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Partei gegen Religionsfreiheit?

 
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 14:15    Titel: Partei gegen Religionsfreiheit? Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe heute ein Wahlplakat mit folgendem Slogan gesehen:

"Kreuz gegen Islam
Terror + Chaos"

Dazu sind ein - vermutlich christliches - Kreuz und ein Halbmond jeweils im Hintergrund abgebildet.

Darf sich eine Partei im Wahlkampf "gegen Islam" aussprechen?
Berührt das nicht die Religionsfreiheit?
Oder ist es gerade durch sie gedeckt?

Außerdem halte ich die Verbindung von Islam und Themen Terror und Chaos für zumindest bedenklich.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.09.05, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

Finde ich auch.

Sollte einmal dem Verfassungsschutz gezeigt werden. Auch könnte man den volksverhetzenden Charakter der Werbeschriften prüfen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Rüger
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hier dürfte mglw. die freiheitl. demokrat. Grundordnung noch nicht berührt sein.

Insgeheim regen sich viele in Dtschl. auf, dass bisher ungewohnte Religionen in der Öfftl. verstärkt wahrgenommen werden (Verkäuferin Kopftuch, Schwimmunterricht nur für Frauen (hier kommen viele islamischgläubige Frauen), Freistellung vom Sport- und Schwimmunterricht für bestimmte Religionen, Moscheen, andere Kleidung).
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mfg
Klaus
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JonSnow
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Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Bloß weil sich einige Leute bereits über ein Thema aufregen heißt das noch nicht, dass dieses nicht gegen Verfassungsrecht verstößt.
Auch wenn die gesamte Bevölkerung beschließen sollte, dass die Verfolgung von Minderheiten berechtigt ist bedeutet dies nicht, dass das plötzlich verfassungsgemäß wäre.
Allerdings könnte die Ansicht evetl. unter die Meinungsfreiheit fallen. Das dürfte hier jedoch ein Grenzfall sein.
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zwischenstand:

Der Verfassungsschutz hat wegen mangelnder Zuständigkeit eine Verfolgung abgelehnt und mich an die zuständige Staatsanwaltschaft verwiesen.
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0Klaus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

von Verfolgung stand da nichts.
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mfg
Klaus
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meinte "Verfolgung" im Sinne eines Verfahrens gegen die Partei.
Nicht die Verfolung der Religionsanhänger.

Oder habe ich jetzt was falsch verstanden?
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0Klaus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 24.09.05, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

meine Antwort bezog sich auf JonSnow. Sorry.
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Klaus
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 24.09.05, 13:08    Titel: Re: Partei gegen Religionsfreiheit? Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Darf sich eine Partei im Wahlkampf "gegen Islam" aussprechen?


Das kommt auf die Umstände und die Art und Weise an.

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Berührt das nicht die Religionsfreiheit?


Warum? Wird durch die Ankündigung "ich/wir sind gegen den Islam" irgendein Moslem in der Ausübung seiner Religion beeinträchtigt? Beeinträchtigt die Aussage "Frauen gehören hinter den Herd" in irgendeiner Form das Recht der Frau auf Gleichstellung?

Man könnte allenfalls prüfen, ob im Einzelfall Volksverhetzung vorliegt. Das wäre aber bloßes StGB und kein Fall für das GG.

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Oder ist es gerade durch sie gedeckt?


So könnte man auch argumentieren. Die meisten monotheistischen Religionen bezeichnen Konkurrenz-Religionen zumindest in ihren heiligen Schriften sehr abfällig. Selbst wenn sich Herr Stoiber persönlich hinstellte und im sagte "Moslems glauben an den falschen Gott", wäre das *verfassungs*rechtlich wohl unproblematisch.

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Außerdem halte ich die Verbindung von Islam und Themen Terror und Chaos für zumindest bedenklich.


Deswegen ggfs. Volksverhetzung. Einen direkten Verfassungsbezug erkenne ich hier noch nicht (zumal eine Partei strenggenommen auch gar nicht gegen die Verfassung verstoßen kann - genau wie Sie oder ich -, weil sie kein staatliches Organ ist).
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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