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Trennung,Scheidung ?

 
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Zwerg
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.10.2004
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 22.10.04, 18:16    Titel: Trennung,Scheidung ? Antworten mit Zitat

Am Sonntag hat mir mein Mann nach 34 Jahren eröffnet das er eine andere liebt und ist gegangen ! Morgen kommt er und holt seine Sachen. Habe ihn gefragt ob wir überhaupt noch eine Chance haben, er sagte warscheinlich nicht. Darauf hin habe ich ihn gefragt ob er die Scheidung will, er sagte warscheinlich ja ! Ich bin mit den Nerven am Ende. Soll ich erst mal abwarten oder gleich zum Anwalt gehen ? Steht mir überhaupt Unterhalt zu und wie viel ? Wie rechnet man so etwas aus ? Ich glaube er ist sich seiner Sache selber noch nicht so sicher ! Die Freundin hat er seit 5 Wochen.
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Hollie Lang
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.10.2004
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 23.10.04, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

nun heißt es erst mal Ruhe bewahren! Ein Auszug ist noch keine Scheidung.
Über Ihre finanzielle Situation müssten Sie sich allerdings informieren und wohl auch mit Ihrem Mann sprechen. Wer zahlt welche laufenden Verpflichtungen, soll das gemeinsame Konto weitergeführt werden etc, sind Sie für Ihren Lebensunterhalt auf Mittel des Mannes angewiesen. Wenn Sie das im Moment Notwendige für Sie zufriedenstellend klären können, sollten Sie einfach abwarten, wie sich die neue Beziehung Ihres Mannes entwickelt. Vielleicht ist er schneller wieder da, als Sie dachten! Viel Glück!
_________________
H.L.
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.10.04, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

tjo das sieht düster aus.
Der is wohl weg!
Stell dich schonmal drauf ein!
Trennungsunterhalt bekommst du ein bischen.
Danach musste dir nen eigenen Job suchen.
Hast du Kinder?
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Hans_Köln
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 236
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.10.04, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zunächst einmal die Nerven behalten. Ich wäre allerdings nicht so optimistisch wie Hollie. Wer sich nach 34 Jahren zu einem solchen Schritt entscheidend, tut das in der Regel nicht leichten Herzens.

Dann - ganz wichtig - sichern Sie sich alle Belege, aus denen sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihres Mannes ergeben. Sie können die Ihnen zustehenden Rechte nur dann wirksam durchsetzen, wenn Sie die tatsächlichen Umstände kennen und im Streitfall vor Gericht dokumentieren können. Dazu benötigen Sie z.B. Gehaltsnachweise Ihres Mannes. Das gilt auch für den Fall der einvernehmlichen Regelung. Abwarten und hoffen, dass der Mann zurückkehrt, wird die Durchsetzung Ihrer Ansprüche, vor allem die Sicherung Ihres Lebensunterhalts nicht vereinfachen.

Ihnen steht im Fall der Trennung ein Anspruch auf Trennungsunterhalt zu. Die Höhe des Unterhaltsanspruch liegt bei ca. 3/7 des Nettoeinkommens Ihres Mannes. Wenn noch Kredite getilgt werden, werden die monatlichen Kreditraten vom Nettoeinkommen abgezogen. Daneben haben SIe Anspruch auf eine Krankenversicherung und einen Altersvorsorgeunterhalt.

Gruss Hans
_________________
Fragt den, der was davon versteht.
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