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Verfasst am: 17.09.05, 15:49 Titel: Zeitlich begrenzter Wohnungswechsel als Kündigungsgrund?
Ich habe eine Frage zur Thematik "Außerordentlicher Kündigungsgrund bei einem Vertrag mit einem Fitness-Studio":
Mir ist soweit klar, dass ein Umzug in eine andere Stadt einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellt. Wie ist das aber, wenn abzusehen ist, dass der Umzug nur zeitlich begrenzt ist, etwa bei einem Auslandssemester? Zählt dann der Umzug immer noch als außerordentlicher Kündigungsgrund?
Welchen Zeitraum soll man denn unter "zeitlich begrenzt" verstehen? Ein Blick in die AGB dürfte z.B. aufzeigen, ob ein Ruhen des Vertrags vereinbart werden kann. Spielt das Studio dabei aber nicht mit, dann könnte u.U. auch in diesem Fall durchaus ein Kündigungsgrund vorliegen. Letztlich kommt es wohl auf den Einzelfall an. _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
Dann ist es am Besten, vor Ort zu klären, ob für diesen Zeitraum eine Stillegung des Vertrags in Betracht kommt. Die Stillegungszeit wird dann jedoch hinten drangehängt. Für den Fall, dass das Studio nicht einwilligt, kann es hilfreich sein, auf die nach der Rechtsprechung vorhandene Möglichkeit einer fristlosen Kündigung hinzuweisen. Auf jeden Fall ist ausgepaukt, dass man für Zeiten, in denen eine Nutzung des Studios nicht möglich ist, auch nicht gezahlt zu werden braucht. _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
Unter einem Umzug wird in aller Regel ein Wohnungswechsel verstanden, der auf Dauer angelegt ist. Zieht man dann z.B. in eine andere Stadt, ist ein außerordentlicher Kündigungsgrund nach der Rechtsprechung gegeben. _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
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