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Ärger beim Auszug

 
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maeselchen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.09.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 17:17    Titel: Ärger beim Auszug Antworten mit Zitat

Wir haben unsere Mietwohnung zum 31.10.2005 gekündigt. Nun gibt es Probleme mit dem Vermieter.

Als wir eingezogen sind lag Teppichboden. Den haben wir entfernt und durch Laminat und Kork ersetzt (auf unsere Kosten). Nun meint der Vermieter er kann den Laminat und Kork ohne Kosten übernehmen. Falls wir ihn rausnehmen würden müsten wir Teppichboden legen. Im Mietvertrag wurde nichts festgelegt.

Ist das richtig? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Silke
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honsi2004
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Laminat und der Kork von euch in der Wohnung belassen wird und der Vermieter nichts dagegen hat habt ihr kein Recht auf eine Kostenübernahme. Ihr könnt den von euch gelegten Belag also mitnehmen, wenn ihr wollt.

Wenn bei Einzug Teppichboden lag ist der mitvermietet, also muss bei Auszug auch Teppichboden liegen oder eben gleichwertiger Bodenbelag mit dem der Vermieter einverstanden ist.

Eventuell kann man da durch ein Gespräch mit dem Veremieter was machen wenn der Teppich schon alt und abgenutzt war. Vielleicht gibt er euch ja dann eine kleine Entschädigung.
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maeselchen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.09.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Beim Einzug lag Teppich der so abgenutzt da er vom 1ten Mieter warwar das er raus mußte. Der Vermieter meinte auch noch wenn der 2te Miete ihn entsorgt hätte das er die Zustimmung vom Vermieter hätte haben müßte.

Also hatten wir die Wahl Teppich oder was anderes. Die mündliche Zusage hatten wir das wir Laminat oder Kork legen durften, aber sie würden nichts dazutun.

Silke
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 07:50    Titel: Antworten mit Zitat

Der VM hat einen Anspruch auf Rückbau der Mietereinbauten so das der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt ist (Ausser der VM hat darauf expliziet verzichtet, eine Erlaubnis anderen Bodenbelag zu legen ist kein Verzicht). Dies bedeutet in dem Fall das die Wohnung mit Teppich gemietet wurde also auch der Teppich wieder in der Wohnung liegen muss. Da der Teppich aber nun weg ist wird der Mieter wohl Schadensersatz leisten müssen.
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Max77
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 17.09.05, 00:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, Wertersatz für einen uralten, abgenutzten Teppich. Da stellt sich dann die Frage was billiger ist: Wertersatz oder neuen Teppich legen.
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Jade
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 17.09.05, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn der Teppichboden älter als 10 Jahre war, hat der Vermieter m.E. schlechte Karten, denn dann dürfte der Zeitwert des zu ersetzenden Teppichs gegen Null tendieren. Und hier ist der Vermieter beweispflichtig.

In diesem Fall sollte der Mieter das Laminat und den Korkbelag bei Auszug mitnehmen.

Gruß, Jade
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