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Anmeldungsdatum: 02.09.2005 Beiträge: 212 Wohnort: bei Opa inne Werkstatt
Verfasst am: 17.09.05, 10:20 Titel: Vergütung des Betreuers
Guten Tag.
Person A stand unter Betreuung (Betreuer ist Anwalt) und zahlte selbst die Vergütung . Seine Wittwe B wird nun auch unter Betreuung gestellt, mit Einwilligungsvorbehalt. Betreuer bleibt der Gleiche. B hat Rente in Höhe von € 1.500,- mtl, kein sonstiges Vermögen vorhanden. Muss B die Vergütung des Betreuers von ihrer Rente zahlen? Wie hoch ist evtl. der Freibetrag?
Gruss Malte
nach meiner Kenntnis ist der Freibetrag bei Vermögen 2600,- € und beim beim Einkommen 662,- € plus Kosten der Unterkunft. Eventuell in den alten Bundesländern 690,- € (doppelter Regelsatz) plus Kosten Unterkunft.
Allerdings könnte das Gericht auch unterhaltspflichtige Angehörige an den Kosten beteiligen.
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