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Vergütung des Betreuers

 
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Malte Haas
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.09.2005
Beiträge: 212
Wohnort: bei Opa inne Werkstatt

BeitragVerfasst am: 17.09.05, 10:20    Titel: Vergütung des Betreuers Antworten mit Zitat

Guten Tag.
Person A stand unter Betreuung (Betreuer ist Anwalt) und zahlte selbst die Vergütung . Seine Wittwe B wird nun auch unter Betreuung gestellt, mit Einwilligungsvorbehalt. Betreuer bleibt der Gleiche. B hat Rente in Höhe von € 1.500,- mtl, kein sonstiges Vermögen vorhanden. Muss B die Vergütung des Betreuers von ihrer Rente zahlen? Wie hoch ist evtl. der Freibetrag?
Gruss Malte
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Lichtaus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 17.09.05, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nach meiner Kenntnis ist der Freibetrag bei Vermögen 2600,- € und beim beim Einkommen 662,- € plus Kosten der Unterkunft. Eventuell in den alten Bundesländern 690,- € (doppelter Regelsatz) plus Kosten Unterkunft.

Allerdings könnte das Gericht auch unterhaltspflichtige Angehörige an den Kosten beteiligen.
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