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Bruttopreise in Reisekatalogen?

 
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Grutzpetr
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Anmeldungsdatum: 13.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 16:09    Titel: Bruttopreise in Reisekatalogen? Antworten mit Zitat

Ich will mit Ögertours eine Langzeitreise über 12 Wochen machen. Die Preise werden im Katalog angegeben, wie das üblich ist. Unter den Preisen stehen die Zuschläge. So weit, so gut. Aber ich denke, daß die angegebenen Preise auch erzielbar sein müssen, wenn man sich zuschlagfreie Zeiten aussucht. Das funktioniert aber bei 12 Wochen nicht mehr, bei 11 Wochen auch nicht, usw.. Man hat dann nämlich immer einen Zuschlag, entweder am Anfang (Weihnachtsgeschäft) oder am Ende (Ostergeschäft). Damit sind aber die angegebenen Preise für 12 Wochen, 11 Wochen, usw. reine Mondpreise. Ist das zulässig? Nach der Preisangabenverordnung müssen für Waren Bruttopreise angegeben werden. Auch Reisen sind Waren.
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

wenn eine Preistabelle übersichtlich ist, ein Beispiel angeführt ist, wie man es rechnet, ist so etwas sehr wohl zulässig.

Da ja jemand auch weniger als 12 Wochen reisen könnte und daher nicht in eine der Aufzahlungszeiten käme, gibt es einen Grundpreis plus eben Aufschläge.

Gruß
Peter
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Grutzpetr
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 14:53    Titel: Bruttopreise in Reisekatalogen? Antworten mit Zitat

Du müßtest es eigentlich wissen und ich muß hinnehmen, daß es wohl so ist. Wenn ich mich trotzdem noch nicht geschlagen geben will, dann deshalb, weil es mir nicht wirklich einleuchtet, daß diese Art der Preisgestaltung auch wirklich korrekt ist. Immerhin könnte die Praxis, die sich eingebürgert hat, ebenso falsch sein wie das verbreitete Weglassen der Mehrwertsteuer, nachdem diese Steuer eingeführt wurde. Möglicherweise hat die Branche diese Problematik, die vielleicht nur bei Langzeitreisen auftritt, noch gar nicht erkannt oder kurzerhand zulasten der Kunden und entgegen der Preisangabenverordnung kurzerhand ignoriert.
Ich lese jedenfalls auf einer Internetseite folgendes: „Die Grundvorschriften des § 1 (der Preisangabenverordnung in der Fassung vom 28.7.2000) besagen, dass Unternehmen, die mit Endpreisen gegenüber den Letztverbrauchern werben, Endpreise angeben müssen. Endpreis bedeutet die Angabe des Preises einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile ...“. Die Betonung liegt natürlich auf dem Wort „einschließlich“)

Diese Formulierung ist doch eindeutig. Öger Tours, wie auch alle anderen Anbieter, wirbt mit Endpreisen, gibt also für jede Woche einen festen Preis an, der dann aber für den Kunden auch erzielbar sein muß. Langzeitreisen beginnen bei 4 oder 5 Wochen und können höchstens 12 Wochen lang sein. Sie sind besonders preisgünstig, weil es sie nur im Winter gibt und damit in der Nebensaison. Im Öger-Katalog heißt es dazu: „Öger Tours hat 31 Hotels ... ausgewählt, in denen Sie zu besonders günstigen Preisen ...“, usw.).
Bei dem Hotel, das ich meine, ist für 12 Wochen im Winter ein Preis von 1714 Euro angegeben. Dieser Preis ist nicht als Grundpreis bezeichnet und ein Rechenbeispiel ist im Katalog „Türkei“ nicht vorhanden. Der angegebene Preis steht nur auf dem Papier. Will ich die Zuschläge in der Weihnachtszeit vermeiden, dann kann ich frühestens am 3.1.06 fliegen und am 27.3.06 zurückfliegen. Ab 1.3. wird aber ein Zuschlag von 14 Euro bei Doppelzimmer als Einzelzimmer verlangt (27 x 14 = 378 Euro). Damit würde sich der Preis von 1714 Euro auf 2092 Euro erhöhen, also etwa um 22%. Gemessen an den Preisen in der Hochsaison, in der 2 Wochen 1214 Euro kosten, ist das immer noch sehr preiswert, aber darum geht es ja hier nicht, sondern um die Frage, ob Mondpreise, also Preise, die nur auf dem Papier stehen, zulässig sind oder nicht.
Freundliche Grüße

Auch Peter
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

Die Problematik habe ich bereits bei deinem ersten Posting verstanden. Da ich den konkreten Katalog nicht vor mir liegen habe, noch folgende Anmerkungen:

--> Zuschläge für Einzelzimmer bzw. Benützung eines Doppelzimmers als Einzelzimmer fallen sicher nicht unter die von dir erwähnten Preisabgabeverordnung.

--> Ein Fehler könnte vorliegen, wenn ein Grundpreis Basis Doppelzimmer pro Person ab einer gewissen Dauer nicht mehr ohne weitere Zuschläge berrechenbar würde. Also beispielsweise sind die Preise für 5 bis 9 Wochen problemlos für ein Doppelzimmer ablesbar, aber dann aufgrund von Ostern, Weihnachten usw. nur mehr mit Zuschlägen errechenbar. Ok - da müsste man jetzt genau diese Verordnung sowie das UWG studieren, ob hier irgendwo genaue Bestimmungen sind.

--> Aber Einzelzimmerzuschläge, Zuschläge für die Benützung eines Doppelzimmers als Einzelzimmer, Halb- oder Vollpensionszuschläge, Zuschläge für andere Abflugshäfen (sofern es einen "Grundpreis-"Abflugshafen gibt) u. ä. Zuschläge sind erlaubt. Denn die Umkehrung wäre eine Preistabelle in Buchform, die wiederum für die Masse unübersichtlich wäre.

Im Bereich Preistabellen hat man schon viel experimentiert. Aber so wirklich glücklich ist wohl keine Lösung.

Gruß
Peter
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