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Verfasst am: 05.10.05, 16:31 Titel: Ungültiger Zeitmietvertrag versus Kündigungsverzicht
A) In vielen Beiträgen hier wird aufgrund einer fehlenden Begründung eines befristeten Mietvertrages darauf hingewiesen, daß es sich dann um einen normalen unbefristeten Mietvertrag handelt. Gleichzeitig wird auch die Möglichkeit erwähnt, daß die ursprüngliche Befristung einen Kündigungsverzicht darstellen "könnte" - gibt es genauere Definitionen wann dies Eintritt?
Beispiel:
Befristeter Untermietvertrag (ca. 15 Monate), vorgedrucktes Formular in das die Daten händisch eingetragen sind. "Läuft von ... bis ...", kein verweis auf irgendeine Kündigungsfrist, verlängerung oder einen Kündigungsverzicht. Nur mündliche Begründung der Befristung, aber nichts im Vertrag.
B) Falls ein Kündigungsverzicht anzunehmen wäre, welche anderen Möglichkeiten gäbe es um aus dem Untermietvertrag zu kommen falls der Hauptmieter nicht auflösen will? zB Sonderkündigungsrecht wenn ein zumutbarer (Unter-)Untermieter nicht akzeptiert wird?
C) Oder kann die Freundin als "Lebensgefährtin" deklarieren werden wodurch der Haupt- und der Vermieter zustimmen müßten, daß sie auch in der Wohnung wohnt? Als kleines "Druckmittel" um der Auflösung zuzustimmen... Gibt es eine Definition von Lebensgefährte und daraus folgende Konsequenzen?
BEFRISTET bedeut das Mietende ist per Vertrag vorherbestimmt.
Dass dies nur unter Einhaltung ganz eng definierter gesetzl. Bestimmungen vereinbart werden kann, hat mit dem besonderen Schutz des Wohnraum-Mieters vor Wohnungsverlust zu tun.
Ein Kündigungsverzicht für eine bestimmte Zeit, tangiert aber dieses besondere Schutzbedürfnis des Wohnraum-Mieters nicht.
Wenn du jetzt das Grundprinzip verstanden hast, kannst du versuchen selbst zu erraten, was ein Richter aus dem vertraglichen Wortlaut deuten würde ...
Oder du tippst den fraglichen Text im Zusammenhang fein säuberlich ab, um hier mal in die Kristallkugel gucken zu lassen
Aber hier geht's ja wohl darum, dass ein Mieter früher aus dem Vertrag heraus will, als eigentlich möglich ist !?
Dazu wieder das Grundprinzi : Verträge sind einzuhalten! (nicht nur im Mietrecht)
Bei der Untermiete wären zu allem was man z.B. durch selbst GOOGLEN dazu finden kann eventuell noch gewisse Ausnahmen - je nach Sachverhalt - denkbar.
- ist ein einzelnes Zimmer in der ansonsten vom Vermieter bewohnten Wohnung unter-angemietet ???
- oder geht's hier um eine ganze Wohnung, die der Hauptmieter komplett untervermietet hat ???
Was war übrigens der mündliche Grund für die "Befristung" ???
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