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Person A lebt seit 6 Jahren im NichtEU- Ausland und hat deshalb damals sein Auto in Deutschland verkauft und diesen Versicherungsvertrag f. 7 Jahre ruhend.
Person A fährt aber während dieser Zeit in Moskau weiter fleissig mit einem Firmenwagen umher.
Wie könnte es Person A anstellen, dass die alten Schadenfreiheitsrabatte nicht nach 7 Jahren verfallen. Lassen sich die Auslandsfahrzeiten nicht irgendwie anrechnen?
Irgendwelche Zeiten lassen sich normalerweise nur für EU-Länder anrechnen (z. B. Führerschein).
Zitat:
Firmenwagen
Ein Firmenwagen ist immer außen vor- auch, wenn man ihn in Deutschland fährt.
Nach sieben Jahren wird der Schadenfreiheitsrabatt jährlich weniger, er verfällt nicht komplett. Vielleicht hilft das Person A ja schonmal.
Am besten jemand anderen übertragen, der darauf ein Fahrzeug anmeldet. Dann hat Person A wenigstens ein gutes Werk getan Oder hat Person A vor, in absehbarer Zeit nach Deutschland zurückzukommen? _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
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