Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 15.09.05, 16:23 Titel: Schimmel und der Vermieter hats gewusst....
hallo liebe gemeinde.
meine freundin, meine tochter (5 monate) sowie meine wenigkeit bezogen vor ca. 2 monaten eine wohnung nach renovierung. das ganze war ein "erstbezug" (nach der renovierung)
bereits im ersten monat stellten wir die ersten feuchten stellen und schimmelflecken an den ecken der aussenwände unten fest.
trotz vorschriftsmäßigen lüften breitet sich das Ganze aus. sogar hinter dem heizkörper (!!) wuchern diese blaugrünen sporen hervor.
unsere nachbarn erzählten uns von dem selben problem weshalb sie bereits vor gericht gegen den vermieter stritten. damals wurde mit einem bautrockner mehrere 30 (!!) liter aus küche und schlafstube "geholt".... ein gutachter hat damals bestätigt, das die feuchtigkeit auf die bauweise, nicht durch falsche belüftung o.ä. entsteht...
zwar wurde die wohnung renoviert, allerdings lediglich neu verputzt (innen und aussen) sowie tapete und farbe aufgetragen.
der maler der uns seitens der vermieter zugesichert wurde ist bis heute noch nicht angetanzt...
Fragen: kann ein maler da überhaupt dauerwirksames vollbringen?
können wir die miete kürzen wenn ja, wie?
auf welche §§ sollten wir uns da beziehen? und:
wie gehen wir systematisch richtig vor?
Anmerkung: uns geht es nicht daraum, aus der wohnung wieder raus zu kommen... allein unsere einbauküche hat unsere letzten ersparnisse verschlungen wodurch ein aus-/umzug relativ unmöglich scheint... abgesehen davon ist die wohnung von aufteilung und drumherum ein traum. wenn da nicht der schimmel wäre... :-\
Gehen wir mal davon aus, das wäre ein rein hypothetischer Fall:
Zitat:
Fragen: (1)kann ein maler da überhaupt dauerwirksames vollbringen?
(2)können wir die miete kürzen wenn ja, wie?
(3)auf welche §§ sollten wir uns da beziehen? und:
(4)wie gehen wir systematisch richtig vor?
1. Er kann die Symptome bekämpfen, jedes Jahr aufs neue. Vielleicht auch noch öfter. Bei solchen Baumängeln ist mit Drüberpinseln nichts zu erreichen.
2. Um die Miete zu mindern, muß der Vermieter über den Mangel informiert werden (schriftlich, nachweisbar!) und eine angemessene Frist gesetzt werden. Wenn diese verstreicht, kann sofort gemindert werden. Wie hoch eine angemessene Mietminderung wäre, ist bei Mietervereinen oder Rechtsanwälten zu erfahren. Sowas ist ne Entscheidung von Fall zu Fall. Je nach Ausbreitung und Gesundheitsgefährdung und sonstigen Schäden (nasse Wände et cetera) ist da von 5-100% alles möglich. Je nachdem.
3. Relevante Paragraphen: § 536 BGB, § 536c BGB, § 536a BGB
Das sind die Paragraphen, die ein Mieter in der von ihnen geschilderten Situation kennen sollte. 536 regelt das Recht zur Mietminderung, 536c ist der Paragraph, daß der Mangel gemeldet werden muß und 536a der Schadensersatzanspruch.
4. Ein Mieter in einer von ihnen geschilderten Situation sollte den Vermieter nachweislich mit Fristsetzung zur Mängelbeseitung auffordern. Sollte der Vermieter nicht reagieren, oder weiter an den Symptomen herumpfuschen, ist Rechtsbeistand (Rechtsanwalt, Mieterverein) oder Wohnungssuche meiner Erfahrung nach dringend zu empfehlen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.