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Anzeige >"Polizeibeamten" >sexuelle Belästig

 
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5n06
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.09.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 20:15    Titel: Anzeige >"Polizeibeamten" >sexuelle Belästig Antworten mit Zitat

Anzeige gegen "Polizeibeamten" wegen sexueller Belästigung
_
Hallo...
meine Freundin (15) wurde heute von einem ihrer Freunde (1Cool, der bei der Polizei arbeitet, sexuell belästigt (begrabscht an sämtlichen Körperstellen, geküsst, etc).
Sie wehrte sich dagegen, drohte im mit einer Anzeige und stieß in von sich... Er jedoch hörte nicht auf, hielt sie am Arm fest und versuchte weiter zu machen.
Schlussendlich schaffte sie es jedoch trotzdem von ihm weg zu kommen und rief gleich einen meiner besten Freunde an und bat diesen um Rat, weil sie Angst vor meiner Reaktion hatte.
_

1. Wie hoch sind die Chancen bei einer Anzeige gegen einen Polizeibeamten, wenn eigentlich keine genügenden Beweise vorliegen?
2. Was kann ich sonst noch tun?

___
Bitte dringlichst um HILFE!!!!
MFG
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 20:46    Titel: Re: Anzeige >"Polizeibeamten" >sexuelle Belä Antworten mit Zitat

5n06 hat folgendes geschrieben::
wenn eigentlich keine genügenden Beweise vorliegen?


Dann kann man gegen niemand erfolgreich vorgehen.

Es wird letztlich eine Frage der Glaubwürdigkeit sein. Dafür sind die beiden Aussagen und eventuell die anderer Personen(der informierte Freund o.ä.) erforderlich. In der Tat ist es so, dass Polizeibeamte oftmals aufgrund ihrer Position einen gewissen "Glaubwürdigkeitsbonus" haben.
Zurückschrecken sollte man sich davon nicht lassen.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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5n06
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.09.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 20:48    Titel: ... Antworten mit Zitat

da ich darauf angeschrieben wurde das man mit 18 jahren kein p.beamter sein kann, kann ich nur sagen das er halt bei der polizei anfängt oder so... ich hab auch keine gehaue ahnung.
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt versteh ich was es mit dem "(1Cool" auf sich hat. Ist eine unglückliche Kombination von Klammerns setzen, Auto-Smiley-Korrektur und evtl. missglückten Korrekturversuchen.

Dann ist der genannte "Bonus" vielleicht noch nicht so hoch.
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Heruka
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.09.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist bitter , aber die Chance mit einer Anzeige gegen einen Polizeibeamten etwas zu bewirken , ist selbst mit Beweisen schon sehr gering. Ohne Beweise im Grunde aussichtslos.
Mein Tipp : Meide Sie so gut es geht.
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5n06
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.09.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 21:08    Titel: ... Antworten mit Zitat

meide sie so gut es geht?

was soll das heißen? - soll ich mal persönlich bei ihm vorbei schaun? - davon habe ich mir eigentlich mit sehr großer überzeugung selbst abgeraten.

aber es kann doch nicht sein, das so jmd ungestraft davon kommt, oder?
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Doch, es kann sein. Es darf nicht sein. So sieht's aus.

Aber drehen Sie die Situtation doch mal um.
Jemand der Ihnen was anhängen will, beschuldigt Sie ohne weitere Beweise und ohne in besonderer Weise glaubwürdiger zu sein einer sexuellen Nötigung. Sie würden unschuldig verurteilt. Fänden Sie es rechtsstaatlich, wenn das so möglich wäre?
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gerry999
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Anmeldungsdatum: 01.05.2005
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 21:15    Titel: anzeige Antworten mit Zitat

du solltest ihn anzeigen. vielleicht liegt oder lag schon mal was gegen ihn vor. sollten schon anzeigen gegen ihn vorliegen, oder es wird irgendwann in der zukunft anzeige gegen den polizeitypen erstattet, dann ist er unglaubwürdig.
du musst nicht glauben, dass die polizei solche leute in ihren reihen haben will.
du kannst die tat auch direkt bei der staatsanwaltschaft anzeigen.

glaub mir. zeig ihn an.
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Heruka
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.09.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 21:22    Titel: Re: ... Antworten mit Zitat

- soll ich mal persönlich bei ihm vorbei schaun?

Nein Nein ... um Gottes Willen !!! Mit meide Sie ..... meine ich Du bzw Deine Freundin soll Polizisten einfach so gut es geht aus dem Weg gehen !
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cyf
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 143

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Moment mal bitte.

Wo ist der Grapscher denn bitte ein Polizeibeamter? War er im Dienst? Soweit ich es verstanden habe, handelt es sich um zwei Bekannte, von denen einer vielleicht den Beruf des Pol-Beamten ausübt, wenn er nicht gerade dabei ist die Ausbildung zum Pol-Beamten zu absolvieren. Ich sehe da keinen Bonus.

Wie der Fall dieses eigenartigen Fernseh-Moderatoren gezeigt hat, wird die StA auch dann aktiv, wenn jemand eine Zeugenausage macht - hier hat schon jemand was von Glaubwürdigkeit des Zegen erzählt, nur das ist wichtig.

Die beschriebene junge Frau soll bitte eine Anzeige erstatten, bei der Polizei! Sie muss nicht unbedingt sofort ihr vermeintliches Wissen um den Beruf des Täters preisgeben, das ermittelt die Polizei dann schon alleine.


Schönes Doppelposting mit dem Strafrecht http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=40431
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5n06
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.09.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 21:43    Titel: ... Antworten mit Zitat

@heruka: indem wir polizisten aus dem weg gehen können wir aber das problem immer noch nicht lösen das solche personen einfach so herumlaufen und ihnen nichts passiert.
meiner meinung nach sollte etwas geschehen, natürlich werde ich keine selbstjustiz ausüben, das lag mir von anfang an fern!!!

@cyf: der polizei bzw. fast polizei-status ist also egal...
wenn es reicht eine glaubwürdige zeugenaussage zu geben und die angezeigte person aber eine ebenso glaubwürdige aussage macht, dh er sagt aus das sie es wollte etc. ...?


ich werde meiner freundin so bald wie möglich von den hier genannten aussagen der forenmitglieder berichten... mal schaun was sie sagt!!

mfg & ein großen dank schon einmal!!!!!!!!!!!!!
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Wie im anderen Thread schon geschrieben(jetzt beginnt spätestens das Doppelposting-Chaos"): Wenn die Aussagen gleich-glaubwürdig sind, endet die Sache grundsätzlich zu Gunsten des angeklagten.
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5n06
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.09.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 22:26    Titel: ... Antworten mit Zitat

...entschuldigung für das doppel-posting-chaos...
wollte bloß schnellstmöglich ein paar meinungen hören!!!
besten dank an alle!!! mfg 5n06
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cyf
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 143

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Zeugenaussage ist bloß ein Wort, dahinter stehen plastische Schilderungen, teils erfragt, teils aus eigenem Antrieb abgegeben. Eine gute polizeiliche Vernehmung bringt - wenn die Aussage wahrheitsgemäß ist - beim Zeugen das Geschehen so plastisch dar, dass wenige Zweifel am Wahrheitsgehalt auftreten.

Zudem werden häufig auch die vernehmenden Beamten zur Gerichtsverhandlung (wenn es eine gibt) geladen. Diese werden dabei auch nach dem Eindruck befragt welchen der Zeuge machte, ob er nur zögerlich schilderte ob er bemüht war den Beschuldigten besonders stark zu belasten oder eher bloß zurückhaltend war usw.

Eine solche Zeugenvernehmung beinhaltet auch ein paar psychologische Tricks, nichts schlimmes.

Hinzu kommt, dass auf Genauigkeit sehr geachtet wird. Je genauer sich der Zeuge erinnern kann, umso mehr Chancen bestehen, dass seine Aussage als wahrheitsgetreu angesehen wird.

Zum Schluss stellt sich natürlich auch die Frage, warum ein Zeuge einen Beschuldigten mit einer solch schweren Beschuldigung überziehen sollte.


Ich will nicht verhehlen, dass die gute polizeiliche Vernehmung gar nichts wert ist, wenn der Zeuge sich vor Gericht dann nicht mehr erinnern kann. Wir haben ein mündliches Strafrecht, der Richter kann nur verurteilen, wenn ihm die Beweise aus erster Hand vorliegen.
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