage nutzen wir derzeit nur als Lagergarage und für unser Motorrad - nicht fürs Auto).
Dann ging ein Marder um und biß der Mieterin Kabel am Auto kaputt.
Daraufhin wollte sie unsere eine Garage haben...
Ich sagte nein, da sie ja als Lagerraum diente...
Die Mieterin war beleidigt.....WIR hätten unser Auto ja auch sicher in der anderen Garage....motzmotz...
Kurz drauf bot ich der Mieterin dann an das sie die Garage nun doch haben kann....für 25€ monatlich!
Plötzlich wollte sie nicht mehr.....hätte ja Geld gekostet.... _________________ manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären..... |
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goetzibubu Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.09.2005 Beiträge: 5
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Verfasst am: 17.09.05, 14:32 Titel: |
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Geht ein bisschen an der Sache vorbei, aber...
Hätte ich Platz, könnte ich tatsächlich ein Fahrad einstellen. Der 'Holzstall' ist für sich selbst schon zu klein; der Abstellraum läßt gerade das Einstellen eines Schrankes zu. Alleine wegen eines Fahrrads eine Garage zu mieten, halte ich auch für übertrieben. U.U. wäre ich sogar hierzu bereit. Leider sind Garagen eine beliebtes Mietobjekt und kaum zu bekommen...
Für die übrigen Beiträge danke ich. Ich werde den Thread an dieser Stelle abbrechen. Der Moderator motzt auch schon wieder, obwohl ich diese Fragestellung wirklich für grundsätzlich halte. _________________ goetzibubu |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 19.09.05, 07:17 Titel: |
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goetzibubu hat folgendes geschrieben:: | Geht ein bisschen an der Sache vorbei, aber...
Hätte ich Platz, könnte ich tatsächlich ein Fahrad einstellen. Der 'Holzstall' ist für sich selbst schon zu klein; der Abstellraum läßt gerade das Einstellen eines Schrankes zu. Alleine wegen eines Fahrrads eine Garage zu mieten, halte ich auch für übertrieben. U.U. wäre ich sogar hierzu bereit. Leider sind Garagen eine beliebtes Mietobjekt und kaum zu bekommen...
Für die übrigen Beiträge danke ich. Ich werde den Thread an dieser Stelle abbrechen. Der Moderator motzt auch schon wieder, obwohl ich diese Fragestellung wirklich für grundsätzlich halte. |
Hier fehlt offensichtlich die Einsichtsfähigkeit
Die grundsätzliche Frage war, ob ein Mieter Anspruch auf Erfüllung aller seiner Wünsche hat oder ob er sich mit dem Umfang der MIetsache zufrieden geben muss, der im Mietvertrag vereinbart wurde. Diese Frage wurde mehrfach beantwortet.
Es ist einzig und allein das Problem des Mieters, ob er seinen Kram in der Mietsache unterbringen kann. |
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