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Bin einfach mal ziemlich ungenau, (1) das wird der Verkäufer mit dem Logistik Unternehmen klären müssen und somit ist (2) auch klar. Dem Paketservice bleibt idR nichts anderes übrig, als von einem Transportschaden auszugehen.
Hört sich so Studiumbezogen an, wenn ja kleiner Tipp mal ab §433 ins BGB schauen. _________________ Silent leges inter arma
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