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Hausordnung - möbelierte Wohnung

 
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koala00
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 12:14    Titel: Hausordnung - möbelierte Wohnung Antworten mit Zitat

Vor fast 11 Monaten habe ich eine neurenovierte Wohnung möbeliert an "Meisterschüler" vermietet. Und da habe ich teils neue Möbel, teils Antike Möbel, sowie neue Amaturen in der Wohnung. Da ich gleich nach Einzug auch eine Hausordnung (gleichzeitig auch Pflegeanleitung der Möbel usw. ) als Anhang des Mietvertrages und Aushang in der Wohnung aufgestellt habe, war für mich klar das diese auch entsprechend erfüllt werden muß/sollte. Jetzt stellt sich mir die Frage, inwieweit diese greift. Denn die neuen Amaturen sind nicht entsprechend gepflegt worden und so sind diese jetzt nach so kurzer Zeit total verkalkt. Ich habe inzwischen schon mal (die Nutzung war mit den Mietern abgesprochen, da ich die Wohnung nicht an genügend Mietern vermieten konnte) versucht den Kalk zu entfernen, was vor einiger Zeit etwas gelang, aber mitllerweile überhaupt nicht mehr. Die Amaturen wurden nur von den Mietern genutzt. Was kann ich machen?
Weiterhin trocknen sie Wäsche in der Wohnung , obwohl diese in der Hausordnung untersagt wurde und im Garten eine Wäscheleine ist.
Ab wann muß ich heizen in der neuen Heizperiode? Da die Studenten die Fenster immer ganz auf haben, möchte ich die Zeit soweit wie möglich rauszögern. Denn ich werfe mein Geld nicht zum Fenster raus.

Ich habe mich nach soviel Enttäuschung über den Umgang von neuen Dingen entschlossen nicht weiter zu vermieten. Bislang habe ich für einen über 100 qm Wohnung nur einen Reinverdienst von 140,-- € was auch nicht recht.
Ich wäre für eine Antwort dankbar. Traurig
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