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Verfasst am: 23.09.05, 16:09 Titel: Vorschuss und Verrechnung?
Wie weiter?
Der Fall: Frau „A“ wird in der U-Bahn mit einer gefälschten Wertmarke auf der Monatsfahrkarte erwischt. Die Wertmarke der Karte wird konfisziert und Frau „A“ verabredet sich mit einem Rechtsanwalt, weil Sie eine Strafanzeige wegen Betruges und Urkundenfälschung erwartet und vorbereitet sein will. Ein erstes Beratungsgespräch dauert etwa 30 Min. Der Rechtsanwalt lässt sich einen sogen. „Vorschuss“ in Höhe von 300 Euro überweisen und verspricht, diesen später zu verrechnen.
Nach fast 10 Monaten ist keine Anzeige erstattet worden. Frau „A“ rechnet nicht mehr damit, dass noch etwas kommt. Herr „A“ hatte seinerzeit mit dem Verkehrsunternehmen gesprochen und wohl offenbar erreichen können, dass man von einer Strafverfolgung absieht. Das erhöhte Fahrgeld hat man bezahlt und das war´s wohl. Frau „A“ fordert nun den Rechtsanwalt auf, die 300 Euro „abzurechnen“. Dieser reagiert aber nicht.
Frage: Wie könnte/müsste eine solche Abrechnung aussehen? Was kann der Anwalt für die 30 Minuten verlangen und welche Möglichkeiten hat Frau „A“, zumindest an den Teil des Geldes zu kommen, der von dem Vorschuss nun nicht mehr gebraucht werden wird?
Oder Muss Frau „A“ warten, bis die Straftat verjährt ist, weil ja doch noch etwas kommen könnte? Sind aber dann nicht auch die Abrechnungsansprüche verjährt?
Verfasst am: 24.09.05, 08:52 Titel: Re: Vorschuss und Verrechnung?
Mark Herzog hat folgendes geschrieben::
Frau „A“ fordert nun den Rechtsanwalt auf, die 300 Euro „abzurechnen“. Dieser reagiert aber nicht.
Wieviel Zeit hat Frau A ihm denn dafür gelassen? Manche Anwälte machen ihre Abrechnungen nicht gerade täglich.
Ansonsten soll die Erstberatung nach RVG maximal € 190,- (ohne MwSt.). kosten. Hinzu kommen u. U. die Post- und Telekommunikationsgebühr und die Mehrwertsteuer. Alles in allem sollte das, wie ich irgendwo mal las, maximal € 244,- sein. Falls ich da falsch liege, mögen Kundigere mich berichtigen.
iMehr wird es mgw. dadurch, daß Anwalt seinerzeit mit dem Verkehrsunternehmen gesprochen hatte, also - auftragsgemäß? - über die Erstberatung hinausgehende Schritte unternommen hat.
Was mich an diesen Fragestellungen immer wundert: Hat Frau A nicht bei dem Anwalt nicht frühzeitig gefragt, welche Kosten da auf sie zukommen können? Ist bei der Beauftragung eines Dienstleisters ansonsten ja nicht unüblich. _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 24.09.05, 09:10 Titel: Re: Vorschuss und Verrechnung?
kdM hat folgendes geschrieben::
Was mich an diesen Fragestellungen immer wundert: Hat Frau A nicht bei dem Anwalt nicht frühzeitig gefragt, welche Kosten da auf sie zukommen können? Ist bei der Beauftragung eines Dienstleisters ansonsten ja nicht unüblich.
Immerhin denkt Frau A schon mal nicht, es sei völlig kostenlos, weil sie über Kosten "nicht informiert" wurde. Schon mal ein Fortschritt. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 29.09.05, 11:01 Titel: Re: Vorschuss und Verrechnung?
kdM hat folgendes geschrieben::
Wieviel Zeit hat Frau A ihm denn dafür gelassen? Manche Anwälte machen ihre Abrechnungen nicht gerade täglich.
Sie hat sich einen Termin in 14 Tagen "vorgemerkt", der aber seit 4 Wochen verstrichen ist.
kdM hat folgendes geschrieben::
Ansonsten soll die Erstberatung nach RVG maximal € 190,- (ohne MwSt.). kosten. Hinzu kommen u. U. die Post- und Telekommunikationsgebühr und die Mehrwertsteuer. Alles in allem sollte das, wie ich irgendwo mal las, maximal € 244,- sein. Falls ich da falsch liege, mögen Kundigere mich berichtigen.
Telefon ist nicht angefallen und geschrieben wurde auch nix.
kdM hat folgendes geschrieben::
iMehr wird es mgw. dadurch, daß Anwalt seinerzeit mit dem Verkehrsunternehmen gesprochen hatte, also - auftragsgemäß? - über die Erstberatung hinausgehende Schritte unternommen hat.
Nenene! Das war HERR "A", der Mann von Frau "A", der da angerufen und die Sache "gerade gebogen" hat.
kdM hat folgendes geschrieben::
Was mich an diesen Fragestellungen immer wundert: Hat Frau A nicht bei dem Anwalt nicht frühzeitig gefragt, welche Kosten da auf sie zukommen können? Ist bei der Beauftragung eines Dienstleisters ansonsten ja nicht unüblich.
Klar hat sie das! Aber welcher Anwalt gibt da schon eine eindeutig fassbare Auskunft? Ihr hat man unbeweisbar gesagt "rechnen Sie für eine Beratung so mit 100 bis 130 Euro... Alles andere hängt vom Streitwehrt ab und da müssen wir erst mal abwarten, was Ihnen zur Last gelegt wird..." Und zur Last gelegt hat man Frau "A bis heute erst mal nix.
Wenn ein eindeutiges Honorrar vereinbart wäre, wäre die Summe, über die ein Mahnbescheid zu beantragen wäre, eindeutig. Was aber schreibt Frau "A" in den Mahnbescheid in diesem Fall?
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