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Mietwucher auch bei möblierter Wohnung?

 
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Petra_44
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 59
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 12:12    Titel: Mietwucher auch bei möblierter Wohnung? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hätte da eine Frage zum Thema "Mietwucher". Und zwar wohne ich möbliert. Der Mietspiegel hier am Ort ergibt z.B. für einen Neubau einen Wert von EUR 9,20 pro qm, die Werte für Altbauten sind niedriger. (Das Haus ist kein Neubau, sondern etwas älter.)

Laut diesem Mietspiegel müsste ich bei EUR 9,20 pro qm insgesamt EUR 276,- zahlen. Aber ich zahle EUR 410,-. Gut, die Wohnung ist möbliert und es ist inklusive NK, aber trotzdem stelle ich mir die Frage, ob hier ein Mietwucher vorliegt bzw. vorliegen kann. Wie ist das bei möblierten Wohnungen? Gibt es auch hier eine Obergrenze, oder muss ich einfach nur ein paar Billigmöbel vom Sperrmüll in eine Wohnung stellen, um den Mietspiegel außer Kraft zu setzen?

Ich würde mich freuen, wenn mich hier jemand schlau machen könnte. Nicht nur dass die Wohnung viel zu teuer ist - jetzt soll ich auch noch GEZ-Gebühr für einen Fernseher nachzahlen, der mir ja gar nicht gehört. Ist auch nicht grade wenig.

Schöne Grüße

Petra
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thdoerfler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Mietwucher ist mit großer Wahrscheinlichkeit nicht gegeben.

Denn das setzt voraus
1. dass die Miete mehr als 150% des ortsüblichen beträgt. Das wären schon 414,00 Euro. Und zusätzlich ist - wie Du selbst einsiehst - bei möbliertem Wohnraum ein Zuschlag fällig

2. müßte der VM eine Zwangslage bei Dir ausgenutzt haben. D.h., nach neuer BGH-Rechtsprechung mußt DU beweisen, dass Du keine andere Wohnung hast bekommen können und deshalb das wucherische Angebot hast annehmen müssen. Das ist angesichts des entspannten Mietwohnungsmarktes schwer bis unmöglich...
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

Mietwucher ist mit großer Wahrscheinlichkeit nicht gegeben.

Denn das setzt voraus
1. dass die Miete mehr als 150% des ortsüblichen beträgt. Das wären schon 414,00 Euro. Und zusätzlich ist - wie Du selbst einsiehst - bei möbliertem Wohnraum ein Zuschlag fällig

2. müßte der VM eine Zwangslage bei Dir ausgenutzt haben. D.h., nach neuer BGH-Rechtsprechung mußt DU beweisen, dass Du keine andere Wohnung hast bekommen können und deshalb das wucherische Angebot hast annehmen müssen. Das ist angesichts des entspannten Mietwohnungsmarktes schwer bis unmöglich...
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koala00
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
haben sie schon mal die Nebenkosten alle abgerechnet von der Miete, die Sie bezahlen? Dableibt nicht einmal etwas für die Abnutzung der Möbel. Nebenkosten sind heutzutage sehr hoch. Ansonsten müßten sie ohne Strom, Heizung und Wasser leben. Andere Nebenkosten wie Versicherung, Müll, Abgaben usw. kommen auch noch dazu. Nach welche Rechnung sind Sie gegangen? Vermieter habe auch die Ausgaben für Ihre genutzte Wohnung.

Da bleibt wenig übrig als reine Mieteinnahme.
Weiterhin viel Glück in Ihrer Wohnung.
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obehre
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 13:48    Titel: Re: Mietwucher auch bei möblierter Wohnung? Antworten mit Zitat

Petra_44 hat folgendes geschrieben::
ich hätte da eine Frage zum Thema "Mietwucher". Und zwar wohne ich möbliert. Der Mietspiegel hier am Ort


es scheint ein nicht ausrottbarer mieterreflex zu sein, nach einsicht in einen mietspiegel immer gleich das wort "mietwucher" in den mund nehmen zu müssen.

folgende anmerkungen zur sach- und rechtslage allgemein:

1. in deutschland herrscht der grundsatz der vertragsfreiheit. von juristen- in normaldeutsch übersetzt heißt das: wer über 18 ist, darf jetzte nicht nur lange aufbleiben und in die disco gehen, sondern ist zunächst einmal für alles, was er verzapft, selbst verantwortlich. dazu gehört unter anderem, sich mal vor unterzeichnung eines mietvertrages durch einen blick z.B. in den mietspiegel zu informieren.

2. ein mietspiegel besteht normalerweise nicht nur aus einer tabelle, sondern auch aus erläuterungen dazu. da findet sich zum beispiel, daß die in der tabelle angegebenen werte kaltmieten betreffen. das ist auch nur logisch, denn die nebenkosten sind für einen vermieter (bestenfalls) ein durchlaufender posten und gehören daher nicht zur reinen miete.

3. nicht jede überschreitung der werte in einem mietspiegel führt automatisch zu "mietwucher" oder überhaupt einer anpassungsmöglichkeit. hierzu haben die vorposter ja schon genug geschrieben.

auch sonst ist mir unbegreiflich, wie man seine situation so einseitig negativ für den vermieter beurteilen kann. normal müßte doch folgende rechnung sein:
- ich zahle 414 warm. davon sind, wie ich bei x-beliebigen bekannten abfragen kann, ca. 20-40% reine nebenkosten, ergibt im mittel (30%) schon mal nur noch 290 reine miete.
- außerdem habe ich noch möbel in der wohnung stehen, die die anderen (vor allem die aus dem mietspiegel, weils eigentlich ungewöhnlich ist) nicht drinhaben. dafür muß ich also noch mal was abziehen.

und? jetzt immer noch alles ungerecht?

gruß
obehre
_________________
Dieser Beitrag ist meine Meinung, nichts weiter, insbesondere kein Rat oder dergleichen. Smilie
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Petra_44
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 59
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank an Obehre und alle anderen Oberlehrer. ... Ich hatte es mir zwar schon gedacht, doch frage ich mich, wieso man das nicht etwas freundlicher sagen konnte.
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Nachschlag zur GEZ:

Diese Gebühr ist nicht ander Ferseheigentümer gebunden. Der Gucker, der muß bezahlen und das sobanld er ein eigenens Einkommen hat.
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