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Türschloss gewechselt!

 
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gamrat
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 16:40    Titel: Türschloss gewechselt! Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

meine Ex-Freundin hat trotz eines Mietvertrages mit mir in ihrer Eigentumswohnung einfach das Türschloss gewechselt. Meine persönlichen Dinge sind noch in der Wohnung (Pass, Bankunterlagen etc.). Kann ich jetzt einfach den Schlüsseldienst rufen und meine Sachen rausholen oder mache ich mich strafbar?

Vielen Dank für die Antworten.

gamrat
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honsi2004
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Mietvertrag gültig ist hast Du ein Recht die Wohnung zu betreten, bedenke aber wenn Du einen Schlüsseldienst rufst musst Du in Vorkasse treten.

Kannst Du mit deiner Ex nicht mal reden?
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gamrat
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort honsi2004.

Der Mietvertrag ist noch gültig, Kündigungstermin ist der 30.09.2005.

Das mit dem Reden ist so eine Sache, eigentlich wie bei fast allen Trennungen ein ewiges Auf und Ab, ich glaube es ist die verletzte Eitelkeit.

Wie sieht es denn mit der strafrechtlichen Seite aus? Hausfriedensbruch etc.

Soll ich vorher mit der Polizei reden?

Vielen Dank.
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