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CoelschKraemerey Interessierter
Anmeldungsdatum: 21.08.2005 Beiträge: 7
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Verfasst am: 14.09.05, 23:56 Titel: Ausziehn auf Kommando zum 19.09 |
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Guten Tag,
Ich suche drigend Rat....
Folgendes Problem...
Der Mieter ist zur Untermiete eingezogen in ein rennoviertes Zimmer.
Der Mietvertrag endet am 30.09.
Der Mieter hat dem Vermieter im laufe der Mietzeit durch Erwerblosigkeit nur verspätet die Miete zahlen koennen. Derzeit steht noch eine halbe Monatsmiete aus.
Der Vermieter hat dem Mieter vor zwei Tagen per SMS informiert das dieser seine Zimmer am 19.09 wegen unerwarteten Studienbeginn wieder beziehn muss.
In einem Telefonat kam nur die Aufforderung des Vermieters das Zimmer bis zum 20.09 frei zu machen, da dieser nun es braucht.
Was kann der Mieter dagegen tun...darf der Vermieter in unter Druck setzen weil die Miete offen ist....darf der Vermieter die Mietzahlung mit Zitat .."Nein du brauchst es nicht mehr zu überweisen ..es hat eh kein Sinn mehr.." ablehnen und so seine Position rechtfertigen...
Ich bitte dringends um Rat da die Frist am 19.09 abläuft
Mfg |
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biggi33 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 1388
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Verfasst am: 15.09.05, 05:10 Titel: |
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Auf jeden Fall würde ich die restliche Monatsmiete zahlen und dann fristgerecht ausziehen. Das zahlen der restl. Miete ist unbedingt erforderlich. |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 15.09.05, 07:57 Titel: |
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Der Mietvertrag geht bis zum 30.9 also hat der Mieter auch Anspruch darauf. Kann er die Wohnung nicht mehr nutzen kann er die Miete mindern und evtl. Schadensersatz geltend machen. |
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SLash FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 427
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Verfasst am: 16.09.05, 08:14 Titel: |
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Wer ständig den Mietzins verspätet bezahlt, kann auch fristlos gekündigt werden.
Liegt keine Kündigung diesbzgl. vor muß die Wohnung auch nicht zum 19.9. geräumt werden. _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten. |
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Nicolas FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.08.2005 Beiträge: 436 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 17.09.05, 20:43 Titel: |
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Die Frage wäre in einem solchen Fall aber dann, ob der Vermieter das
Vertragsverhältnis es per SMS "kündigen" kann.
Meine Erachtens geht das nicht so einfach. _________________ Audiatur et altera pars. |
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pandor Troll-Verdacht
Anmeldungsdatum: 11.07.2005 Beiträge: 599
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Verfasst am: 17.09.05, 23:27 Titel: |
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Es steht doch auch nirgens, daß der Vertrag per sms gekündigt wurde. |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 18.09.05, 08:25 Titel: |
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Zitat: | Der Vermieter hat dem Mieter vor zwei Tagen per SMS informiert das dieser seine Zimmer am 19.09 wegen unerwarteten Studienbeginn wieder beziehn muss.
In einem Telefonat kam nur die Aufforderung des Vermieters das Zimmer bis zum 20.09 frei zu machen, da dieser nun es braucht. |
steht da doch.
Das geht nicht nur nicht einfach, sondern garnicht. |
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flo2 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.03.2005 Beiträge: 876 Wohnort: Augsburg
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Verfasst am: 18.09.05, 09:54 Titel: |
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Für Mietverhältnisse über Wohnraum:
§568 Abs. 1 BGB hat folgendes geschrieben:: | Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form. |
Schriftform ist in §126 BGB geregelt. Eine SMS entspricht aber bestimmt nicht der Schriftform. _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge. |
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pandor Troll-Verdacht
Anmeldungsdatum: 11.07.2005 Beiträge: 599
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Verfasst am: 18.09.05, 12:43 Titel: |
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"Der Mietvertrag endet am 30.09".
...ist demnach folgendes nicht ohnehin hinfällig-egal ob per sms oder ordnungsgemäß??
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"In einem Telefonat kam nur die Aufforderung des Vermieters das Zimmer bis zum 20.09 frei zu machen, da dieser nun es braucht " |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 18.09.05, 13:40 Titel: |
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Naja, irgendwie schein es CoelschKraemerey ja auf die paar Tage anzukommen. |
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