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Verfasst am: 16.09.05, 21:11 Titel: e. K. + Namensrecht für HR-Eintr., Phantasiename zulässig?
e. K. + Namensrecht für HR-Eintragung, Phantasiename zulässig? Wer kennt sich aus?
Hallo,
hörte, daß es angeblich zulässig sei, Phantasienamen bei Einzelfirmen als eingetragener Kaufmann zu führen. Stimmt das?
Wer weiß, ob es wirklich rechtlich zulässig ist, bei einem e. K., der sich im Handelsregister eintragen will, einen Phantasie-Namen ohne Hinzufügung des Familiennamens, zu verwenden?
Was muß dabei beachtet werden und wo kann man es nachlesen?
Wäre es also möglich und zulässig, die Firma z. B. wie folgt zu nennen und im HR einzutragen: gewählter Phantasiename + e. K. oder erforderlichenfalls auch: Phantasiename + Tätigkeitsbezeichnung + e. K.?
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