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Anmeldungsdatum: 02.09.2005 Beiträge: 212 Wohnort: bei Opa inne Werkstatt
Verfasst am: 14.09.05, 14:14 Titel: Haftung des Betreuers
Haftet ein Betreuer ? A hat einen Betreuer B (Vermögensvorsorge) und wohnt in Haus von C. C hat schon lange vor Betreuung die Vollmacht über die Konten von A. Nach Einrichtung der Betreuung belässt B die Kontenvollmacht. Beim Tod von A stellt sich heraus, daß C über Jahre - bis zuletzt und trotz des Betreuers große Summen unterschlagen hat.
Danke für Antworten. Malte
das sieht erstmal schlecht aus für den Betreuer, wenn er die nötige Sorgfaltspflicht ausser Acht gelassen hat. Davon gehe ich in diesem Fall aus, man kann das wohl auch als grob fahrlässig betrachten.
In unserem Bundesland ist der Betreuer automatisch versichert, hoffenlich ist das auch hier der Fall.
Auf jeden Fall würde ich mich hier an einen Anwalt wenden.
Anmeldungsdatum: 02.09.2005 Beiträge: 212 Wohnort: bei Opa inne Werkstatt
Verfasst am: 14.09.05, 16:55 Titel:
Das Bundesland ist auch S-H. B ist Anwalt. Ändert das etwas an der Antwort? Er hat über Jahre monatlich nur 1-2 Stunden Aufwand abgerechet, die A bezahlt hat. C war der Sohn von A.
Gruss Malte
na dann mal viel Spaß dabei, einen Anwalt zu verklagen.
Es wäre natürlich interessant, zu wissen, um welche Beträge es geht. Unter 5000-10000 Euro ist eher uninteressant für das Gericht, und bei einer höheren Streitsumme wird's teuer.
Da müsste man eine Privatprozeß führen mit ungewissem Ausgang. Ende offen. Oh oh.... Wenn C. dann noch glaubhaft machen kann, wofür er des Geld genommen hat und dass das im Interesse des Betreuten war, dann kommt nichts dabei raus.
Bröseln wir das mal auf. Der Betreuer = Anwalt belässt eine Kontovollmacht bei C, dem Vater des A (Betreuten). Hier stellt sich schon mal die Frage, ob die Bank das nicht hätte unterbinden müssen, aber lassen wir das mal beiseite.
Folgende Fragen wäre zu klären:
Wusste der Anwalt von der Vollmacht ?
Hat er die Kontoauszüge bzw. Sparbücher nicht kontrolliert ?
Wurde bei der Erstellung des Vermögensverzeichnisses jedes Konto angegeben, also auch dasjenige, für das C eine Vollmacht hatte ?
-Manchmal stellt sich erst nach Erstellung des Vermögensverzeichnisses heraus, dass weitere Konten bestehen. Wenn der Anwalt dies dem Gericht nicht nachmeldet, dann kann das Gericht das natürlich auch nicht prüfen.
- Erklärung zum Vermögensverzeichnis: bei Übernahme einer Betreuung erstellt jeder Betreuer dieses Verzeichnis, in dem er alle Bankverbindungen, Schulden und sonstige Verbindlichkeiten, Einkommen und alles Vermögen angegeben wird.
Warum ist es dem Gericht nicht aufgefallen ? Der Anwalt hat ja offenbar jährlich eine Abrechnung erstellt. Hier muss er angeben, wofür er das Geld des Betreuten ausgegeben hat.
Also, erstmal die o. g. Fragen dem Anwalt bzw. Gericht stellen, dann können wir weitersehen.
Anmeldungsdatum: 02.09.2005 Beiträge: 212 Wohnort: bei Opa inne Werkstatt
Verfasst am: 14.09.05, 18:25 Titel:
Andreas,
vielen Dank für Ihre Mühe.
C hat vor Jahren seine Arbeitsstelle verloren. Sehr wenig Arbeitslosengeld, aber ein Haus ist abzuzahlen. Die unterschlagenen Beträge hat er monatlich als "Beihilfe" entnommen. Es handelt sich um rd. 125.000,-€.
Wer zahlt den Anwalt? A ? Oder wird ein Betreuerwechsel nötig?
Nochmals danke und Gruss Malte
Andreas,
vielen Dank für Ihre Mühe.
C hat vor Jahren seine Arbeitsstelle verloren. Sehr wenig Arbeitslosengeld, aber ein Haus ist abzuzahlen. Die unterschlagenen Beträge hat er monatlich als "Beihilfe" entnommen. Es handelt sich um rd. 125.000,-€.
Wer zahlt den Anwalt? A ? Oder wird ein Betreuerwechsel nötig?
Nochmals danke und Gruss Malte
Hallo,
warum Betreuerwechsel ? Ich denke, der Betreute ist tot ?
Also, um es einfach zu sagen: vergiss das Geld. Bei C ist nichts zu holen, es sei denn, er hat inzwischen sein Haus abbezahlt. Und, wie schon geschrieben, rechne mal die Kosten dagegen, da wird einem schlecht.
Möglich wäre natürlich eine Strafanzeige gegen C, aber wer hat etwas davon ? Das Geld ist damit noch lange nicht da. Und wenn C nicht ganz doof ist, dann hat er das Haus seiner Frau oder sonstwehm überschrieben, dann ist da auch nichts zu machen.
Also zur inneren Befriedigung bleibt die Strafanzeige, aber das Geld ist wohl weg.
Andreas,
vielen Dank für Ihre Mühe.
C hat vor Jahren seine Arbeitsstelle verloren. Sehr wenig Arbeitslosengeld, aber ein Haus ist abzuzahlen. Die unterschlagenen Beträge hat er monatlich als "Beihilfe" entnommen. Es handelt sich um rd. 125.000,-€.
Wer zahlt den Anwalt? A ? Oder wird ein Betreuerwechsel nötig?
Nochmals danke und Gruss Malte
Hallo,
warum Betreuerwechsel ? Ich denke, der Betreute ist tot ?
Also, um es einfach zu sagen: vergiss das Geld. Bei C ist nichts zu holen, es sei denn, er hat inzwischen sein Haus abbezahlt. Und, wie schon geschrieben, rechne mal die Kosten dagegen, da wird einem schlecht.
Möglich wäre natürlich eine Strafanzeige gegen C, aber wer hat etwas davon ? Das Geld ist damit noch lange nicht da. Und wenn C nicht ganz doof ist, dann hat er das Haus seiner Frau oder sonstwehm überschrieben, dann ist da auch nichts zu machen.
Also zur inneren Befriedigung bleibt die Strafanzeige, aber das Geld ist wohl weg.
Anmeldungsdatum: 02.09.2005 Beiträge: 212 Wohnort: bei Opa inne Werkstatt
Verfasst am: 15.09.05, 06:14 Titel:
Nochmals danke. Der Betreuer kümmert sich noch um die Frau von A und regelt die Beerdigung usw. Wann endet die Betreuung, wenn alles geregelt ist ?
Gruss Malte
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