Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Plötzlich tauchen Schulden bei der Ex auf...
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Plötzlich tauchen Schulden bei der Ex auf...

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Gast






BeitragVerfasst am: 14.09.05, 09:45    Titel: Plötzlich tauchen Schulden bei der Ex auf... Antworten mit Zitat

Hallo an Alle,

Ehepaar A hat gestern einen Anruf von der Expartnerin (B) des Schwiegersohns(C) bekommen.

B hat C (2001, Beleg) 10.000,- für ein Auto geliehen und möchte das Geld bitte zurück bekommen. Daraufhin hat A geantwortet B solle sich bitte mit C (oder eventl. Eltern) in verbindung setzen, denn das ist ja nicht Problem von A.

C ist seit etwa einem Jahr mit D (Tochter von A) verheiratet.C und D haben ein Haus gebaut zur Hälfte finanziert aus Erbschaften und Vermögen A. Es besteht einen Ehevertrag mit Zugewinngemeinschaft. C hat mit o angefangen.Es heisst ja immer, man heiratet die Schulden mit, aber es sind ja Schulden die über ein Jahr nach der Eheschliessung aufgetaucht sind...

Da C nicht über Bargeld bzw Erspranisse verfügt, müsste er einen zus. Kredit aufnehmen aufs Haus, jedoch ohne Unterschrift von D ist das nicht möglich. D lehnt einen weiteren Kredit STRIKT ab und ist auch nicht bereit das Geld von ihren Ersparnisse zu bezahlen, denn es ist ja schliesslich C's Problem. A ist auch nicht bereit zu zuschustern. A und D wollen damit absolut nichts zu tun haben und möglichst verschont bleiben..

Man könnte sagen C könne das Auto verkaufen, aber soviel ist es nicht mehr wert...

Wie sieht die Rechtslage aus? Haftet D jetzt mit für die Schulden und muss sie die eventl. von den Ersparnisse bezahlen? Wie werden die Schulden von C bei einer Scheidung angerechnet?

Vielleicht war mal jemand selbst in so einer Situation und kennt sich aus?

Gruss und Danke
Nach oben
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

Für die vor der Ehe entstandenen Schulden ist C alleine verantwortlich, "Sippenhaft" mit Inanspruchnahme von Ehefrauen, Kindern, Eltern oder Schwiegereltern gibt es in Deutschland nicht.
Da aber C und D verheiratet sind und Ehefrau D offensichtlich über ausreichend Barmittel zur Begleichung der Schuld verfügt, warum tut sie es dann nicht?
Bei einer Zwangsvollstreckung gegen C käme ein Gläubiger auch bei nichtvorhandenen Barmitteln sowohl an laufende Einkommen (Pfändung über Arbeitgeber oder Bank) als auch an andere Vermögenswerte, zum Beispiel C's Anteil an C's und D's Haus. D hat wohl auch kein Interesse an einer Zwangsversteigerung/Teilungsversteigerung des gemeinsamen Hauses!?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 14.09.05, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Für die vor der Ehe entstandenen Schulden ist C alleine verantwortlich, "Sippenhaft" mit Inanspruchnahme von Ehefrauen, Kindern, Eltern oder Schwiegereltern gibt es in Deutschland nicht.

Prima

Da aber C und D verheiratet sind und Ehefrau D offensichtlich über ausreichend Barmittel zur Begleichung der Schuld verfügt, warum tut sie es dann nicht?

Aus gutem Grund. Warum sollte D? C könnte ja zb auf etwas verzichten und es in Raten abstottern oder die Eltern um ein Zinslosesdarlehen für sichselbst bitten. Die Ersparnisse sind in erster Linie für die Fertigstellung der Aussenanlage bestimmt bzw für Notfälle wie zb Verdienstausfall...Die besagten Ersparnisse stammen von A und sind nicht für alt Schulden C bestimmt...

Folgendes Beispiel zur Verdeutlichung. X und Y bekommen von W ein Zinslosesdarlhen in höhe von 200.000,00 euro zum Hausbau/Kauf. X Y bekommen bei der Bank einen Kredit von Ebenfalls 200.000,00 euro, Y verfügt zus. noch über 60.000,- euro zur Fertigstellung bzw Notfälle. Ehevertrag : Anfangsvermögen Y 260.000,00, X 0,000 ebenfalls erhält Y ein Ankaufsrecht bzgl dem Haus zur gunste W.Ab da leben X Y in eine Zugewinngemeinschaft. Soweit sind alle Beteiligten zufrieden. In diesem Fall sind die Zahlen Beispielhaft..

Nun tauchen plötzlich "Altschulden " auf von 10.000.Euro

Wie sieht da dann der Zugewinn im Falle aus? Werden die falls ein Zugewinn vorhanden X abgezogen? Falls Y vom Ankaufsrecht gebrauch machen würde , übernimmt Y dann automatisich die Schulden, so auch die "Altschulden"?

Bei einer Zwangsvollstreckung gegen C käme ein Gläubiger auch bei nichtvorhandenen Barmitteln sowohl an laufende Einkommen (Pfändung über Arbeitgeber oder Bank) als auch an andere Vermögenswerte, zum Beispiel C's Anteil an C's und D's Haus. D hat wohl auch kein Interesse an einer Zwangsversteigerung/Teilungsversteigerung des gemeinsamen Hauses!?


Das ist ja ganz schön gegenstreitig, denn oben heisst es C haftet alleine für die Schulden und nun kommen die Begläubiger plötzlich doch an D's Konto ran?

Im Prinzip könnte C zb bei Kredithaien schulden machen soviel er möchte, wenn es drauf an käme wurde es an C's Hausanteil gehen und falls D im Falle vom Ankaufsrecht gebrauch machen würde, würde D alle Schulden übernehmen müssen...????

Wenn ich es jetzt richtig verstehe, sollte D sich schleunigst trennen wenn noch mehr Schulden auftauchen bzw gemacht werden und A als Begläubiger sofort das Zinslosedarlehen zurückfordern? Wie ich gehört habe haben die Banken übrigens vorrang...

Ich verstehe es nicht ganz.

Aber trotzdem vielen Dank für die Mühe Nebelhörnchen. Vielleicht kennt sich noch jemand aus. Ich bin schon froh zu wissen, dass der Partner nicht für Altschulden haftet..denn das war ja der Ausgangspunktunkt...


Zuletzt bearbeitet von Gast am 14.09.05, 12:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
DIDDIRO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.08.2005
Beiträge: 207
Wohnort: ja

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 12:27    Titel: Frage, Antworten mit Zitat

hat D eigenes Einkommen?
_________________
nur tote Fische schwimmen mit dem Strom
m.f.G. diddiro
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 14.09.05, 12:36    Titel: Re: Frage, Antworten mit Zitat

DIDDIRO hat folgendes geschrieben::
hat D eigenes Einkommen?


Ja Diddero, D verdient annäherend soviel wie C

Vielen Dank
Nach oben
DIDDIRO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.08.2005
Beiträge: 207
Wohnort: ja

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 16:25    Titel: die Forderung Antworten mit Zitat

von A ist doch unbestritten.
Weshalb das Theater, macht einen Ratenvorschlag und zahlt die Sache bevor aus den 10.000.- € 15.000.- werden.

Ohne wenn und aber.....................

Natürlich sind es Cs Schulden, aber wenn es zu einer Pfändung oder ähnlichen Sauereien kommt zählt dann die Bedarfsgemeinschaft mit doppeltem Einkommen.

Meine subjektive Meinung.
_________________
nur tote Fische schwimmen mit dem Strom
m.f.G. diddiro
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 15.09.05, 06:26    Titel: Re: die Forderung Antworten mit Zitat

DIDDIRO hat folgendes geschrieben::
von A ist doch unbestritten.
Weshalb das Theater, macht einen Ratenvorschlag und zahlt die Sache bevor aus den 10.000.- € 15.000.- werden.

Theater??? Rein Objektiv gesehen ein Armutszeugniss.Aber C's Problem.

Ohne wenn und aber.....................Weder wenn noch aber noch ODER, C soll's bitte selbst lösen. A und D halten sich da vollkommen raus. Lachen

Natürlich sind es Cs Schulden, aber wenn es zu einer Pfändung oder ähnlichen Sauereien kommt zählt dann die Bedarfsgemeinschaft mit doppeltem Einkommen.

Im Prinzip nicht möglich, da vorgesorgt, aber man sollte niemals nie sagen...

Meine subjektive Meinung.
Subjektiv gesehen hast Du recht. Vor einem Jahr haben A und D genau so gedacht....D hätte anstandslos gezahlt....andere Kosten wären wieder auf A zurückgefallen, da C ja...Nun ist der Kreis durchbrochen, denn D muss ja nicht... C soll selbst..was C vermutlich auch tun wird, denn die Schande wird C sich wohl nicht an tun wollen.

Übrigens C weiss ja nichts vom Telefonat B -A....D ist nur froh nicht zahlen zu MÜSSEN und lässt die Kirche im Dorf... Winken

Wie Du siehst DIDDERO... kein Theater!!!! .Schade, dass niemand mir sagen kann wie "Altschulden" beim Zugewinnausgleich angerechtnet werden, denn ICH hätte es gerne gewusst... Cool

Gruss und Danke für die Reaktionen.
Nach oben
DIDDIRO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.08.2005
Beiträge: 207
Wohnort: ja

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 11:33    Titel: ist das jetzt eine Antworten mit Zitat

ehrliche, ernstgemeinte Frage?

natürlich so, wie das Vermögen, das man in die Ehe einbringt.

Beides gehört dem Bringer.
_________________
nur tote Fische schwimmen mit dem Strom
m.f.G. diddiro
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 15.09.05, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Diddero! Freut mich, dass Du geantwortet hast ehrlich!!

Ich habe mir heute früh die Zeit genommen im Familien-Ratgeber zu stöbern und las, dass auch den Kredit fürs Auto der/diejenige abgezogen wird, also dachte ich es mir schon...Ich musste mehr Zeit für den Pc haben...

Gruss und DANKE!!
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.