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Verfasst am: 18.10.04, 22:28 Titel: Verbleib der Hunde
Hallo,
ich habe ein grosses Problem, meine Hunde ( 8 und 13 Jahre alt) sind Scheidungshunde. Bisher war es so geregelt, daß die Hunde bei mir sind und mein Ex-Mann nach Absprache.
Dennoch hatte ich das Gefühl, daß er die Hunde nur haben wollte um mir eins auszuwischen, weil er wusste wie wichtig mir die Beiden sind. Ich hielt mich trotzdem an die Absprachen und gab ihm die Hunde. 2 Jahre ging das ganze gut. Doch als ich die Hunde das letzte Mal abgeholt habe, bekam ich ein Schock! Mein Rüde hatte die Augen so veklebt und vereitert, daß er nicht mehr die Augen öffnen konnte. Als ich meinen Ex-Mann danach fragte, warum er nicht zum Tierarzt gegangen ist, erwiderte er mir nur kühl, daß er kein Geld hätte. Ich ging mit dem Hund zum Tierarzt, er hatte eine verschleppte Binderhautentzündung und würde daher nicht so recht auf dem Auge sehen. Das ging wirklich zu weit. Ich beschloss, die Hunde nicht mehr meinem Ex-Mann zu geben. Drei Monate lang habe ich auch nichts von ihm gehört und auch keine
Erkundigungen wie es den Hunden geht. Ich war froh, denn ich dachte somit hätte sich das Problem von alleine gelöst und ich brauchte ihm meinem Entschluss nicht mitzuteilen. Doch dem war nicht so, er meldete sich und will die Hunde haben. Auch nach langem Reden und auch zum Wohl der Hunde möchte er sie haben.
Was mache ich jetzt? Kann mir jemand Rat geben?
Verfasst am: 19.10.04, 07:28 Titel: Re: Verbleib der Hunde
püppi hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich habe ein grosses Problem, meine Hunde ( 8 und 13 Jahre alt) sind Scheidungshunde. Bisher war es so geregelt, daß die Hunde bei mir sind und mein Ex-Mann nach Absprache.
Dennoch hatte ich das Gefühl, daß er die Hunde nur haben wollte um mir eins auszuwischen, weil er wusste wie wichtig mir die Beiden sind. Ich hielt mich trotzdem an die Absprachen und gab ihm die Hunde. 2 Jahre ging das ganze gut. Doch als ich die Hunde das letzte Mal abgeholt habe, bekam ich ein Schock! Mein Rüde hatte die Augen so veklebt und vereitert, daß er nicht mehr die Augen öffnen konnte. Als ich meinen Ex-Mann danach fragte, warum er nicht zum Tierarzt gegangen ist, erwiderte er mir nur kühl, daß er kein Geld hätte. Ich ging mit dem Hund zum Tierarzt, er hatte eine verschleppte Binderhautentzündung und würde daher nicht so recht auf dem Auge sehen. Das ging wirklich zu weit. Ich beschloss, die Hunde nicht mehr meinem Ex-Mann zu geben. Drei Monate lang habe ich auch nichts von ihm gehört und auch keine
Erkundigungen wie es den Hunden geht. Ich war froh, denn ich dachte somit hätte sich das Problem von alleine gelöst und ich brauchte ihm meinem Entschluss nicht mitzuteilen. Doch dem war nicht so, er meldete sich und will die Hunde haben. Auch nach langem Reden und auch zum Wohl der Hunde möchte er sie haben.
Was mache ich jetzt? Kann mir jemand Rat geben?
wenn du nicht willst, dann gib sie ihm nicht, hunde sind keine kinder, ein umgangsrecht hat er nicht.
Verfasst am: 19.10.04, 18:52 Titel: Re: Verbleib der Hunde
Anonymous hat folgendes geschrieben::
püppi hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich habe ein grosses Problem, meine Hunde ( 8 und 13 Jahre alt) sind Scheidungshunde. Bisher war es so geregelt, daß die Hunde bei mir sind und mein Ex-Mann nach Absprache.
Dennoch hatte ich das Gefühl, daß er die Hunde nur haben wollte um mir eins auszuwischen, weil er wusste wie wichtig mir die Beiden sind. Ich hielt mich trotzdem an die Absprachen und gab ihm die Hunde. 2 Jahre ging das ganze gut. Doch als ich die Hunde das letzte Mal abgeholt habe, bekam ich ein Schock! Mein Rüde hatte die Augen so veklebt und vereitert, daß er nicht mehr die Augen öffnen konnte. Als ich meinen Ex-Mann danach fragte, warum er nicht zum Tierarzt gegangen ist, erwiderte er mir nur kühl, daß er kein Geld hätte. Ich ging mit dem Hund zum Tierarzt, er hatte eine verschleppte Binderhautentzündung und würde daher nicht so recht auf dem Auge sehen. Das ging wirklich zu weit. Ich beschloss, die Hunde nicht mehr meinem Ex-Mann zu geben. Drei Monate lang habe ich auch nichts von ihm gehört und auch keine
Erkundigungen wie es den Hunden geht. Ich war froh, denn ich dachte somit hätte sich das Problem von alleine gelöst und ich brauchte ihm meinem Entschluss nicht mitzuteilen. Doch dem war nicht so, er meldete sich und will die Hunde haben. Auch nach langem Reden und auch zum Wohl der Hunde möchte er sie haben.
Was mache ich jetzt? Kann mir jemand Rat geben?
wenn du nicht willst, dann gib sie ihm nicht, hunde sind keine kinder, ein umgangsrecht hat er nicht.
das wäre Unterschlagung!
Anzeige und der Mann bekommt die Hunde MUHAHAHAHA
Verfasst am: 19.10.04, 20:45 Titel: Re: Verbleib der Hunde
püppi hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich habe ein grosses Problem, meine Hunde ( 8 und 13 Jahre alt) sind Scheidungshunde. Bisher war es so geregelt, daß die Hunde bei mir sind und mein Ex-Mann nach Absprache.
Dennoch hatte ich das Gefühl, daß er die Hunde nur haben wollte um mir eins auszuwischen, weil er wusste wie wichtig mir die Beiden sind. Ich hielt mich trotzdem an die Absprachen und gab ihm die Hunde. 2 Jahre ging das ganze gut. Doch als ich die Hunde das letzte Mal abgeholt habe, bekam ich ein Schock! Mein Rüde hatte die Augen so veklebt und vereitert, daß er nicht mehr die Augen öffnen konnte. Als ich meinen Ex-Mann danach fragte, warum er nicht zum Tierarzt gegangen ist, erwiderte er mir nur kühl, daß er kein Geld hätte. Ich ging mit dem Hund zum Tierarzt, er hatte eine verschleppte Binderhautentzündung und würde daher nicht so recht auf dem Auge sehen. Das ging wirklich zu weit. Ich beschloss, die Hunde nicht mehr meinem Ex-Mann zu geben. Drei Monate lang habe ich auch nichts von ihm gehört und auch keine
Erkundigungen wie es den Hunden geht. Ich war froh, denn ich dachte somit hätte sich das Problem von alleine gelöst und ich brauchte ihm meinem Entschluss nicht mitzuteilen. Doch dem war nicht so, er meldete sich und will die Hunde haben. Auch nach langem Reden und auch zum Wohl der Hunde möchte er sie haben.
Was mache ich jetzt? Kann mir jemand Rat geben?
Hast du noch Rechnungen oder Kaufverträge?
Ansonsten würde ich die Hunde auch nicht übergeben, soll er doch klagen.
Ich habe letztens gelesen, daß ein Gericht einer Frau den Hund im Falle der Scheidung zugesprochen hat, weil sie eindeutig die engere Bindung zu ihm hatte.
Ich würde ihn klagen lassen.
ahja und noch was:
wenn sie die Hunde erst einbehält und ihn dann klagen lässt kann sie auch ihre Unterhaltsansprüche verlieren!
Also lieber gaaaaanz vorsichtig sein mit sowas!!!
es gab hier in der Tat eine berühmte Entscheidung:
Besuchsrecht für einen Hund:
Das Beste für den Hund ist es in der Regel, wenn er in seiner bisherigen Umgebung bleibt. Der andere Ehegatte kann aber ein "Besuchsrecht" erhalten, wie das Amtsgericht Bad Mergentheim in einer Entscheidung vom 19.12.1996 (Aktenzeichen 1 F 143/95) ausgeführt hat:
"Was nun den Hund W betrifft, so ist davon auszugehen, dass er als Haustier dem Hausrat zuzurechnen ist. Jedoch kann die für den Hund zu treffende Lösung nicht ohne Berücksichtigung des Rechtsgedankens des § 90a BGB gefunden werden, wonach Tiere als Mitgeschöpfe anerkannt worden sind. Das bedeutet, dass über sie, anders als es bei leb- und gefühllosen Gegenständen möglich wäre, nicht ohne Rücksicht auf ihr Wesen und ihre Gefühle verfügt werden kann. Das Gericht hatte also die tierpsychologischen Ausführungen des Sachverständigen zu beachten, wonach dem an seine jetzige örtliche und "familiäre" Umgebung gewöhnten Hund ein ständiger Ortswechsel nicht zuzumuten ist, wonach aber ein stundenweises Zusammensein dieses Hundes mit dem Antragsteller bedenkenfrei möglich ist, weil er auch den Antragsteller als Bezugsperson anerkennt. "
Der Sachverständige hatte u.a. ausgeführt: Wichtig für das Wohlbefinden des Hundes seien die Bezugspersonen und sein Heim, in der er zu Hause sei; gegen ein stundenweises Zusammensein des Hundes mit dem Antragsteller bestünden keine Bedenken; bedenklich wäre nur, wenn der Hund, der jetzt an sein Heim gewöhnt sei, einen dauernden Ortswechsel vornehmen müsste. Im übrigen erwies es sich in der Gerichtsverhandlung, dass der Hund W, nachdem er von der Leine genommen war, sich sofort zielstrebig zum Antragsteller begab, sich von diesem bereitwillig auf den Schoß nehmen ließ und dort deutliche Zeichen des Wohlgefallens von sich gab; z.B. leckte er das Gesicht des Antragstellers mehrfach ab. Der Sachverständige führte aus, dass der Hund nach wie vor beide Parteien möge.
Die Entscheidung ist jedoch ein Einzelfall geblieben. Die Oberlandesgerichte Schleswig-Holstein und Bamberg sehen Haustiere als Hausrat, für die es kein Umgangsrecht gibt.
Ich würde daher die Tiere nicht mehr herausgeben.
Gruss Hans _________________ Fragt den, der was davon versteht.
es gab hier in der Tat eine berühmte Entscheidung:
Besuchsrecht für einen Hund:
Das Beste für den Hund ist es in der Regel, wenn er in seiner bisherigen Umgebung bleibt. Der andere Ehegatte kann aber ein "Besuchsrecht" erhalten, wie das Amtsgericht Bad Mergentheim in einer Entscheidung vom 19.12.1996 (Aktenzeichen 1 F 143/95) ausgeführt hat:
"Was nun den Hund W betrifft, so ist davon auszugehen, dass er als Haustier dem Hausrat zuzurechnen ist. Jedoch kann die für den Hund zu treffende Lösung nicht ohne Berücksichtigung des Rechtsgedankens des § 90a BGB gefunden werden, wonach Tiere als Mitgeschöpfe anerkannt worden sind. Das bedeutet, dass über sie, anders als es bei leb- und gefühllosen Gegenständen möglich wäre, nicht ohne Rücksicht auf ihr Wesen und ihre Gefühle verfügt werden kann. Das Gericht hatte also die tierpsychologischen Ausführungen des Sachverständigen zu beachten, wonach dem an seine jetzige örtliche und "familiäre" Umgebung gewöhnten Hund ein ständiger Ortswechsel nicht zuzumuten ist, wonach aber ein stundenweises Zusammensein dieses Hundes mit dem Antragsteller bedenkenfrei möglich ist, weil er auch den Antragsteller als Bezugsperson anerkennt. "
Der Sachverständige hatte u.a. ausgeführt: Wichtig für das Wohlbefinden des Hundes seien die Bezugspersonen und sein Heim, in der er zu Hause sei; gegen ein stundenweises Zusammensein des Hundes mit dem Antragsteller bestünden keine Bedenken; bedenklich wäre nur, wenn der Hund, der jetzt an sein Heim gewöhnt sei, einen dauernden Ortswechsel vornehmen müsste. Im übrigen erwies es sich in der Gerichtsverhandlung, dass der Hund W, nachdem er von der Leine genommen war, sich sofort zielstrebig zum Antragsteller begab, sich von diesem bereitwillig auf den Schoß nehmen ließ und dort deutliche Zeichen des Wohlgefallens von sich gab; z.B. leckte er das Gesicht des Antragstellers mehrfach ab. Der Sachverständige führte aus, dass der Hund nach wie vor beide Parteien möge.
Die Entscheidung ist jedoch ein Einzelfall geblieben. Die Oberlandesgerichte Schleswig-Holstein und Bamberg sehen Haustiere als Hausrat, für die es kein Umgangsrecht gibt.
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