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Geplante Baustelle hinter dem Mietshaus

 
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Stoecki
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Coburg

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 10:39    Titel: Geplante Baustelle hinter dem Mietshaus Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

folgender Sachverhalt liegt vor:
Der Vermieter hat zunächt folgendes Schreiben von der Wohnbaugesellschaft erhalten:

" Sehr geehrter Herr Vermieter,
das Konzept über die N eugestaltung des rückwärten Bereiches der ....straße ist mit Ihnen als Eigentümer des Gebäudes ....straße besprochen worden.
Ein wesentliches Element der Neugestaltung ist der geplante Erschliessungsweg zwischen der ....straße und der ...straße. Sie haben sich freundlicherweise bereiterklärt, Ihre Mieter darüber zu informieren. Zum besseren Verständnis haben wir deisem Schreiben einen Lageplan beigelegt.
Wir bitten Sie auf beiliegender Zweitschrift zu bestätigen, dass Ihre Mieter informiert wurden und keine EInwände vorliegen.
Sollten eventuelle Einwände der Mieter erfolgen, so bitten wir Sie, diese an uns weiterzuleiten.
Wir bedanken....."


Die Mieter in einem Mehrparteienhaus haben einen Brief erhalten der folgenden Textlaut enthält.

"Sehr geehrte Damen und Herren,
bieliegend erhalten Sie das Schreiben der Gemeinnützigen Wohnungsbau- und Wohnungsförderungsgeseellschaft der Stadt .... Wie Sie an der Anlage ersehen können, wird eine wesenstliches Element der Neugestaltung der geplante Erschließungsweg zwischen der ....straße und der ...straße sein. Eine Kopie des Lageplans liegt für Sie zur Einsicht bei.
Falls Einwände Ihrerseits vorliegen, bitten wir Sie, diese an uns weiterzuleiten, damit wir Sie an die Wohnbau weitergeben können."

Der geplante weg soll gleich im hinteren Bereich des Mehrparteienhaus vorbeigeführt werden und dabei müssen Gebäudeteile abgerissen werden und eine Schräge begradigt werden. Von Seiten der Mieterpartei ging bereits ein Brief mit sehr großen Bedenken bezüglich der Lärmbelästigung durch die Bauarbeiten einerseits als auch durch die zuküftige Nutzung des Weges an den Vermieter.
Was meint Ihr haben die Mieter hier überhaupt ein Mitspracherecht nachdem der Vermieter bereits sein Einverständins gegeben hat?
Welche Bedeutung hat die Befragung der Mieter wirklich und wie sollten sich die Mieter verhalten?

Gruss Stöcki
_________________
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