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Gründung einer Glaubensgemeinschaft

 
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Peter-der-Meter
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.09.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 21:50    Titel: Gründung einer Glaubensgemeinschaft Antworten mit Zitat

Ich hab da mal ne Frage:

"Was muss ich anstellen damit ich eine Glaubensgemeinschaft gründe?"

Leider hab ich im I-Net nix dazu gefunden!

Kann mir irgendwer hier was dazu sagen?

btw: hoffe ist das richtige Unterforum...
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Da gibt es verschiedene Möglichkeiten:

- Gesetzestafeln in einem brennenden Dornbusch finden
- über einen See wandeln
- 95 Thesen an ein Tor schlagen

und andere. Wenn das ein paar Leute überzeugt, ist es eine Glaubensgemeinschaft. Eine Rechtsform ist dafür nicht vorgeschrieben.

Bis du Kirchensteuer erheben und Religionsunterricht an staatlichen Schulen anbieten kannst, werden aber noch ein paar Jahrhunderte Arbeit nötig sein, wie die Zeugen Jehovas in den letzten Jahren feststellen mußten.
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Peter-der-Meter
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.09.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hm, ok.

Naja obwohl die Idee mit dem brennenden Dornbusch gefiel mir...
Tja ich dachte da gibt es ne Art ofiziell Abwandlungen von Vereinen
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13
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

dazu aus der Literatur


Zitat:
Religionsgesellschaften

Bereits Art. 137 IV der Weimarer Reichsverfassung sah vor, dass Religionsgesellschaften „die Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Rechts“ erwerben. Diese Vorschrift ist Bestandteil des Grundgesetzes geworden (Art. 140 GG). Dadurch ist der früher in Art. 84 EGBGB enthaltene Vorbehalt der Landesgesetzgebung gegenstandslos geworden. Religionsgesellschaften sind deshalb – soweit sie nicht, wie die großen Kirchen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sind – regelmäßig eingetragene Vereine. Für sie und auch für andere religiöse Vereine gelten deshalb die allgemeinen Vorschriften des BGB; auch die Verfassung fordert kein Sonderrecht für derartige Vereine. Allerdings kann der Ausschluss aus einem derartigen Verein durch die staatlichen Gerichte nicht überprüft werden, und ein solcher Verein kann auch nicht nach den Vorschriften des öffentlichen Vereinsrechts verboten werden (§ 2 II Nr. 3 VereinsG).

Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 17. A. Rn. 52

_________________
MfG
13
Lach nicht!! Freu Dich anders! Mr. Green
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Sigma
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 100
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="FM"]Da gibt es verschiedene Möglichkeiten:

- Gesetzestafeln in einem brennenden Dornbusch finden
- über einen See wandeln
- 95 Thesen an ein Tor schlagen

und andere. Wenn das ein paar Leute überzeugt, ist es eine Glaubensgemeinschaft. Eine Rechtsform ist dafür nicht vorgeschrieben.

Bis du Kirchensteuer erheben und Religionsunterricht an staatlichen Schulen anbieten kannst, werden aber noch ein paar Jahrhunderte Arbeit nötig sein, wie die Zeugen Jehovas in den letzten Jahren feststellen mußten.[/quote

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Der Tipp war echt gut !!!]
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