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(A) und (b) spielen zusammen ein Browsergame. Da sie und (C) (D) (E) sich treffen wollen, einer der Teilnehmer (A) allerdings minderjährig ist hat ihm (C) den Betrag für ein Bahnticket spendiert (Überweisung). Person (A) ist zu diesem Treffen allerdings nicht erschienen und hat das Geld behalten. Es handelte sich um einen Betrag zwischen 100-200 Euro.
Was kann Person (C) jetzt tun?
Hat sie ein Recht die Überweisung zurückzuziehen oder Anzeige zu erstatten/ Würde die Polizei ermitteln?
Person (C) hat als Fakt nur die Kontonummer und die Überweisung vorzuweisen, da er nur Vornamen und Alter der Person (A) kennt.
(A) und (b) spielen zusammen ein Browsergame. Da sie und (C) (D) (E) sich treffen wollen, einer der Teilnehmer (A) allerdings minderjährig ist hat ihm (C) den Betrag für ein Bahnticket spendiert (Überweisung).
Ich übersetze "spendiert" einmal mit "geschenkt". In diesem Fall hätte C sich einen anderen Geschenkempfänger suchen sollen.
danischla89 hat folgendes geschrieben::
Hat sie ein Recht die Überweisung zurückzuziehen
Geht technisch und rechtlich nicht.
Ich übersetze "spendiert" einmal mit "wir haben einen Vertrag abgeschlossen, dessen Gegenleistung darin bestand, dass A an dem Spiel/Treffen teilnimmt".
In diesem Fall dürfte entweder
- kein Vertrag zustande gekommen sein, da es an der Zustimmung des Erziehungsberechtigten fehlt oder
- ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung des Vertrages bestehen
In jedem Fall dürfte ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung bestehen. Diesen durchzusetzen ist aber richtig schwer, da der Vertragspartner nicht bekannt ist.
danischla89 hat folgendes geschrieben::
oder Anzeige zu erstatten/ Würde die Polizei ermitteln?
Anzeige erstatten darf natürlich jedermann. Die Polizei würde aber nicht ermitteln, da keine Straftat vorliegt.
danischla89 hat folgendes geschrieben::
Person (C) hat als Fakt nur die Kontonummer und die Überweisung vorzuweisen, da er nur Vornamen und Alter der Person (A) kennt.
Sorry! Aber wer an Unbekannte Geld überweist, kann nicht wirklich etwas anderes erwarten, als das das Geld weg ist. Wenn sie das aber noch einmal ausprobieren wollen, schicken Sie mir eine PN. Ich gebe Ihnen dann meine Kontodaten, damit sie mir auch Geld überweisen können....
Ich übersetze "spendiert" einmal mit "wir haben einen Vertrag abgeschlossen, dessen Gegenleistung darin bestand, dass A an dem Spiel/Treffen teilnimmt".
Natürlich was das die Bedingung des Vertrages.
Karsten11 hat folgendes geschrieben::
In diesem Fall dürfte entweder
- kein Vertrag zustande gekommen sein, da es an der Zustimmung des Erziehungsberechtigten fehlt
Diese Zustimmung habe ich zwar mündlich (Teamspeak) erhalten, kann das aber natürlich nicht beweisen
Karsten11 hat folgendes geschrieben::
oder
- ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung des Vertrages bestehen
Also besteht der theoretisch aber praktisch bringts mir nichts...naja kann man nichts machen..hoffe ihr habt auch ein bischen Spaß gehabt, naja hatt der Teenager einen schönen Abend verpasst...
Beim nächsten Mal einfach direkt bei www.bahn.de eine Fahrkarte bestellen und bezahlen und die abweichende Lieferanschrift für die Zusendung der Fahrkarte angeben ...
In diesem Fall dürfte entweder
- kein Vertrag zustande gekommen sein, da es an der Zustimmung des Erziehungsberechtigten fehlt oder
- ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung des Vertrages bestehen
In jedem Fall dürfte ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung bestehen. Diesen durchzusetzen ist aber richtig schwer, da der Vertragspartner nicht bekannt ist.
Meiner Ansicht dürfte hierbei der Anspruch nur aus ungerechtfertigter Bereicherung bestehen. Wenn der Bub natürlich das Geld inzwischen für ein neues Spiel auf den Kopf gehauen hat, dass er sich sonst nicht hätte leisten können, ist er entreichert....
Wenn man die Adresse rausfindet, könnte man sich ja an die Eltern wenden. Vielleicht ist ja gar keine Bösilligkeit im Spiel... vielleicht haben die Eltern dem Jungen auch nur den Kopf gewaschen, weil er sich von Wildfremden so viel Geld für ein Bahnticket schenken lässt, um sich mit denen zu treffen... soll ja auch schon schief gelaufen sein, mit solchen Internetbekanntschaften, wie bei dem 15jährigen aus Schwaben, der nach SM-Spielchen im Wald abgeschlachtet wurde....
Vielleicht hat der Junge deswegen jetzt auch PC-Verbot und kann nicht antworten... Wenn man den Eltern glaubhaft die Sachlage erklärt, werden die womöglich durchaus die Rückzahlung veranlassen....
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