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Anwaltsgebühren

 
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Mutti
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 14:20    Titel: Anwaltsgebühren Antworten mit Zitat

Hallo,

Frage:
Wenn man wegen Unterhalt für Sozialhilfeempfänger einen Anwalt zur Rate zieht, das Sozialamt dann aber verliert, muss dann nicht das Amt den Anwalt bezahlen?

Normalerweise ist es doch immer so, dass der der verliert die Gebühren/Kostennnoten übernehmen muss. Und wie wird verrechnet?
D.h. welche Gebührennote zieht sich der Anwalt bei Unterhaltsleistungen?
Bekomm langsam echt das "K....." . 400,- € für 1 Std. pers. Beratung und 1 Brief, der verfasst wurde. Mehr wurde nicht gemacht.

Entschuldigt diese Ausdrucksweise.
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biggi33
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 15:53    Titel: Ja, Antworten mit Zitat

das mußte ich für eine Beratung auch bezahlen. Zahlen muss man. Wenn man zu einem Anwalt geht und das Büro betritt und nur "Guten Tag" sagt, dann kostet es schon.
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Servicer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 19:19    Titel: Re: Ja, Antworten mit Zitat

biggi33 hat folgendes geschrieben::
das mußte ich für eine Beratung auch bezahlen. Zahlen muss man. Wenn man zu einem Anwalt geht und das Büro betritt und nur "Guten Tag" sagt, dann kostet es schon.


nein, erst wenn sie dem anwalt die hand schütteln kostet es.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Leider ist die Handschüttelgebühr mit dem RVG nicht abgeschafft worden. Winken

Meistens ist aber nur eine Handschüttelmittelgebühr drin. Cool
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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kdtimm
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 1858
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

Versteh ich nicht!

1 Brief und schon hat er gewonnen. Der Mann ist doch locker die 400,- wert!
Wieso haben Sie eigentlich kein Beschüttlungsschein?

MfG


Zuletzt bearbeitet von kdtimm am 17.09.05, 13:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Lars Steinfelder
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Ettlingen bei Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 17.09.05, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es sich um ein Widerspruchsverfahren gehandelt hat und die Vertretung durch ein Anwalt notwendig war, dann sollten die Anwaltskosten wieder zu bekommen sein. Fragen Sie Ihren Anwalt Winken
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Se_Fish
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Haben Sie denn nicht schon während oder besser VOR dem Beratungsgespräch Ihren RA gefragt, wie hoch ca. die Kosten werden können und wer sie in welchem Fall zu tragen hat?

Ich war bereits bei mehreren Anwälten und alle haben mich diesbezüglich schon bei der Terminmachung genau aufgeklärt. Ich weiß, dass Ihnen das nun keine Hilfe ist, aber nur so als Tip für die Zukunft....
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