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Verfasst am: 19.09.05, 14:23 Titel: BAFÖG eingestellt wegen angekündigter Exmatrikulation
Hallo, folgendes Szenario:
Student S studiert an einer Uni und ist noch immatrikuliert. Da er aber demnächst aufhören möchte, hat er einen Antrag auf Exmatrikulation gestellt. Dieser wurde Ende August bestätigt. Auf dem Wisch steht nun: Datum des Antrages (31.08.) und Exmatrikulation (30.09.).
Student S ist also noch bis Ende September immatrikuliert. Den oben genannten Bescheid hat er an die Bafög Behörde geschickt. Diese hat nun den Anspruch auf Bafög ab 31.08. für nicht mehr gegeben erklärt und fordert das Geld für September zurück. In einem Telefonat sagte man Student S, es spiele keine Rolle, ob er noch immatrikuliert sei. Einzig und allein spiele die Gesinnung, ob man vor hat, zu studieren oder nicht, eine Rolle. Da Student S sich exmatrikulieren wolle, habe er keinen Ansrpuch auf Bafög mehr.
Kann die Behörde das einfach so machen oder muss Student S das Bafög auch für September ausbezahlt bekommen? Kann man Einspruch einlegen? Gibt es Regelungen / Rechtsgrundlagen / Beispiele?
Hallo,
BAföG bekommt man nur, solange die begründete Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss besteht. Wenn der Studi bis Ende September noch den Abschluss schafft, dann bekommt er bis zum Ende BAföG. Wenn nicht, dann nicht. Vielmehr wird sich das BAföG-Amt überlegen, ob es nicht auch Leistungen für die Vergangenheit zurückfordern kann, nämlich seit dem Zeitpunkt, wo sich der Studi entschlossen hat, das Studium nicht zu Ende zu bringen (vgl. § 20 Abs. 1 BAföG). Hinzu kommt evtl. ein Bußgald, weil der Studi das BAföG-Amt nicht sofort unterrichtet hat, als er sich entschlossen hatte, nicht zu Ende zu studieren (§ 58 Abs. 1 Nr. 1 BAföG iVm § 60 Abs. 1 SGB I).
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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