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Vermieter nimmt Pfändungsrecht in Gebrauch

 
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Kevin1904
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 15:02    Titel: Vermieter nimmt Pfändungsrecht in Gebrauch Antworten mit Zitat

Person V hat seinen Geschäftsraum an Person M vermietet.
Damit Person M sein Gewerbe beteiben kann, musste Person V Stromleitungen legen lassen.V übernahm die Kosten.
Zwischen den Parteien bestand kein schriftlicher Mietvertrag.
Über den gesammten Zeitraum, in der Person M sein gewerbe betrieb, kam es zu Unstimmigkeiten betreffend der Nebenkostenabrtechnung.
Rechtlich abgesichert-nach Beratung- zahlte M weniger Miete an V.
V hat sich dagegen nicht zur wehr gesetzt und akzeptierte dies.
M gibt nun Gewerbe auf und V fordert nun Entschädigung von M für die gelegten Stromkabel. Zudem erhebt V plötzlich den Anspruch auf den gesammten Betrag, den M
auf Grund der Nebenkostenabrechnung monatlich weniger zahlte und nimmt nun über ein Vermieterpfändungsrecht Anspruch auf das Inventar des Gewerbes von M und droht, davon Gebrauch zu machen, falls M die kosten nicht erstattet.
V verhindert so das Ausräumen der Geschäftsräume.
Ist dies rechtlich OK?
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Meiner-einer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sage ja.

Aber was ein Richter sagt wird ihnen hier niemand genau vorhersagen können.
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Kevin1904
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn kein schriftlicher Mietvertrag bestand?
Und V die Kosten über Jahre nie erwähnt hat?
Und zudem den Verkauf des Gewerbes verhindert hat, mit der Aussage das er dies nicht wünsche?
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Kevin1904
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 16:13    Titel: wie verhalten? Antworten mit Zitat

WIe soll man sich jetzt verhalten?
Trotzdem räumen? Oder warten bis die Anwälte alles geklärt haben?
Probelm ist, das für das Inventar bereits ein interessierter Käufer zur Verfüngung steht.
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Mietverträge können auch mündlich abgeschlossen werden. Ist jedoch nicht angeraten, wg. der Beweiskraft.

Da der VM bereits sein Pfandrecht angekündigt hat, würde sich der Mieter u.U. der Pfandunterschlagung strafbar machen, falls er plötzlich über Nacht die Räume leerräumt.

Das geht wohl nur noch über die Anwälte.
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Kevin1904
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Welche Gegenmaßnahmen kann man noch ergreifen?
Schließlich wurden von seiner Seite die Kosten für die Kabel nie im Zusammenhang einer Beteiligung von meiner Seite erwähnt. Fühle mich etwas über den Tisch gezogen.
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Wg. dem Stromkabel würde ich mir jetzt nicht so die Gedanken machen.

Der VM will die Kosten für die Stromkabel von Ihnen eintreiben. Vorher muß er aber erstmal beweisen, daß er einen Anspruch hat. Und das dürfte wohl schwierig werden.

Der Mieter kann argumentieren, daß der VM dies auf eigene Kosten gemacht hat, um die Räume vermietbar zu machen.

Aber da der VM etwas will, muß er auch den Anspruch beweisen !!!

Einfach nur verlangen, geht nicht.
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Kevin1904
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

Er hat ja eine Rechnung darüber.
Ohne die Kabel hätte ich mein Gewerbe nicht betreiben können.
Damals sagte ich ihm dies und er ließ sie legen.
Ohne je ein Wort an der Kostenbeteiligung zu erwähnen.
Es handelt sich um einen fünfstelligen Betrag die er nun von mir fordert.
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RM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 17.09.05, 07:42    Titel: Antworten mit Zitat

Kevin1904 hat folgendes geschrieben::
Er hat ja eine Rechnung darüber.
Ohne die Kabel hätte ich mein Gewerbe nicht betreiben können.
Damals sagte ich ihm dies und er ließ sie legen.
Ohne je ein Wort an der Kostenbeteiligung zu erwähnen.
Es handelt sich um einen fünfstelligen Betrag die er nun von mir fordert.


Grundsätzlich muss man davon ausgehen, dass der Vermieter ohne besondere Vereinbarung die Mietsache im vorhandenen Zustand vermietet und der Mieter die Anpassung an seine betrieblichen Erfordernisse selbst vornimmt. Wenn es also keine konkreten Absprchen über die Kostentragung gab, wird der MIeter möglicherweise nicht davon ausgehen dürfen, dass er Geschenke vom Vermieter bekommt.
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne ausdrückliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter, wird es der VM schwer haben zu beweisen, daß der Mieter sich an den Kosten beteiligen wollte.Falls ja, warum erst jetzt und nicht schon bei Mietbeginn ?
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Kevin1904
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist ja der Punkt. Zudem wurde ja nie eine Vereinbarung getroffen.In diesem Gebäude gibt es Gesammt 6 gewerbliche Mieter. Mit meinem Gewerbe reichte die Stromleistung vom Energieversorgerfür das ganze Gebäude nicht mehr aus.Warum soll ich die gesammten Mehrkosten tragen?
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