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Den Freund einfach aus der Wohnung werfen?

 
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Sandra71
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2005
Beiträge: 349

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 10:13    Titel: Den Freund einfach aus der Wohnung werfen? Antworten mit Zitat

Folgende Frage aus einem anderen Forum, die leider nicht zur Zufriedenheit der Fragestellerin beantwortet werden konnte:

Sie wohnt mit ihrem Freund zusammen in einer Wohnung, der Mietvertrag läuft allerdings nur auf sie (ER zahlt IHR wohl den hälftigen Anteil der Miete). Sie haben sich nun getrennt und er will erst Mitte Oktober ausziehen, was IHR aber wiederum nicht passt...sie möchte ihn halt möglichst sofort aus der Wohnung raus haben (die Trennung ist wohl auch schon etwas länger her und er kommt nicht in die Puschen mit dem ausziehen). Ihr wurde nun geraten, einfach das Schloss auswechseln zu lassen, damit er nicht mehr in die Wohnung kann. Sie hat aber Bedenken, dass das rechtlich nicht so ganz astrein sein könnte, weil ER evtl. ja behaupten könnte, dass zwischen den BEIDEN ein mündlicher Mietvertrag existiert (was schriftliches gibt es nicht). Wie ist da die Rechtslage?
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

Für einen Mietvertrag zwischen den beiden kann die Zahlung von Miete hindeuten. Dann müsste dieser Mietvertrag entsprechend gekündigt werden. Existiert kein Mietvertrag kann se den Kerl einfach rauswerfen und Schloss auswechseln, es sei denn er ist dort gemeldet dann kann es Probleme geben.
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alibi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 10:24    Titel: Eindeutig Mietvertrag Antworten mit Zitat

Meiner Meinung nach liegt hier eindeutig ein Untermietvertrag vor - schliesslich ist die monatliche Zahlung nicht ohne vorherige Absprache erfolgt. Schon ein einfaches "Ich ziehe hier ein und zahle die Hälfte der Miete" ist ein vollwertiger Mietvertrag (vorausgesetzt sie willigt ein - aber das ist ja hier gegeben).

Insofern kann sie entweder ordentlich, unter Angabe von Gründen die zu einer Kündigung berechtigen, kündigen (3 Monate) oder auch ohne Angabe von Gründen, dann aber mit einer verlängerten Kündigungsfrist von 6 Monaten.

Schlecht für ihn sieht es aus, wenn er ein möbliertes Zimmer bewohnt, dann kann ohne Angabe von Gründen bis zum 15. zum Ende des Monats gekündigt werden.
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zewa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 496
Wohnort: gleich um die Ecke

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 11:36    Titel: Re: Eindeutig Mietvertrag Antworten mit Zitat

Zitat:
Sie hat aber Bedenken, dass das rechtlich nicht so ganz astrein sein könnte, weil ER evtl. ja behaupten könnte, dass zwischen den BEIDEN ein mündlicher Mietvertrag existiert (was schriftliches gibt es nicht). Wie ist da die Rechtslage?


Imho brauchte ER das nicht erst behaupten. Konkludente, d.h. also stillschweigend geschlosse Verträge existieren auch ohne, dass jemand das behauptet. Sie sind einfach von Anfang an da.

alibi hat folgendes geschrieben::
Schlecht für ihn sieht es aus, wenn er ein möbliertes Zimmer bewohnt, dann kann ohne Angabe von Gründen bis zum 15. zum Ende des Monats gekündigt werden.


Naja, er dürfte wohl eher eine der gemeinsamen Betthälften bewohnen, denn nur ein Zimmer. Der Sachverhalt wurde ja geschildert mit "ihrem Freund", nicht mit "einem Freund". Im Zweifel gehören ihm ja auch einige der Möbel.

Ach ja, Kündigungen übrigens immer schriftlich, allein schon wegen der Beweisnot.
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Auch wenn der vorstehende Beitrag vielleicht andere Rückschlüsse zu suggerieren vermag. Die einzig richtige Antwort in dieser Sache lautet: "Kommt drauf an!" Jede andere Antwort ist grundsätzlich falsch.
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Berni210
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Moien,

das hier ein Mietvertrag existiert ist ja unstrittig und von daher ist wirklich zu empfehlen schriftlich zu kündigen. Auf keinen Fall darf einfach das Schloss ausgetauscht werden - sonst macht man sich strafbar!!

Gruß
Bernd
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Komisch-da war ich früher praktischer:
Der "Getrennte" stand dann halt abends vor seinen Koffern, keiner meiner Exfreunde hat mich je verklagt, es ist allerdings auch kein Anwalt oder Rechtsforenleser dabei gewesen...

PS: In Köln heisst das: A.r.s.c.h.tritt ohne Abfindung und raus....
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Berni210
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Moien,

dann sei froh, denn solch Vorgehen ist nicht nur unterstes Niveau sondern auch strafrechtlich relevant....

Gruß

Bernd
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Da war das Niveau offensichtlich dem Verhalten der Kerle angepasst-Frau macht das ja nicht ohne Grund!

Und mit Strafrecht hat sowas schon mal gar nichts zu tun.... Frage
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Grüße
Susanne


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zewa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 496
Wohnort: gleich um die Ecke

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Susanne hat folgendes geschrieben::
Komisch-da war ich früher praktischer:
Der "Getrennte" stand dann halt abends vor seinen Koffern, keiner meiner Exfreunde hat mich je verklagt, es ist allerdings auch kein Anwalt oder Rechtsforenleser dabei gewesen...


Das liest sich für mich so, als hätten Sie turnusgemäß davon immer wieder gerne Gebrauch gemacht. Womöglich sogar unter tätigter Mithilfe der parat gehaltenen Nachfolger, die zum jeweiligen Zeitpunkt natürlich stets felsenfest davon ausgingen, dass ihnen das gleiche Schicksal selber niemals blühen würde ... Cool

Nix für ungut!
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Auch wenn der vorstehende Beitrag vielleicht andere Rückschlüsse zu suggerieren vermag. Die einzig richtige Antwort in dieser Sache lautet: "Kommt drauf an!" Jede andere Antwort ist grundsätzlich falsch.
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Lucky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Susanne hat folgendes geschrieben::
Komisch-da war ich früher praktischer:
Der "Getrennte" stand dann halt abends vor seinen Koffern, keiner meiner Exfreunde hat mich je verklagt, es ist allerdings auch kein Anwalt oder Rechtsforenleser dabei gewesen...
PS: In Köln heisst das: A.r.s.c.h.tritt ohne Abfindung und raus....

Das dürfte wohl der genau richtige Ratschlag sein. Nicht lange fackeln, sondern raus.
Das mit dem Mietvertrag kann man durchaus auch anders sehen. Der Mitbewohner hat keine Miete gezahlt, sondern Liebeslohn. Gegenteiliges kann er nicht beweisen, schriftlich existiert nichts. Der Junge sitzt am kürzeren Hebel. Ich denke nicht, daß er eine Chance hat, sich gegen den Rauswurf zu wehren. Er kann m.E. lediglich die Herausgabe seiner Sachen verlangen.
MfG
Lucky
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

zewa hat folgendes geschrieben::
Susanne hat folgendes geschrieben::
Komisch-da war ich früher praktischer:
Der "Getrennte" stand dann halt abends vor seinen Koffern, keiner meiner Exfreunde hat mich je verklagt, es ist allerdings auch kein Anwalt oder Rechtsforenleser dabei gewesen...


Das liest sich für mich so, als hätten Sie turnusgemäß davon immer wieder gerne Gebrauch gemacht. Womöglich sogar unter tätigter Mithilfe der parat gehaltenen Nachfolger, die zum jeweiligen Zeitpunkt natürlich stets felsenfest davon ausgingen, dass ihnen das gleiche Schicksal selber niemals blühen würde ... Cool

Nix für ungut!


Ich glaube, das ist uraltes Kölner Stadtrecht. Die dürfen das.
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Sehr glücklich Sehr glücklich Sehr glücklich Sehr glücklich Sehr glücklich

Komisch, auf einen gescheiten Betrag hatte ich noch nie so viele Reaktionen! Lachen

Karsten hat offensichtlich verstanden, worums geht.
Lucky hat es, ganz gegen seine Art, zu ernst genommen. DAS war doch kein Ratschlag!!! Cool
Zewa's Fantasie kommt der Realität der 80er schon gefährlich Nahe....
...und von Berni kann ich nur annehmen, dass er schon mal rausgeflogen ist.

Aber mal ganz ehrlich: Wer nach einer Trennung diskutiert ob er im Innenverhältnis einen mündlichen Mietvertrag hat- DESSEN PROBLEME WILL ICH MAL FÜR EINEN TAG
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Grüße
Susanne


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Berni210
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Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 05:36    Titel: Antworten mit Zitat

nöö..ich bin zwar auch an ... geraten aber so niveaulos war keine ;o)
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 06:19    Titel: Antworten mit Zitat

...und er gibt auch noch Antwort... Lachen

Ja-da hattest Du vielleicht einfach nur Glück oder Du bist so ein Lieber, dass Du es nicht verdient hast.
Wahrscheinlich hat sich bei 195cm und 135kg einfach nur keine richtig getraut und das hast Du nun für Niveau gehalten...
_________________
Grüße
Susanne


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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Susanne hat folgendes geschrieben::
....Wahrscheinlich hat sich bei 195cm und 135kg einfach nur keine richtig getraut ......

oder bei 28 cm und täglich .... gibt es keinen Grund. Wer befriedigt äääähhh zufrieden ist, wirft seinen Partner ja nicht raus.
MfG
Lucky
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