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Unterhaltsanspruch trotz "Vermögen"

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 19.10.04, 17:06    Titel: Unterhaltsanspruch trotz "Vermögen" Antworten mit Zitat

Hallo,

lese schone eine Zeit interessiert in diesem Forum und habe dazu Fragen.
Meine Ehe ist kaputt, Veröhnungsversuche gleich welcher Art scheitern an der Sturheit meines Mannes. Mit den Augen rollen
Es ist so kein Zustand auf Dauer, meine Psyche macht nicht mehr mit.

Wir haben eine fast abbezahlte Eigtumswohnung, mein Mann ist Frühpensionär.

Ich gehe davon aus, daß die Wohnung verkauft würde und damit jedem die Hälfte des Erlöses zusteht, da wir keine Gütertrennung haben.
Den Hauptanteil des Geldes für die Wohnung habe ich vor der Heirat besessen, nun schlecht für mich ohne Gütertrennung. Traurig

Frage 1:
Müßte ich, ohne eigenes Einkommen, dieses Geld erst aufbrauchen oder hätte ich sofort zusätzlich Anspruch auf Unterhaltszahlung meines Mannes?
Frage 2:
Wenn ich mich nicht scheiden lassen will, sondern nur getrennt leben möchte, wie lange ist dies möglich?

Ich würde mich freuen, wenn ich hierzu von euch Rat bekommen könnte. Sehr glücklich
Diese Probleme hat man ja hoffentlich nur einmal im Leben und deshalb wenig Ahnung.

Herzliche Grüße Raika
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Odd72
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Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 145
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 20.10.04, 08:21    Titel: Re: Unterhaltsanspruch trotz "Vermögen" Antworten mit Zitat

Raika hat folgendes geschrieben::
Wir haben eine fast abbezahlte Eigtumswohnung, mein Mann ist Frühpensionär.
Ich gehe davon aus, daß die Wohnung verkauft würde und damit jedem die Hälfte des Erlöses zusteht, da wir keine Gütertrennung haben.
Den Hauptanteil des Geldes für die Wohnung habe ich vor der Heirat besessen, nun schlecht für mich ohne Gütertrennung. Traurig

Muß die Wohnung wirklich verkauft werden? Da fast abbezahlt, behält einer von Euch die Wohnung vielleicht?
Unabhängig davon fällt die Wohnung auf alle Fälle in den Zugewinn. D.h. (heutiger Verkehrswert minus Kaufpreis minus Schulden) geteilt durch 2 = Dein Dir zustehender Anteil an der Wohnung
Im Rahmen des Zugewinnausgleiches wird aber auch Dein Anfangsvermögen berücksichtigt; es ist also nicht "futsch", wie Du anscheinend befürchtest.


Raika hat folgendes geschrieben::
Frage 1:
Müßte ich, ohne eigenes Einkommen, dieses Geld erst aufbrauchen oder hätte ich sofort zusätzlich Anspruch auf Unterhaltszahlung meines Mannes?

Der Unterhaltsanspruch hat nichts mit einem evtl. vorhandenen Vermögen zu tun. Ich gehe davon aus, daß Dein Mann während Eurer Ehe der Haupt- oder Alleinverdiener war und Du deshalb einen Unterhaltsanspruch hast. Die Höhe des Unterhalts wird dann in Abhängigkeit seines Einkommens berechnet.


Raika hat folgendes geschrieben::
Frage 2:
Wenn ich mich nicht scheiden lassen will, sondern nur getrennt leben möchte, wie lange ist dies möglich?

Eigentlich unbegrenzt - ist halt nur die Frage, was Du Dir davon versprichts?
_________________
(Meine Beiträge geben nur meine persönliche Meinung bzw. Erfahrung wieder. Für die Richtigkeit übernehme ich keine Gewähr.)
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Raika
Gast





BeitragVerfasst am: 20.10.04, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Odd72 vielen Dank für die ausführliche Beantwortung.

Gearbeitet habe ich bis vor 3 Jahren, bin 10 Jahre täglich 200 km/Gesamt gefahren und habe das einfach nicht mehr geschafft.

In der Wohnung wird niemand bleiben können, da der Partner ja ausgezahlt werden müßte. Bei der Pension meines Mannes ginge das nicht, ist eine Frührente und nicht gerade viel.

Das Anfangsvermögen ist allerdings ein Problem.
Es muß sicherlich nachgewiesen werden und das ist sehr schwierig nach 12 Jahren.
Die entsprechenden Unterlagen sind nicht vorhanden, Sparkasse hat nur eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren soviel ich weiß.

Das es in der Ehe so eskaliert, hätte ich auch nie gedacht.
Mein Mann ist kaufsüchtig und jeden Tag unterwegs Neues zu kaufen.
In den letzten 4 Wochen 3 Digitalkameras, 6 Uhren, 1 Weltempfänger, bald sind wir pleite.
Ich weiß nicht mehr weiter.
Wäre es angebracht, schnellstens einen Anwalt aufzusuchen?
Gibt es hier in Deutschland bei den Gerichten eine kostenlose Beratung?

Kannst du evt. dazu auch etwas beitragen?
Würde mir sehr weiterhelfen, meinen Weg zu gehen.

Liebe Grüße Raika
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Odd72
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 145
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 20.10.04, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wäre es angebracht, schnellstens einen Anwalt aufzusuchen?
Gibt es hier in Deutschland bei den Gerichten eine kostenlose Beratung?

Da es bereits so eskaliert, würde ich jetzt wirklich schnellstens zum RA gehen und mich beraten lassen. Das ist zwar nicht kostenlos, aber für ein erstes Beratungsgespräch darf er Dir nicht mehr als EUR 180,- (glaub' ich) berechnen. Für die Scheidung kannst Du dann evtl. auch Prozeßkostenhilfe beantragen, das wird Dir der RA ausrechnen.


Zitat:
Das Anfangsvermögen ist allerdings ein Problem.
Es muß sicherlich nachgewiesen werden und das ist sehr schwierig nach 12 Jahren.
Die entsprechenden Unterlagen sind nicht vorhanden, Sparkasse hat nur eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren soviel ich weiß.

Gehe trotzdem zur Bank und frage nach. Evtl. hast Du ja Glück und die Daten liegen doch noch vor. Vielleicht klärst Du dort gleichzeitig, ob es möglich ist, Deinem Mann die alleinige Kontovollmacht zu entziehen (ich gehe davon aus, daß es sich um ein gemeinsames Konto handelt, über das auch Du verfügen kannst?) Und eröffne unbedingt ein eigenes Konto, auf das Du Deine evtl. Einkünfte ab sofort überweisen läßt.

Beim Anfangsvermögen darfst Du auch eines nicht vergessen: Schenkungen oder Erbschaften, die Du während der Ehe erhalten hast, werden Deinem Anfangsvermögen ebenfalls zugerechnet.

Ich wünsche Dir starke Nerven und viel Geduld!!
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Raika
Gast





BeitragVerfasst am: 20.10.04, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Schnelle Antwort, vielen Dank,

ganz wichtiger Hinweis war:

Zitat:
Beim Anfangsvermögen darfst Du auch eines nicht vergessen: Schenkungen oder Erbschaften, die Du während der Ehe erhalten hast, werden Deinem Anfangsvermögen ebenfalls zugerechnet.


Auch dies war bei mir der Fall und es schmerzt schon, wenn ich bedenke, daß alles weg ist.
Ich werde mich schnellstens um die entsprechenden Nachweise bemühen.
Ist viel Fahrerei, weil ich zu meinem alten Wohnort (200 km) muß.

Sehr viel gute Tips und Hilfe.
Habe schon gdacht, daß ich in 4 Jahren zum Sozialamt muß.
Vielleicht sieht alles ja doch besser für mich aus. Habe wieder Hoffnung.

Herzliche Grüße Raika
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.10.04, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

LOL du wirst SICHER zum Sozialfall werden!
Er zahlt 2 Jahre Unterhalt und fertig.
Wenn du zu faulb bist ein bischen Auto zu fahren zur Arbeit is das doch nicht das Problem deines Mannes!
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Raika
Gast





BeitragVerfasst am: 20.10.04, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Gast,

kannst du dir vorstellen, was es bedeutet 10 Jahre lang jeden Tag quer durchs Ruhrgebiet zu fahren, 14 Stunden unterwes bei jedem Wetter?
Anschließend vor geschlossenen Geschäften stehen, am Wochende den Haushalt auf Vordermann bringen.
23 Uhr ins Bett und Angst um 4 Uhr morgens den Wecker nicht zu hören, also gar nicht erst einschlafen?
In diesem Zustand in den nächsten Stau, dann halb dabei einzuschlafen.
Mann hat damit ja nichts zu tun, nur für "Spielzeugeinkauf" zuständig.

Diese Antwort kann nur von Jemanden kommen, der meinem Mann sehr ähnlich ist.
Diese 10 verlorenen Lebensjahre wünsche ich dir an den Hals!!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.10.04, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

dann such dir halt ne Arbeit an deinem Wohnort oder zieh um.
SO schwer kann das doch auch nicht sein...
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.10.04, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Das letzte Posting ist so voller Hass und Schwachsinn, dass ich dazu nur sagen kann, ab in die Klappsmühle. Man sollte dir so einen Psychoterror an den Hals wünschen. :twisted: :twisted:
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.10.04, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

also ich bin schon oft umgezogen wegen Arbeit.
Man darf halt nicht zu bequem dafür sein!
Wo ist da Hass??
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Raika
Gast





BeitragVerfasst am: 20.10.04, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Gast,

ist eine Superidee, wieder zurück zur Arbeitsstelle zu ziehen bzw. mir hier eine andere Arbeit zu beschaffen, ganz problemlos. Dumm von mir, wäre ich nie drauf gekommen.
Glückwunsch an deine Ex, sicherlich geht es ihr jetzt blendend ohne dich und womöglich mit "deinem" Geld. Lachen
Schließlich ist sie intelligent genug gewesen, ihr zustehendes Recht zu bekommen. Sehr glücklich




Lieber Gast 2,
danke für die Unterstützung Ausrufezeichen
Hier sind Antworten Zeitverschwendung, soll sich woanders abreagieren.
Grüße Raika
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Hans
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.10.04, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Raika,

ich habe mir die Postings durchgelesen und möchte hier einige Sachen klar- bzw richtigstellen:

Ich fange mal mit der ursprünglichen Frage 1 an.

Während des Trennungsjahres ergibt sich der Unterhaltsanspruch aus § 1361 BGB, wobei ich unterstelle, dass Dein Mann aufgrund seines höheren Einkommens unterhaltspflichtig ist.

Im Fall einer Scheidung ist jeder Ehegatte verpflichtet, seinen Unterhaltsbedarf selbst zu decken, § 1569 BGB, dann muss möglicherweise auch der Erlös aus der veräußerten Eigentumswohnung bzw. der Zugewinn eingesetzt werden, bevor der andere auf nachehelichen Unterhalt in Anspruch genommen werden kann, § 1577 BGB. INsoweit hat entgegen anderslautender Aussagen das Vermögen sehr wohl etwas mit dem Unterhaltsanspruch zu tun.

zu Frage 2

Wenn beide Eheleute das wollen können sie unbegrenzte Zeit getrennt leben. Ich hatte eine Scheidung, da lebten die Parteien 17 Jahre getrennt und waren der Auffassung, das müsse man jetzt auch rechtlich in Ordnung bringen.

Sich nicht scheiden zu lassen, aber getrennt zu leben, kann durchaus Vorteile haben, verstirbt z.B. der Mann, so behält die getrennt lebende Frau einen Anspruch auf Witwenrente. Die getrennt lebende Ehefrau ist Erbin des verstorbenen Mannes und umgekehrt, falls nicht anderweitige letztwillige Verfügungen getroffen sind.

Rechtsberatung:

1. Eine sogenannte Erstberatung darf bei einem Anwalt maximal 208,80 EUR kosten, 180,00 EUR + MwSt.

2. Wer nicht in der Lage ist, die Kosten einer Beratung oder einenes Verfahrens aus eigenen Mitteln zu finanzieren, hat Anspruch auf Beratungs-(Beratung) bzw Prozesskostenhilfe (für das Verfahren). dIie Beratung kostet dann nur 10,00 EUR. Allerdings dürfte bei vorhandenem Vermögen (Eigentumswohnung) kein Anspruch auf Beratungs- oder Prozeßkostenhilfe bestehen.

Gruß Hans
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Raika
Gast





BeitragVerfasst am: 23.10.04, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hans,

herzlichen Dank für deine Mühe.
Habe es auch so ausgelegt, daß ich mit meinem vorehelichen "Vermögen" und den Erbschaften meiner Eltern nicht bedürftig bin und somit keinen Unterhaltsanspruch hätte.
Eine Kontenklärung bei den Banken ist also vergeblich, unterm Strich kommt für Beide dasselbe heraus.
Ist auch nicht mehr möglich, nach 10 Jahren wurden die Daten gelöscht.
War schon wichtig zu wissen, was im Ernstfall auf mich zukommt.
Nur getrennt zu leben und sich privat zu einigen hätte da wirklich Vorteile für beide Seiten.
Werde also hoffen, daß sich die Käufe meines Mannes in Grenzen halten.

Dein Beitrag bestätigt meine Meinung. Ich war da etwas verunsichert.
Nochmals vielen Dank, kann mit deinen Aussagen sehr viel anfangen.

Liebe Grüße Raika
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Hans_Köln
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 236
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.10.04, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Raika,

noch zur Ergänzung, weil ich den Eindruck habe, dass da eine falsche Vorstellung besteht.

Für die Käufe haftet Dein Mann allein, wenn ihr getrennt lebt, auch wenn es sich um Geschäfte des täglichen Bedarfs handelt.

Grundsätzlich haftet kein Ehegatte für die Verbindlichkeiten des anderen Ehegatten nur weil er mit ihm verheiratet ist.

Gruss Hans
_________________
Fragt den, der was davon versteht.
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Raika
Gast





BeitragVerfasst am: 25.10.04, 05:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hans,

nach den Kenntnissen, die ich nun habe, kommt eine Trennung für mich wohl nicht in Frage. Sollte es überhaupt nicht mehr gehen, weiß ich nun zumindest, was mich bei einer Trenung erwartet.
Ich kann nur zusehen, daß ich eine Übereinkunft mit meinem Mann schließe und entsprechend auch für mich sorge. Sobald er Schulden macht, bin ich weg.
Ist traurig. Traurig
Zu meinem Glück tut er mir ja sonst nichts, gibt wohl wichtigere Gründe, den Partner zu verlassen.
Lieb von dir, daß du dich noch einmal mit meinem Beitrag beschäftigt hast und auf das Grundproblem eingegangen bist.

Herzliche Grüße Raika
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