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Kevin1904 Interessierter
Anmeldungsdatum: 16.09.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 16.09.05, 15:02 Titel: Vermieter nimmt Pfändungsrecht in Gebrauch |
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Person V hat seinen Geschäftsraum an Person M vermietet.
Damit Person M sein Gewerbe beteiben kann, musste Person V Stromleitungen legen lassen.V übernahm die Kosten.
Zwischen den Parteien bestand kein schriftlicher Mietvertrag.
Über den gesammten Zeitraum, in der Person M sein gewerbe betrieb, kam es zu Unstimmigkeiten betreffend der Nebenkostenabrtechnung.
Rechtlich abgesichert-nach Beratung- zahlte M weniger Miete an V.
V hat sich dagegen nicht zur wehr gesetzt und akzeptierte dies.
M gibt nun Gewerbe auf und V fordert nun Entschädigung von M für die gelegten Stromkabel. Zudem erhebt V plötzlich den Anspruch auf den gesammten Betrag, den M
auf Grund der Nebenkostenabrechnung monatlich weniger zahlte und nimmt nun über ein Vermieterpfändungsrecht Anspruch auf das Inventar des Gewerbes von M und droht, davon Gebrauch zu machen, falls M die kosten nicht erstattet.
V verhindert so das Ausräumen der Geschäftsräume.
Ist dies rechtlich OK? |
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Meiner-einer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1481 Wohnort: Ostzone
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Verfasst am: 16.09.05, 15:08 Titel: |
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Ich sage ja.
Aber was ein Richter sagt wird ihnen hier niemand genau vorhersagen können. |
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Kevin1904 Interessierter
Anmeldungsdatum: 16.09.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 16.09.05, 15:12 Titel: |
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Auch wenn kein schriftlicher Mietvertrag bestand?
Und V die Kosten über Jahre nie erwähnt hat?
Und zudem den Verkauf des Gewerbes verhindert hat, mit der Aussage das er dies nicht wünsche? |
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Kevin1904 Interessierter
Anmeldungsdatum: 16.09.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 16.09.05, 16:13 Titel: wie verhalten? |
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WIe soll man sich jetzt verhalten?
Trotzdem räumen? Oder warten bis die Anwälte alles geklärt haben?
Probelm ist, das für das Inventar bereits ein interessierter Käufer zur Verfüngung steht. |
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Christoph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 2674 Wohnort: Lüpiland
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Verfasst am: 16.09.05, 16:44 Titel: |
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Mietverträge können auch mündlich abgeschlossen werden. Ist jedoch nicht angeraten, wg. der Beweiskraft.
Da der VM bereits sein Pfandrecht angekündigt hat, würde sich der Mieter u.U. der Pfandunterschlagung strafbar machen, falls er plötzlich über Nacht die Räume leerräumt.
Das geht wohl nur noch über die Anwälte. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Kevin1904 Interessierter
Anmeldungsdatum: 16.09.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 16.09.05, 17:11 Titel: |
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Welche Gegenmaßnahmen kann man noch ergreifen?
Schließlich wurden von seiner Seite die Kosten für die Kabel nie im Zusammenhang einer Beteiligung von meiner Seite erwähnt. Fühle mich etwas über den Tisch gezogen. |
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Christoph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 2674 Wohnort: Lüpiland
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Verfasst am: 16.09.05, 17:21 Titel: |
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Wg. dem Stromkabel würde ich mir jetzt nicht so die Gedanken machen.
Der VM will die Kosten für die Stromkabel von Ihnen eintreiben. Vorher muß er aber erstmal beweisen, daß er einen Anspruch hat. Und das dürfte wohl schwierig werden.
Der Mieter kann argumentieren, daß der VM dies auf eigene Kosten gemacht hat, um die Räume vermietbar zu machen.
Aber da der VM etwas will, muß er auch den Anspruch beweisen !!!
Einfach nur verlangen, geht nicht. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Kevin1904 Interessierter
Anmeldungsdatum: 16.09.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 16.09.05, 21:31 Titel: |
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Er hat ja eine Rechnung darüber.
Ohne die Kabel hätte ich mein Gewerbe nicht betreiben können.
Damals sagte ich ihm dies und er ließ sie legen.
Ohne je ein Wort an der Kostenbeteiligung zu erwähnen.
Es handelt sich um einen fünfstelligen Betrag die er nun von mir fordert. |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 17.09.05, 07:42 Titel: |
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Kevin1904 hat folgendes geschrieben:: | Er hat ja eine Rechnung darüber.
Ohne die Kabel hätte ich mein Gewerbe nicht betreiben können.
Damals sagte ich ihm dies und er ließ sie legen.
Ohne je ein Wort an der Kostenbeteiligung zu erwähnen.
Es handelt sich um einen fünfstelligen Betrag die er nun von mir fordert. |
Grundsätzlich muss man davon ausgehen, dass der Vermieter ohne besondere Vereinbarung die Mietsache im vorhandenen Zustand vermietet und der Mieter die Anpassung an seine betrieblichen Erfordernisse selbst vornimmt. Wenn es also keine konkreten Absprchen über die Kostentragung gab, wird der MIeter möglicherweise nicht davon ausgehen dürfen, dass er Geschenke vom Vermieter bekommt. |
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Christoph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 2674 Wohnort: Lüpiland
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Verfasst am: 18.09.05, 15:04 Titel: |
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Ohne ausdrückliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter, wird es der VM schwer haben zu beweisen, daß der Mieter sich an den Kosten beteiligen wollte.Falls ja, warum erst jetzt und nicht schon bei Mietbeginn ? _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Kevin1904 Interessierter
Anmeldungsdatum: 16.09.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 18.09.05, 20:57 Titel: |
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Das ist ja der Punkt. Zudem wurde ja nie eine Vereinbarung getroffen.In diesem Gebäude gibt es Gesammt 6 gewerbliche Mieter. Mit meinem Gewerbe reichte die Stromleistung vom Energieversorgerfür das ganze Gebäude nicht mehr aus.Warum soll ich die gesammten Mehrkosten tragen? |
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