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Verfasst am: 16.09.05, 14:08 Titel: Frage zur erst- bzw. zweitstimme
Ich habe in der WAZ vom 16.9.2005 einen kurzen Artikel zum deutschen Wahlrecht gelesen, der mich verwirrt hat. In diesem Artikel heißt es nämlich, dass die zweitstimme eines Wählers nicht gezählt wird, sollte dieser mit der erststimme Erfolg haben. Habe ich da etwas nicht verstanden, oder stimmt das so. Falls es stimmt, wäre es dann nicht schon fast klüger einfach auf die erststimme zu verzichten? Dadurch wird der Stimmzettel doch nicht ungültig, oder?
Das ist Schmarrn.
Erst- und Zweitstimme werden unabhängig von einander ausgezählt und ausgewertet.
Ein Stimmzettel mit nur einem Kreuz ist, soweit ich weiß, ungültig.
Edit: Ok, mit Hinblick auf den folgenden Beitrag, ist es doch kein völliger Schmarrn. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 16.09.05, 14:22, insgesamt 2-mal bearbeitet
der Artikel in der Zeitung bezog sich auf Sonderfällie, die in § 6 Abs. 1 Satz 2 BWahlG geregelt sind: Wenn ein Direktkandidat, der Einzelbewerber ist oder dessen Partei in dem Land nicht zugelassen ist, den Wahlkreis gewinnt, dann - und nur dann - werden die Zweitstimmen seiner Wähler nicht mitgezählt. Grund ist, dass seine Wähler ja schon über die Erststimme Einfluss auf die Sitzverteilung nehmen, während dies die anderen nur über die Zweitstimme können.
Das Gleiche gilt eigentlich für den 2002 in Berlin eingetretenen Fall, dass Direktkandidaten einer Partei gewinnen, die zwar zugelassen ist, aber die 5-%-Hürde nicht überwindet. Aber diesen Fall erfasst das BWahlG nicht. Diese Regelungslücke dürfte verfassungswidrig sein. War Gegenstand einer Wahlprüfungsbeschwerde beim BVerfG, über die jetzt aber wohl nicht mehr entschieden werden wird.
Der Artikel kam bestimmt, weil die im Gesetz geregelte Situation 2005 erstmals wieder auftreten könnte: wenn nämlich der aus der CDU ausgeschlossene Martin Hohmann den Wahlkreis Fulda gewinnt, dann werden die Zweitstimmen seiner Wähler nicht gezählt - dürfte zu Lasten der CDU gehen.
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
Nachtrag:
Wenn ein Stimmzettel nur eine Stimme enthält, dann ist diese gültig, nur die andere - fehlende - wird als ungültig gewertet (§ 39 Abs. 1 Satz 4 BWahlG).
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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