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Streit in der Wohngmeinschaft/Kündigung und Renovierung

 
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Totocat
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.09.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Kassel

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 12:21    Titel: Streit in der Wohngmeinschaft/Kündigung und Renovierung Antworten mit Zitat

Ich bin vor 2 Jahren mit jemandem zusammengezogen,wir haben beide den Vertrag unterschrieben und jeder 300€ kaution gezahlt.
Wenn einer küdigt,gilt das für beide,da beide im Vertrag als Mieter stehen.
Die Wohnung ist laut Vetrag renoviert gewesen und muss bei Auszug renoviert werden.

Da wir uns lange schon verstritten haben und ich meistens die Wohnungssachen geklärt habe,sehe ich nicht ein,zu renovieren.

Ich habe gekündigt und muss am 30.11.ausziehen.Werde aber Ende Oktober verschwinden und noch die anteilige Miete zahlen.

Da ich 350km weit weg ziehe werde ich mich nicht auf ihn verlassen,um sie zu renovieren-da er nie etwas in der Wohnung gemacht hat!!

Ich dachte daran,die Wohnung ihm zu überschreiben für ein Monat,daß er renovieren muss und er kann meine Kaution behalten.Blöde Situation!!

Kann der Vermieter sagen,daß er es alleine machen muß und kann mein Mitbewohner damit vor Gericht?Oder kann der Vermieter rechtliche Schritte einleiten?

Ich weiß nicht weiter,und hoffe es gibt eine Möglichkeit ohne daß ich renovieren muß und er die Konsequenzen zieht!!Er kann die 300Euro behalten,oder gibt es dafür kein Ausweg?!!

Mit den Augen rollen Mit den Augen rollen
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DocHolliday
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Besser Sie ueberschreiben die Wohnung schnell, bevor der Mitbewohner Sie Ihnen ueberschreibt.
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Bis zum Ende des Mietvertrages haften beide Mieter gemeinsam für alle Rechte und Pflichten des Mietvertrags gegenüber dem VM. Wenn also der eine Mieter wegzieht und der verbleibende nichts macht kann der VM sich auch an den weggezogenen halten und diesen zur Kasse bitten. Davor gibt es auch kein entkommen, ausser es wird mit allen Parteien eine gemeinsame Vereinbarung getroffen die das regelt. Was die beiden Mieter unter sich tolles ausmachen kann niemals zu Lasten des VM gehen und wäre ungültig. Ergo kann auch eine Überschreibung nur stattfinden wenn dem VM und beide Mieter zustimmen. Der VM wird dem vermutlich nicht zustimmen wollen, weil er sich sonst ins eigene Fleisch schneidet.
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Totocat hat folgendes geschrieben::
Wenn einer küdigt,gilt das für beide,da beide im Vertrag als Mieter stehen.

Handelt es sich um deine Vermutung, oder gibt es für diese Behauptung Gründe?
Normalerweise können nur beide kündigen. Die von einem allein ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Das dürfte, nach der Beschreibung, hier der Fall sein.
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Meiner-einer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ähmmm...

wie überschreibt man eine Wohnung die einem gar nicht gehört?
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Totocat
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.09.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Kassel

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ist also meine alleinige Kündigung unwirksam?Also kann der Vermieter mich nicht zur Kasse bitten?Ich denke er wird nachgeben wegen der hohen Gerichtskosten und mein Mitbewohner wird renovieren und die ganze Kaution erhalten....

Im Vertrag steht,daß eine Kündigung durch eine Partei für beide zutrifft und eine Neuaufnahme durch die andere Partei schriftlich abzuschliessen ist bis zu einer Frist.Wir beide stehen als Mieter drin.

Wäre also eine Überschreibung für den letzten Monat der Kündigungsfrist sinnlos?
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Der VM kann Sie bis zum Ende des Mietverhältnisses zur Kasse bitten. Das lässt sich auch nicht umgehen. Eine Überschreibung, was auch immer damit gemeint ist, ist absolut sinnlos.

Wieso der VM nachgeben soll versteh ich nicht, wegen der Gerichtskosten bestimmt nicht, weil diese bekommt er ja beim gewinn des Prozesses von beiden Mietern wieder.
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