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Ausziehn auf Kommando zum 19.09

 
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CoelschKraemerey
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 23:56    Titel: Ausziehn auf Kommando zum 19.09 Antworten mit Zitat

Guten Tag,

Ich suche drigend Rat....

Folgendes Problem...

Der Mieter ist zur Untermiete eingezogen in ein rennoviertes Zimmer.
Der Mietvertrag endet am 30.09.
Der Mieter hat dem Vermieter im laufe der Mietzeit durch Erwerblosigkeit nur verspätet die Miete zahlen koennen. Derzeit steht noch eine halbe Monatsmiete aus.
Der Vermieter hat dem Mieter vor zwei Tagen per SMS informiert das dieser seine Zimmer am 19.09 wegen unerwarteten Studienbeginn wieder beziehn muss.
In einem Telefonat kam nur die Aufforderung des Vermieters das Zimmer bis zum 20.09 frei zu machen, da dieser nun es braucht.
Was kann der Mieter dagegen tun...darf der Vermieter in unter Druck setzen weil die Miete offen ist....darf der Vermieter die Mietzahlung mit Zitat .."Nein du brauchst es nicht mehr zu überweisen ..es hat eh kein Sinn mehr.." ablehnen und so seine Position rechtfertigen...

Ich bitte dringends um Rat da die Frist am 19.09 abläuft

Mfg
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biggi33
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 05:10    Titel: Antworten mit Zitat

Auf jeden Fall würde ich die restliche Monatsmiete zahlen und dann fristgerecht ausziehen. Das zahlen der restl. Miete ist unbedingt erforderlich.
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 07:57    Titel: Antworten mit Zitat

Der Mietvertrag geht bis zum 30.9 also hat der Mieter auch Anspruch darauf. Kann er die Wohnung nicht mehr nutzen kann er die Miete mindern und evtl. Schadensersatz geltend machen.
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SLash
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 08:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wer ständig den Mietzins verspätet bezahlt, kann auch fristlos gekündigt werden.
Liegt keine Kündigung diesbzgl. vor muß die Wohnung auch nicht zum 19.9. geräumt werden.
_________________
Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
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Nicolas
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.08.2005
Beiträge: 436
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 17.09.05, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage wäre in einem solchen Fall aber dann, ob der Vermieter das
Vertragsverhältnis es per SMS "kündigen" kann.
Meine Erachtens geht das nicht so einfach.
_________________
Audiatur et altera pars.
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 17.09.05, 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

Es steht doch auch nirgens, daß der Vertrag per sms gekündigt wurde.
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 08:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Der Vermieter hat dem Mieter vor zwei Tagen per SMS informiert das dieser seine Zimmer am 19.09 wegen unerwarteten Studienbeginn wieder beziehn muss.
In einem Telefonat kam nur die Aufforderung des Vermieters das Zimmer bis zum 20.09 frei zu machen, da dieser nun es braucht.

steht da doch. Winken
Das geht nicht nur nicht einfach, sondern garnicht.
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flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Für Mietverhältnisse über Wohnraum:

§568 Abs. 1 BGB hat folgendes geschrieben::
Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form.


Schriftform ist in §126 BGB geregelt. Eine SMS entspricht aber bestimmt nicht der Schriftform.
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

"Der Mietvertrag endet am 30.09".

...ist demnach folgendes nicht ohnehin hinfällig-egal ob per sms oder ordnungsgemäß??
->

"In einem Telefonat kam nur die Aufforderung des Vermieters das Zimmer bis zum 20.09 frei zu machen, da dieser nun es braucht "
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, irgendwie schein es CoelschKraemerey ja auf die paar Tage anzukommen.
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