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Verfasst am: 15.09.05, 10:49 Titel: Mal wieder die Kaution
Hallo zusammen,
hab da mal ne Frage oder möchte mal eure Meinung dazu hören:
A wohnte bis September letzten Jahres mit B in einer Wohnung, die Kaution lief auf A. Sie sind beide aus der Wohnung ausgezogen und B ist im gleichen Haus in eine kleinere Wohnung gezogen (gleicher Vermieter). B hat bis heute wohl noch keine Kaution gezahlt. Der Vermieter weigert sich die Kaution an A zu zahlen solange B nicht die für die neue Wohnung fällige Kaution bezahlt.
Dagegen kann man doch vorgehen oder? Wir haben uns erst einmal an die Hausverwaltung gewendet und die will sich darum kümmern, ich denke die wollen sich auch erst einmal die Rechtslage anschauen.
Da dürftest Du falsch liegen.
Genauso wie ihr beide für die alte Wohnung gemeinsam in voller Höhe haftet, seit ihr auch
gemeinsam Gläubiger für die volle Kaution.
Der Vermieter kann ja nicht wissen, wer welchen Anteil bezahlt hat. Muß nicht unbedingt hälftig sein. Er könnte also auch die gesamte Kaution an B auszahlen.
Daher kann der Vermieter bei fälliger Kaution für die neue Wohnung, die Ansprüche von B an der alten Kaution mit der neuen verrechnen.
Du hast nur einen Anspruch gegenüber B auf Auszahlung deines Anteils.
das sind ja echt schlechte Nachrichten, naja werde also mal abwarten was die Hausverwaltung dazu sagt. Ich werde auf jeden Fall Bescheid sagen wies weiter läuft.
Aber wenn die Kaution über ein Sparbuch läuft lässt sich der Einzahler doch nachvollziehen?
Wir werden sehen.
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