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Kostenübernahme

 
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Rolltreppenverweigerer
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 17:57    Titel: Kostenübernahme Antworten mit Zitat

Hallo.liebe Helferlein
Wie sieht es mit Unterstützung nach Entlassung nach der Ausbildung aus?
Also:Folgendes Problem:
Ausbildung zur Friseuse erfolgreich bestanden,jedoch nicht übernommen.Nun erst mal arbeitslos gemeldet,mit den Wunsch einer Weiterqualifizierung als Kosmetikerin.Es wurden alle möglichen Anträge gestellt,zwecks Übernahme oder Zuschüsse der Kosten.Da nun der Lehrgang aber schon im September begann,ist das Arbeitsamt nicht mehr zuständig und hat demzufolge alle Anträge abgelehnt.Sie hat keinerlei weitere Einkünfte,lebt zusammen mit Ihrem Freund in gemeinsamer Wohnung.Kann von anderer Stelle ein Zuschuß bewilligt werden?Wenn die Kosten durch die Eltern oder den Freund beglichen werden,können diese steuerlich abgesetzt werden?Wer kann helfen???
Besten Dank:
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 17.09.05, 07:10    Titel: Antworten mit Zitat

Sie könnte vielleicht als Friseuse arbeiten und sich nebenberuflich weiterbilden. In diesem Fall kann sie die Weiterbildung auch steuerlich geltend machen.
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