Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 14.09.05, 17:17 Titel: Ärger beim Auszug
Wir haben unsere Mietwohnung zum 31.10.2005 gekündigt. Nun gibt es Probleme mit dem Vermieter.
Als wir eingezogen sind lag Teppichboden. Den haben wir entfernt und durch Laminat und Kork ersetzt (auf unsere Kosten). Nun meint der Vermieter er kann den Laminat und Kork ohne Kosten übernehmen. Falls wir ihn rausnehmen würden müsten wir Teppichboden legen. Im Mietvertrag wurde nichts festgelegt.
Ist das richtig? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Wenn das Laminat und der Kork von euch in der Wohnung belassen wird und der Vermieter nichts dagegen hat habt ihr kein Recht auf eine Kostenübernahme. Ihr könnt den von euch gelegten Belag also mitnehmen, wenn ihr wollt.
Wenn bei Einzug Teppichboden lag ist der mitvermietet, also muss bei Auszug auch Teppichboden liegen oder eben gleichwertiger Bodenbelag mit dem der Vermieter einverstanden ist.
Eventuell kann man da durch ein Gespräch mit dem Veremieter was machen wenn der Teppich schon alt und abgenutzt war. Vielleicht gibt er euch ja dann eine kleine Entschädigung.
Beim Einzug lag Teppich der so abgenutzt da er vom 1ten Mieter warwar das er raus mußte. Der Vermieter meinte auch noch wenn der 2te Miete ihn entsorgt hätte das er die Zustimmung vom Vermieter hätte haben müßte.
Also hatten wir die Wahl Teppich oder was anderes. Die mündliche Zusage hatten wir das wir Laminat oder Kork legen durften, aber sie würden nichts dazutun.
Der VM hat einen Anspruch auf Rückbau der Mietereinbauten so das der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt ist (Ausser der VM hat darauf expliziet verzichtet, eine Erlaubnis anderen Bodenbelag zu legen ist kein Verzicht). Dies bedeutet in dem Fall das die Wohnung mit Teppich gemietet wurde also auch der Teppich wieder in der Wohnung liegen muss. Da der Teppich aber nun weg ist wird der Mieter wohl Schadensersatz leisten müssen.
wenn der Teppichboden älter als 10 Jahre war, hat der Vermieter m.E. schlechte Karten, denn dann dürfte der Zeitwert des zu ersetzenden Teppichs gegen Null tendieren. Und hier ist der Vermieter beweispflichtig.
In diesem Fall sollte der Mieter das Laminat und den Korkbelag bei Auszug mitnehmen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.