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Hallo zusammen,
mal folgendes angeommen:
Mieter A lebt in einer Genossenschaftswohnung (=C) mit seiner Lebensgefährtin (=B)zusammen. Durch unglückliche Umstände sitzt B nun im Rollstuhl. Da beide, A und B, die Wohnung recht gut finden wollen sie so lange wie möglich dort wohnen bleiben, stellen aber aufgrund der Umstände bei C eine Umbaugenehmigung für das Badezimmer.
Fragestellung 1:
Kann A die Wohnung fristlos kündigen weil C der Umbaugenehmigung nicht zustimmt?
Fragestellung 2:
C lässt weiter nichts von sich hören. Kann A die Miete mindern bis eine Entscheidung von C gefallen ist? Wenn ja, wie hoch? _________________ MfG
DTO
Alle meine Aussagen sind rein Privat und nicht verbindlich!
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