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habicht noch neu hier
Anmeldungsdatum: 18.09.2005 Beitrge: 3
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Verfasst am: 18.09.05, 10:47 Titel: Ghostwriting |
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Warum ist es erlaubt, Ghostwriting für Abschlussarbeiten wie Diplom-, Bachelor-, Masterarbeiten und sogar Dissertationen anzubieten? Das ist doch ein Angebot zur Betrugsbeihilfe und verleitet zudem zum Betrug (Plagiat). |
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Gast
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Verfasst am: 18.09.05, 10:50 Titel: |
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Wo sehen Sie den Tatbestand des Betruges beim Angebot von Schreibdienstleistungen erfüllt? |
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habicht noch neu hier
Anmeldungsdatum: 18.09.2005 Beitrge: 3
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Verfasst am: 18.09.05, 10:56 Titel: Wer betrügt |
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Plagiat begeht der Student, der die Arbeit einreicht. Daher rede ich von Beihilfe und Verleitung. Die Aufforderung ist ja quasi: "Ich helfe Ihnen betrügen."
An meiner Ausdrucksweise merken Sie, dass ich mit Recht nicht viel am Hut habe. Da ich aber selbst vor einigen Monaten meine Diplomarbeit eingereicht (und vorher SELBST angefertigt) habe, interessiert mich das Thema bzw. dessen Rechtslage. |
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jajosch FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.03.2005 Beitrge: 644
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Verfasst am: 18.09.05, 11:20 Titel: |
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Betrug steht im Verhältnis zu einem Vermögensvorteil. _________________ Silent leges inter arma |
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Gast
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Verfasst am: 18.09.05, 11:30 Titel: § 263 StGB |
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"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Dieser Vermögensvorteil ist wohl in derartigen Fällen nicht gegeben. |
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jajosch FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.03.2005 Beitrge: 644
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Verfasst am: 18.09.05, 11:37 Titel: |
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Das war, verkürzt gesagt, meine Aussage  _________________ Silent leges inter arma |
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Gast
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Verfasst am: 18.09.05, 11:41 Titel: |
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Das soll aber kein Freibrief sein.
Beim Blick in Studien- und Prüfungsordnungen stellt man oft fest, daß durch Täuschung erhaltene Abschlüsse nicht viel wert sind. |
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jajosch FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.03.2005 Beitrge: 644
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Verfasst am: 18.09.05, 12:03 Titel: |
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Natürlich nicht, das ist wohl meine mißverständliche Ausdrucksweise. _________________ Silent leges inter arma |
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habicht noch neu hier
Anmeldungsdatum: 18.09.2005 Beitrge: 3
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Verfasst am: 18.09.05, 12:28 Titel: Plagiat |
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Die Seite der Studenten ist klar. So steht etwa in der Prüfungsordnung der Privaten Fachhochschule für Wirtschaft und Technik Vechta/Diepholz/Oldenburg:
§10 (3)
Versucht der Prüfling, das Ergebnis seiner Pfrüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als mit "nicht ausreichend" bewertet.
[...]
Als grobes Fehlverhalten gilt insbesondere ein fortgesetzter oder schwerwiegender Täuschungsversuch im Rahmen der nach der Studien- und Prüfungsordnung zu erbringenden Leistungsnachweise. Als schwerwiegender Täuschungsversuch gilt u.a. die Verwendung von Plagiaten.*
*Anmerkung:
[...] Ein Plagiat liegt auch dann vor, wenn die Arbeit eines anderen ganz oder teilweise als eigene ausgegeben wird ("Ghostwriting") [...]
Quelle: www.fhwt.de/upload/pdf/DPO_ab_050801.pdf
Interessant finde ich daher nur die Ghostwriter-Seite. Der Anzahl der Anbieter und Höhe der Preise nach zu urteilen, scheint Ghostwriting ein lukratives Geschäft zu sein. Im Falle von Reden usw. mag das ja okay sein, aber bei Abschlussarbeiten wird dadurch immerhin unzurechtens ein akademischer Grad erlangt. Dass der Ghostwriter selbst keinen Betrug begeht, begründen die Beiträge weiter oben. Wie sieht denn die Gesetzeslage Richtung Beihilfe und Verleitung zum Betrug aus? (wie auch immer man das juristisch korrekt ausdrückt) Das ist bestimmt eine gesetzliche Grauzone... |
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kdtimm Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 09.09.2005 Beitrge: 1858 Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 18.09.05, 17:36 Titel: |
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Dass Sie sich hier über das Wort “Betrug” hermachen, anstatt über die Problematik selbst nachzudenken, verblüfft mich ein wenig.
Mag vielleicht daran liegen, dass Fr. Debora Weber-Wulff, von Täuschung bei jeder zweiten Diplom- bzw. Doktorarbeit ausgeht.
MfG |
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Joachim Wagener FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.09.2004 Beitrge: 429 Wohnort: Westfalen
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Verfasst am: 19.09.05, 23:49 Titel: |
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kdtimm hat folgendes geschrieben:: | Dass Sie sich hier über das Wort “Betrug” hermachen, anstatt über die Problematik selbst nachzudenken, verblüfft mich ein wenig.(...) |
Davor sind auch Zwei-Sterne- oder gar der Drei-Sterne-Nutzer nicht gefeit: die Verführung, sich in sinnlosen Belehrungen des Fragestellers zu verlieren, scheint ungeheuer groß; gekennzeichnet durch juristische Haarspaltereien ist oft gerade der Nicht-Jurist.
Aber zur eigentlichen Frage: es wird im Klartext der Werbung meist kein Ghostwriting angeboten, sondern vordergründig eine wissenschaftliche Hilfestellung und Unterstützung bei der Erstellung des Gerüstes; oft sind sogar Hinweise eingeflochten wie z.B. "Sie können dann ihre eigene Arbeit auf dem Boden der angebotenen Faktenzusammenstellung erstellen...."...Insofern wird es ungeheuer schwer sein, strafrechtlich gegen den Writer vorzugehen, der in allen Vertragsunterlagen peinlich darauf achten wird, sich vom Angebot wie oben beschrieben nicht zu entfernen. _________________ Mit freundlichen Grüßen,
Joachim Wagener
Unverbindliche Aussage zur o.g. allgemeinen Sachverhaltsschilderung! |
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0Klaus FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beitrge: 2595
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Verfasst am: 07.10.05, 22:07 Titel: |
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Hallo,
mglw. Beihilfe zur falschen Vers. an Eides statt (bei fast jeder Prüfung ist so eine Vers. abzugeben).
Ich habe noch eine Frage:
Verstößt Ghostwirting bei juristischen Prüfungsarbeiten gegen das Rechtsberatungsgesetz? _________________ mfg
Klaus |
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Gast
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Verfasst am: 09.10.05, 13:28 Titel: |
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0Klaus hat folgendes geschrieben:: | Verstößt Ghostwirting bei juristischen Prüfungsarbeiten gegen das Rechtsberatungsgesetz? |
Nein. |
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