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Umbaugenehmigung

 
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dto
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.11.2004
Beiträge: 76
Wohnort: Schleswig-Holstein

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 17:40    Titel: Umbaugenehmigung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
mal folgendes angeommen:
Mieter A lebt in einer Genossenschaftswohnung (=C) mit seiner Lebensgefährtin (=B)zusammen. Durch unglückliche Umstände sitzt B nun im Rollstuhl. Da beide, A und B, die Wohnung recht gut finden wollen sie so lange wie möglich dort wohnen bleiben, stellen aber aufgrund der Umstände bei C eine Umbaugenehmigung für das Badezimmer.

Fragestellung 1:
Kann A die Wohnung fristlos kündigen weil C der Umbaugenehmigung nicht zustimmt?
Fragestellung 2:
C lässt weiter nichts von sich hören. Kann A die Miete mindern bis eine Entscheidung von C gefallen ist? Wenn ja, wie hoch?
_________________
MfG
DTO
Alle meine Aussagen sind rein Privat und nicht verbindlich!
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hier der § zur Barrierefreiheit

http://dejure.org/gesetze/BGB/554a.html

Ich persönlich sehe allerdings weder einen Grund zur fristlosen Kündigung noch zur Mietminderung.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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