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Verfasst am: 20.09.05, 20:50 Titel: 0180-Nummer im Briefbogen: Preisangabenpflicht?
Nach einem Urteil des LG Itzehoe vom 4.9.2002 (Az 7 O 287/02) muss man die Kosten für einen Anruf bei einer 0180-Nummer, die man auf seinem Briefbogen angibt, ebenfalls auf dem Breifbogen angeben.
Kennt jemand ein Urteil einer höheren Instanz, die dies bestätigt hat? Oder steht dies gar irgendwo in einem Gesetz / einer Verordnung?
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