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Verfasst am: 02.10.05, 12:57 Titel: Einzahlungspflicht der Stammeinlage
Kann mir jemand sagen, ob die Gesellschafter einer GmbH bei erheblichen Liquiditätsproblemen verfplichtet sind, den noch offenstehenden Rest ihrer Stammeinlage kurzfristig einzuzahlen und wie dieses in die Wege geleitet werden müsste. Diese Maßnahme würde zur Abwendung einer bevorstehenden Insolvenz notwendig sein.
Verfasst am: 02.10.05, 22:49 Titel: Re: Einzahlungspflicht der Stammeinlage
Anisse hat folgendes geschrieben::
Kann mir jemand sagen, ob die Gesellschafter einer GmbH bei erheblichen Liquiditätsproblemen verfplichtet sind, den noch offenstehenden Rest ihrer Stammeinlage kurzfristig einzuzahlen und wie dieses in die Wege geleitet werden müsste. Diese Maßnahme würde zur Abwendung einer bevorstehenden Insolvenz notwendig sein.
spätestens der insolvenzverwalter wird die restliche stammeinlage einfordern
der geschäftsführer wird im regelfall verpflichtet sein, die offene zahlung einzufordern. der gesellschafter ist dann zur zahlung verpflichtet.
unterlässt der gf die anforderung, könnte er sich schadensresatzpflichtig machen. gleiches gilt (gegenüber mitgesellschaftern) für den gesellschafter, wenn er auf anforderung nicht zahlt.
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